Allgemeines 22.006 Themen, 148.988 Beiträge

News: Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Musikindustrie: Kampf gegen Heise endgültig gescheitert

Michael Nickles / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Seit 2005 herrscht Krieg zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie. Stein des Anstoßes war eine News auf Heise.de im Jahr 2005. Dabei ging es um die "DVD-Kopiersoftware" Anydvd von Slysoft. Diese Software kann auch zum Umgehen eines Kopierschutzes genutzt werden und ist deshalb aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland verboten.

Dabei geht es nicht nur um den Einsatz der Software. Es ist auch verboten zu beschreiben, wie ein Kopierschutz geknackt wird, wie ein dazu eventuell nötiges Tool bedient werden muss. Ein verbotenes Tool beim Namen zu nennen ist indessen nicht verboten, man bewegt sich damit aber schon in die Grauzone.

Dass Heise damals in der News das verbotene Tool nicht nur genannt, sondern auch einen Link auf die Seite des Herstellers Slysoft gesetzt hat, ging der Musikindustrie zu weit. Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung urteilte das Landgericht München 2005 zugunsten der Musikindustrie, verurteilte das Setzen des Links. Und schuf damit enorme Rechtsunsicherheit für das gesamte deutsche Internet.

Denn: Was passiert, wenn jemand einen Link auf eine Seite setzt und weiß gar nicht, dass es dort auch "verbotene" Tools gibt (oder später irgendwelche dazukommen)? Auch in zweiter Instanz, beim Oberlandesgericht, verlor Heise gegen die Musikindustrie, ging darauf hin beim Bundesgerichtshof in Revision.

Im April 2011 war der Spuk dann (fast) vorbei. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das Setzen von Links (so sie den Inhalt eines Berichts belegen) nicht verboten ist (siehe Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links). Die Musikindustrie ließ daraufhin nicht locker und reichte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, das jetzt ein (endgültiges?) Urteil gefällt hat.

Dort wurde bestätigt, dass das Setzen des Links okay war. Außerdem führten die Verfassungsrichter auf, dass die Linksetzung unbedenklich war, weil der Softwarehersteller auch problemlos über eine Suchmaschine gefunden werden kann (siehe Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Heise-Urteil).

Diese finale Entscheidung ist wohl nicht mehr anfechtbar.

Michael Nickles meint: Landgericht > Oberlandesgericht > Bundesgerichtshof > Bundesverfassunggericht. War es das jetzt wirklich? Oder geht es jetzt bei irgendeinem "Europäischen Gerichtshof" und dann bei irgendeinem "Weltgericht", am Ende bei "Gott" weiter?

Vor mir abermals dieser Hinweis: das Urteil wird von vielen als Sieg der Meinungsfreiheit im Internet gefeiert. Das ist Unsinn. Es handelt sich um exakt einen ganz bestimmten Vorfall! Und es ging im Kern darum ob das Setzen dieses Links in exakt diesem Beitrag in Ordnung war. Pauschal davon auszugehen, dass beliebig verlinkt werden darf, ist also riskant.

bei Antwort benachrichtigen
Conqueror Michael Nickles „Musikindustrie: Kampf gegen Heise endgültig gescheitert“
Optionen

...wie XXXXXXXXX ich die sogenannte Rechtsverdreher und die Musikindustrie halte [die Rechtsverdreher deshalb weil die das mandat der Musikindustrie angenommen hatten und den Ausgang des Streits hätten wissen müssen]. man dürfte nicht verlinken, aber man darf die Seite nennen. Was ist das für ein Unterschied, jeder Dummie kann die Seite in Google eingeben uind dann finden, dazu bedarf es höchstens eines IQ von ca. 2 in der Skala bis denke ich 150 geht..
Mit dem natürlichem Menschenverstand ist dies nicht zu erklären.

bei Antwort benachrichtigen
groggyman Conqueror „Nur mal zum Verständnis“
Optionen
Mit dem natürlichem Menschenverstand ist dies nicht zu erklären.
Wer hat denn das bei denen vermutet :-)
Schau dir den ganzen Unsinn mit den Patenten an...

Naja, auf jeden Fall freut es mich, dass es Heise doch noch geschafft hat, ein kleiner Sieg aber viel zu viel Aufwand. Kein Wunder dass die Gerichte überlaufen sind.


-groggyman-
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_305164 groggyman „ Wer hat denn das bei denen vermutet :- Schau dir den ganzen Unsinn mit den...“
Optionen

Grüne Welle bei Heise...

bei Antwort benachrichtigen
LohrerMopper Michael Nickles „Musikindustrie: Kampf gegen Heise endgültig gescheitert“
Optionen
Seit 2005 herrscht Krieg zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie.

noch'n Krieg.
An die Waffen!
bei Antwort benachrichtigen
reader Michael Nickles „Musikindustrie: Kampf gegen Heise endgültig gescheitert“
Optionen

die sollen sich beim Allmächtigen beschweren - ein wenig brennendes Schwefel vom Himmel oder ein Paar Blitzeinschläge werden diese Gieriegen Egoisten schon zurecht weisen.

bei Antwort benachrichtigen
papa-frank Michael Nickles „Musikindustrie: Kampf gegen Heise endgültig gescheitert“
Optionen

Offensichtlich hat die Musikindustrie es immer noch nicht begriffen. Kopien haben nur einen sehr geringen Wert. Heutzutage kann man nicht allen Ernstes der Meinung sein, die Leute würden immer noch wie dumme Schafe in die Musikläden laufen und 15 Euro für eine CD bezahlen. Diese Zeiten sind längst vorbei. Selbst die Künstler sehen doch, das die Leute nach wie vor zu ihren Konzerten kommen. Warum? Weil das performante Kunst ist und man den Künstler im wahrsten Sinne bei der Arbeit sieht. Auf einer CD ist nur eine Schallwelle gespeichert aber bei der Vorführung bekommt man zu sehen, zu hören und zu fühlen wofür man bezahlt hat. Dafür bezahlen die Leute gerne

bei Antwort benachrichtigen
Loopi© Michael Nickles „Musikindustrie: Kampf gegen Heise endgültig gescheitert“
Optionen
Oder geht es jetzt bei irgendeinem "Europäischen Gerichtshof" und dann bei irgendeinem "Weltgericht"

Ja, das Weltgericht liegt in den USA und die werden die Spritze für den Heise-Redakteur anordnen.

bei Antwort benachrichtigen
ms-user Michael Nickles „Musikindustrie: Kampf gegen Heise endgültig gescheitert“
Optionen

Leider ist das Schleifen durch die Instanzen eine Mode geworden, die nicht nur zum Erbrechen ist, sondern zumindest für mich auch bitter an der Demokratiegrenze kratzt!!!

***Landgericht > Oberlandesgericht > Bundesgerichtshof > Bundesverfassunggericht.***

Dadurch soll wohl wie im MA. bewirkt werden, dass nicht unbedingt der Recht bekommt, der Recht hat, sondern der, der genug Geld für Recht hat!!!

Der Ordnung halber sei die Salvatorische Klausel genannt...

Respekt an die Richter, die den Schneid hatten, sich mit den Dagoberts anzulegen...

Murphys Gesetze, u.a.: Computer sind dafür da, um Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten...
bei Antwort benachrichtigen