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News: Drosselung ist unzulässig

Neues Urteil verbietet Mobilfunkanbieter Flatrate-Nepp

Michael Nickles / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Wo Flatrate draufsteht muss auch Flatrate drinnen sein empfindet das Landgericht Potsdam und hat ein Urteil gefällt, dass den Mobilfunkanbietern nicht schmecken wird

Im Kurzformat: eine Formulierung wie "unbegrenztes Datenvolumen" erweckt den Eindruck, dass es keinerlei Beschränkung gibt.

Entsprechend ist es auch nicht zulässig, dass die Geschwindigkeit ab Verbrauch einer bestimmten Datenmenge gedrosselt wird - auf eine mickrige Geschwindigkeit, mit der Internetnutzung heute eigentlich nicht mehr möglich ist. Das komplette Urteil gibt es hier (PDF).

Ausgangspunkt war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen den Mobilnetzbetreiber E-Plus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Details gibt es auf der Webpräsenz des VZBV.

Michael Nickles meint:

Seit gefühlt einem Jahrzehnt hat man sich an die Verarsche gewöhnt. Es ist ein Witz, dass sich jetzt erst zumindest mal ein Gericht auf relativ bedeutungsloser unterer Ebene dem Thema angenommen hat. Es ist ein noch größerer Witz, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ein derartiger Lahmarsch ist. Es hat zu lange gedauert bis geklagt wurde.

Ach je, da fallen mir noch so viele Sachen ein. Wann wird eigentlich endlich mal gesetzlich vorgeschrieben, dass Preisangaben sofort transparent sein müssen? Wie lange noch steht oben "nur 9,99 Euro" und dann unten im Ganzkleingedrucktem "die ersten 2 Monate, danach 39,99 Euro"?.

Für solche Urteile wird immer viel Zeit und Geld verknallt und am Ende kommt sowieso höchstens temporär was raus. Ich erinnere an die zermürbende Handy-Klingelton-Werbung die im Fernsehen vor gut fünfzehn Jahren Dauerterror war. Heftig Kritik gab es daran bereits 2005. Die Verbraucherzentrale hat danach noch 6 (SECHS!) Jahre gebraucht um Abmahnungen gegen Klingelton-Anbieter rauszulassen.

Beziehungsweise noch länger - erst 2005 wurde diesem Mist der Hand zugedreht.

Insbesondere auch deshalb, weil die teuren "Sparabo-Kosten" im Kleingedruckten am unteren Rand des Fernseher praktisch nicht lesbar waren: zu klein und zu kurz eingeblendet. So weit ich mich entsinne gab es damals ein Urteil, dass derlei Kleingedrucktes in TV-Werbespots verbietet. Und was ist aus diesem Verbot geworden. Wer 5 Minuten lang TV-Werbung guckt der weiß die Antwort: nichts.

Was im Fall der Flatrates passieren wird? Natürlich ebenfalls nichts. Die Mobilfunkanbieter werden den Begriff "Flatrate" einfach durch ein x-beliebiges neues Kunstwort ersetzen - vielleicht "Superrate" oder "Surfrate" oder "Powerrate" und fertig. Wenn dann ein paar Jahre Gras drüber gewachsen ist, wird dann wahrscheinlich wieder einer den Begriff "Flatrate" missbrauchen.

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Erebus Michael Nickles „Neues Urteil verbietet Mobilfunkanbieter Flatrate-Nepp“
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Nur leider geht es nur um die Formulierung "unbegrenztes Datenvolumen".

Die nehmen ein anders Stichwort und alles passt wieder.

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