In den USA kommen Zweifel an den bisherigen Verurteilungen von Filesharern auf. Viele Urteile hat es bisher nicht gegeben, aber einige gehen davon aus, dass "zur Verfügung stellen" das Gleiche ist wie "verteilen". Das Gesetz fordert "Verteilung" (Distribution), wobei immer eine Kopie entsteht. Bei "Zur Verfügung stellen" entsteht aber keine Kopie, nur die Möglichkeit, eine zu erstellen. Dieser offensichtliche Unterschied wird jetzt erst diskutiert.
Egal, wie diese Frage beantwortet wird, können Filesharer auch aus anderen Gründen verurteilt werden: Beihilfe (kaum nachweisbar) und sogar Verstoss gegen das exklusive Herstellungsrecht. Letzters soll immer gebrochen werden, sobald man eine CD im Rechner kopiert, wird aber als "Fair Use" betrachtet.
"Verfügbar machen" ist der Industrie natürlich am liebsten. Sollte das nicht funktionieren, müssten die Ermittler die fraglichen Dateien wirklich laden. Aber auch dagegen gibt es Einwände: Die Firmen, die im Auftrag der Industrie diese Downloads durchführen, sind nicht "public", wie es das Gesetz vorschreibt, sondern von den Rechteinhabern autorisiert. Von einer öffentlichen Verbreitung könne man daher nicht reden.
Quelle: Ars Technica