Das hat gesessen: Eine Filesharerin muss 222.000 Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie 1.700 Musik-Titel im Shared-Ordner von Kazaa speicherte. Das bloße Bereitstellen reiche aus, ein Download sei nicht notwendig.
Die IP-Adresse hat die Frau überführt, dieses Vorgehen der Musikindustrie wird also von den Gerichten anerkannt. Weitere Klagen sollen folgen.
Quelle: futurezone
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.607 Themen, 14.843 Beiträge
222.000 Dollar, die arme Frau wird ihres Lebens nicht mehr Froh.
Sie hat die Dateien ja nun nicht im Shared Ordner gespeichert, da wandern die ja automatisch hin.
Allerdings muss man auch sagen, wer via P2P "Fileshared", ist auch selber Schuld wenn er die Lieder im Ordner lässt.
Naja Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber 222.000 Dollar !!! ist weit, weit, weit überzogen.
Das steht irgendwie in keiner Relation zu dem Strafbestand.
Aber die Amis halt.
mmmh, mal fix gerechnet:
222.000 / 1.700 = 130,59 USD pro Titel.
Wieviele Leute erreicht so ein Titel im www?
Geht man von einem Preis von 0,99 USD pro Titel aus, müßte sie ein "Publikum" von ca. 132 Leuten erreicht haben können (!), damit diese Strafe verhältnismäßig wäre - vom amerikanischen System, die Höhe der Strafen am Einkommen zu bemessen, einmal abgesehen.
Im Ergebnis würde ich sagen:
dumm gelaufen für die Frau!
D.
Also, wir wollen doch nichts verwechseln, für die Schadenersatzforderung wäre deine Rechnung schon korrekt, Preis pro Song x Songzahl x Kopie pro Titel.
Aber wir reden hier von einer STrafe, und die ist nunmal höher.
Wenn man als Schwarzfahrer erwischt wird, dann zahlt man 40 Euro, ob wohl es rechtlich nicht mal eine Strafe ist. Und wenn man Schuhe für 100 Euro klaut, dann werden die einem erstmal weggenommen und dann kommt noch die Strafe...
Du hast natürlich recht.
Meine Rechnung sollte auch nur aufzeigen, daß da eine gewisse Verhältnismäßigkeit schon erkennbar ist i. S. v. "angemessen", was jungmasta...usw. ja bestritt.
D.
die hatte warscheinlich nicht mal ne Ahnung wie Kazza funktioniert da die ihre runtergeladenen sachen nicht in einen individuellen Ordner gepackt hat was eigentlich nur Anfänger machen.... die kann sich jetzt n Strick nehmen...ihr Leben is gelaufen! du findest das Verhältnismässig? das is krank!!!
Hmm, mit Schwarzfahren würde ich das nicht vergleichen, denn mit dem Straf"Ticket" darf man ja den Tag noch weiter Bus/Bahn fahren, was ja bei Filesharing nicht so ist, dass man nach der Strafe weitermachen darf
Ich glaube, das handhaben die Verkehrsbetriebe sehr unterschiedlich. Bei uns in Hamburg ist ein solches Ticket mitnichten und -neffen Fahrkartenersatz - man muss sofort aussteigen und sich noch eine Fahrkarte kaufen. Tut man dies nicht und gerät in eine 2. Kontrolle, dann darf man gleich noch einmal "latzen" :-)
CU
Olaf
so ist´s auch in Köln.
Also hier nicht austesten. ;-)
Dirk
OT:
Je nach Verkehrsverbund ja und nein. Meistens ist das Strafticket nur bis zum
Erreichen des Fahrtzieles bzw. 2 Stunden gültig.
Wer nicht bar bezahlt sondern überweisen möchte, hat gar kein Ticket.
Eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung behalten sich die Verkehrsbetriebe vor,
manche mache da nichts, andere zeigen es ab dem 2x an, erteilen auch schon mal Hausverbot.
Selbst wenn jeder einzelne Titel - oder alle im Durchschnitt - 132 andere User erreicht hätte, wäre es immer noch unrealistisch anzunehmen, dass alle diese User die Titel anderenfalls gekauft hätten. Einige vielleicht, die meisten sicher nicht. Zumal ein und derselbe Titel auch nicht nur von einem einzigen User angeboten wird - man kann ihn auch "woanders" ziehen...
CU
Olaf
genausowenig wie es realistisch ist, anzunehmen, daß alle User, die den Titel gezogen haben, ihn auch gekauft hätten, ist es auch unrealistisch, daß ihn nur 132 User erreicht haben. Multipliziere das beliebig und gehe von einer Wahrscheinlichkeit i.H.v. Kehrwert aus, kommt auf´s selbe raus.
Allerdings ist m. E. auch unerheblich, ob andere sich den Titel gekauft hätten.
@ Thomas71: Je nach Gesetzeslage - bin kein US-Recht-Profi - ist aber ggf. auch schon das Anbieten strafbar. Insofern kann diese Strafe schon verhältnismäßig und angemessen sein. Wie mag die Strafe wohl ausgefallen sein, wenn sie das gar gewerbsmäßig gemacht hätte, also mit Bereicherungsabsicht zur Schaffung einer regelmäßigen Einnahmequelle?
D.
Ganz sicher...? Ich weiß nicht recht - ich glaube man überschätzt das Internet mitunter. Abgesehen davon: Wie viel Upload-Bandbreite müsste die gute Frau dann zur Verfügung stellen, damit in einem angemessenen Zeitraum so viele User "befriedigt" werden könnten (nämlich 132 für jeden einzelnen Titel).
> Allerdings ist m. E. auch unerheblich, ob andere sich den Titel gekauft hätten.
Genau das ist die alles entscheidende Frage. Denn danach richtet sich der Umfang des wirtschaftlichen Schadens. Das sollte auch das Strafmaß berücksichtigen.
CU
Olaf
Ich sehe das so, dass kein Schaden nachgewiesen wurde, Schadensersatz kann es deswegen nicht geben. Strafe bestenfalls vielleicht, denn dazu müsste man die Tat, also die Anzahl Downloads, nachweisen, die IP scheint mir da allerdings nicht zu reichen, aber das Leben kann ja so einfach sein.
Der Hass auf die MI ist jedenfalls gigantisch, ausgerechnet eine alleinerziehende Mutter. Ein ganz schlechtes Opfer. Naja, ich habe 20 CDs, und 21 werden es wohl nicht mehr werden in diesem Leben :)
Mensch Burkhard - 20 CDs? Das ist aber nicht grad üppig... wobei, solange man nicht in der Musikredaktion arbeitet, kann das gerade noch so durchgehen :-D
Greetz
Olaf
Tja, wenn ich überhaupt Zeit habe, höre ich was auf http://www.ihits.de an :) Gestreamte Filmmusik ist aber auch nicht schlecht, meistens reicht mir das als Gedudel, also sowas wie hier:
http://www.immernieammeer.de/flash/frame.html
Hört sich für mich ganz gut an.
Auch wenn ich hier eine sehr unpopuläre Meinung vertrete, aber ich finde grundsätztlich eine empfindliche Strafe nicht unangemessen. Klar ist die Lage hier krass, und ich finde die Summe auch deutlich überzogen. Dennoch muß hier klar sein das ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Nicht in der Form die sich die MI gerne schönrechnet, aber doch schon erheblich. Es zieht dabei weder das Argument der in der Tat zu hohen CD-Preise. Man kann einen zu teuren Artikel nicht einfach klauen, sondern allenfalls boykottieren. Und wer fremdes Eigentum einfach verschenkt handelt moralisch auch nicht vorbildlich. Es gibt immer noch genug preiswerte Möglichkeiten an Musik zu kommen. Legal. Ich bin kein Moralapostel der immer alles richtig macht. Ich möchte nur darauf hinweisen, das illegales Filesharing i.d.R. kein Kavaliersdelikt ist!
Hmm es gibt einen ganz einfachen Weg: Meine private Kommunikation darf nicht abgehört werden. Punkt. Dann wäre diesem ganzen Missbrauch ein Riegel vorgeschoben. Diese Frau hat doch keinen Laden aufgemacht, um sich an diesen Sachen zu bereichern. Man muss ja ein bisschen auch noch die Realitäten sehen. Man sieht ja klar, wer genau das nicht will.
Nun wird ja nicht die Musik als solche verschenkt - die Rechte am geistigen Eigentum verbleiben ja weiterhin bei den Urhebern - sondern lediglich die Möglichkeit eines kostenlosen Downloads geschaffen, vergleichbar mit der Aufnahme aus dem Radio. Hier muss man die Kirche im Dorf lassen, finde ich. 220.000 $ sind schlicht absurd.
CU
Olaf
Wie kann die IP eigentlich irgend etwas beweisen?
Wer garantiert, daß die Logfiles zuverlässig (ausgewertet) sind?
Da muß doch wenigstens eine Razzia stattgefunden haben??
AFAIK ist die Zuordnung von IP-Adressen zu Kundendaten 100% zuverlässig - wenn ein Logfile vorliegt, dann stimmt es auch.
Aber wenn ich ehrlich bin: gestellt habe ich mir diese Frage auch schon. Horrorszenario: eines schönen Tages steht die Staatsanwaltschaft bei mir vor der Tür, weil ich das Pech hatte, mit einer IP zu surfen, die zufälligerweise kurz vorher einem Tauschbörsensauger gehört hat...
CU
Olaf
hab ein neues Hauptthema reingehängt.
Helft doch alle mit - erkärt euch solidarisch - wir haben doch alle Tausch und Downloaddreck am Stecken, und auch wenn nicht, man muss mal was unternehmen.
Nur eine kurze Anmerkung: Das loggen von IPs seitens der Telkos ist noch illegal, wird natürlich trotzdem gemacht. telepolis hat da mal eine Liste gemacht, wer loggt. Die so illegal erlangten Beweise werden leider in DE vor Gericht voll zugelassen, davon gehe ich jedenfalls aus. Rechtsstaat ist was ganz anderes. Aber so ist es nunmal.
Klarer Fall: Wenn der Rechtsstaat sich nicht an die Regeln hält, warum solltest Du es dann
tun? Weil es deine staasbürgerliche Pflicht ist?
Gruss
ChrE
Weil ich sonst bestraft werde natürlich, andersrum kann ich das mit denen aber nciht machen. Tja.
wie kommst du denn auf dieses absurdum?
lasst eurem Hass freien lauf und erklärt euch auf http://fan.li solidarisch mit einer Minimalspende.
Das kann das Vorgehen der MI zur Farce machen
Der Bericht bei Nickles hat mich nicht in Ruhe gelassen. Mir kam folgende Idee: Wenn jeder, der auch schon nur mal ein Musikfile runtergeladen hat, sich solidarisch mit der gebeutelten Filesharerin macht und eine Minimalspende von 5€ macht, kann die arme Frau über Nacht zur Millionärin werden und die geldgierige Musikindustrie erleppt die grösste Schlappe in der Geschichter ihrer Verfolgungsjagt auf tauschbedürftige Normalbürger.
Ich habe deshalb über Nacht http://fan.li aufgeschaltet, dort kann man eine Spende für die Frau per paypal machen. Ich meine das ganze ernst. Es ist kein Gag. Sowas hat doch auch schon geklappt in anderen Fällen.
Es wäre gut, wenn die Nickles - Redaktion dies in Newsletter erwähnen könnte!
Diese Mutter wurde einfach zum Sündenbock gemacht. Man muss die Summe mal multiplizieren mit der potentiellen Anzahl von Filesharern, die zur gleichen Zeit wie diese Mutter Files geshared haben. Sie habe 1700 Lieder im Shareordner gehabt, wurde aber ja nur für 24 belangt. Das gibt pro belangtes File 9.250 Dollar. Also 24 Musikfiles hat jeder von uns auf der Platte und könnte auch schnell versehentlich in einem Shareordner landen. Wieviel Lieder sie belangen, scheint völlig willkürlich zu sein, einfach soviel wie nötig ist, um saftig Kasse zu machen.
220'000$ x 1000 Filesharer gäben dann schon 220 Millionen Dollar.
Es gibt und gab aber Millionen von Filesharern.
220'000 x 1000'000 ergibt dann schon die unglaublich horrende potentielle einzuklagende Summe von 220'000'000'000, dass sind 220 Milliarden US$.
Heute, wo jeder legal Streaming - Internetradio runtersaugen kann und es sogar Radiosender gibt, die legal extra Wunschmusik abspielen, damit man sich auch legal seine Wunschmusik runterstreamen und zu mp3 verarbeiten kann, wäre eigentlich das Ende der goldenen Zeiten der Musikindustrie besiegelt. Damit wollen sie sich nicht abgeben und haben eine neue, sichere (solange es solch korrupte Justiz gibt) Einnahmequelle gefunden:
Einfach im grossen Teich der unvorsichtigen Filesharer fischen geben. Daran könnten Sie mehr verdienen als am Verkauf ihrer Musik.
Die Musikindustrie mutiert zur Industrie der Abschröpfer der unvorsichtigen Filesharer.
Das scheint ein äusserst lukratives Gewerbe zu sein und wird bald zu ihrem Kerngeschäft werden.
Du kannst helfen - dies zu stoppen.
Alles fängt mit einer Spende an. Sobald wir auf über 220'000 $ sind, wird unsere Aktion garantiert zu einem riesen Medienspektatel. Dank Dir!
http://fan.li
die idee ist ja klasse! ja grossartig! ein paar Anmerkungen hätte ich allerdings noch: wer garantiert dass das Geld ausschliesslich dem Zweck entsprechend eingesetzt wird und nicht erst bei 20.000. und die Seite heisst fan.li könnte doch vielleicht "fuck IM" heissen.
und n privates Paypalkonto? vielleicht doch besser n Treuhandkonto mit Sperrfrist...
also wir sollten mal "die kirche im dorf lassen"
1. die rechtsprechung sollte auch bis zu dieser etwas duemmlich anmutenden frau bereits vorgedrungen sein ===> also selber schuld.
2. die strafzumessung ist zwar etwas ueberzogen aber grundsaetzlich bin ich der meinung, klauen ist auch stehlen, auch wenn´s sich "nur" um geistiges eigentum handelt, und heute mehr denn je moralisch verwerflich.
eine diskussion darueber ist muessig, denn es ist nun mal eine straftat - und heute auch im rest der welt keine bagatelle mehr.
punkt
wie bitte? also mal sachte: die Frau hat mit Kazzaa files gesaugt was ja noch kein Problem darstellt...sie dachte sich sicher auch nichts beim mp3 ziehen is ja üblich und in den meissten Staaten auch nicht strafbar (hierzulande erst wenn die Zusatznovelle 3 rechtskräftig wird) und dann hat Kazzaa die verdammte Funktion die gezogenen Files in den shared Folder zu legen ,das is ihr Pech....sie wusste sicher überhaupt nich dass das bedeuted :alle können vom shared Folder ziehen....also dass der shared Folder ne sozusagen "Radiostation" ist. Unwissenheit ist kein Schutz vor Strafe doch wo die rechtlichen Grenzen so dicht nebeneinander lieger, ist es für Laien nur sehr schwer durchschaubar.die MI hat hier ein Exempel statuiert.und sie weiss auch dass sie von der Frau kein Geld sehen wird....was soll das also? Geldstrafen die nicht beglichen werden sind durch Ersatzfreiheitsstrafe zu büssen! also wandert die Ärmste für wielange in den Knast? 8 Jahre?
willkommen im Feudalstaat!
die email auf deiner visitenkarte bringt mir von yahoo: user unknown
thomas71berlin-mail@yahoo.de ...die?
eine solche selbstgerechte enghorizontige einstellung ist die grundlage, dass sich geldgierige Haie wie die Musikindustrie durchsetzen können. Die Musikindustrie ist in der Form wie sie noch ist ein überflüssiges Krebsgeschwür der Gesellschaft -- das geht viel tiefer als oberflächlich angewandte Gesetze.
Das Internet war eine technologische Revolution - deren Opfer in einer demokratischen freiheitlichen Gesellschaftsordung u.a. die Musikindustrie gewesen wäre und bestimmt noch sein wir. Wer etwas digitalisiert für den PC zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass es mit 2 Mausklicks kopiert ist. Oder er verwendet das unethische Spionageprogram DRM und anderen Blödsinn.
Du bist eigentlich schon Gehirnwäscht mit den Gesetztesparagrafen. Kein echt freiheitliches Demokratie-emfinden. Oligarchen und Plutokraten sind das Gegenteil von realisierter Demokratie und Rechtsstaat. Deine zitierten Paragrafen geben denen Recht, die den Prozess, die Hausdurchsuchungen und die verfassungswidrigen IP-Untersuchungen und das Urteil mit viel Geld und Macht durchsetzen können. Das ist kein Recht, sondern unrecht, egal was in den Paragrafen steht.
Treffend redest du von "die Kirche im Dorf lassen" genau typisch, ist auch so etwas überflüssiges. Im Neuen Testament gibts keine Kirchengebäude, Jesus bezeichnete die Menschen, die an in Glauben als Kirche (Herausgerufene). Wegen dieser Einstellung sitzt der Vatikan trotz seiner fast 1000 jährigen greuelhaften Inquisitionsgeschichte weiterhin fest verankert. Eben, die Kirche bleibt trotz Ocean 13 im Dorf (Rom). Einfach Klasse, wie die da in den Innereien vom Vatikan rumturnen.
Das ist richtig. Und mopsen ist auch entwenden.
Nur dummerweise liegt hier weder das eine noch das andere vor... und für so manchen tatsächlichen Diebstahl wäre man auch wesentlich billiger weggekommen.
CU
Olaf
Mal was anderes-Wie beweisen die dnen dasses auch wirklivch die Titel sind??
Ich kann auch 1700 mal ein lied von mir unter der Dusche aufnehmen, diese in meinen Kazaa ordner reinstecken und sie nach Britney Spears oder Backstreet Bys benennen. Wie weisen die ihr das nach dass es wirklich die 1700 Titel sind um die der Streitwert sich dreht, ohne eine Sicherstellung des Rechners die ja nicht erfolgt ist, habe das jedenfalls nirgendwo gehört weder Radio noch Fernsehen noch Boards auf denen diese Meldung kam.....
Jetzt komme ich auch noch mal..:
- selbst wenn theoretisch die Zuordnung von Logfiles und IP zuverlässig sein sollte, welches Verfahren kann denn zum Beispiel menschliche Fehler bei der Zuordnung hundertprozentig ausschliessen?
Hier handelt es sich doch sicherlich um Textdateien, oder net?
Wie kann da Manipulation ausgeschlossen werden? ISP sind doch private Unternehmen.
Da hier offensichtlich Existenzen auf dem Spiel stehen, sollte das alles schon ebenso wasserdicht wie transparent sein.
es is schon schoen, wie hier mit worten, halbwarheiten und unwissenheit umhergeworfen wird, ohne sich auf das wesentliche zu besinnen.
es gibt ein par kleine ansaetze, wa man d´rueber diskutieren koennte.
aber:
es ist nun mal so, gegen §§ verstossen, zieht strafen hinter sich her - unwissenheit schuetzt eben nicht vor solchen.
den ansatz, ip´s und nutzerdaten zu manipullieren, schon ein bischen laecherlich? oder ?
lieder irgendwoher wieoft kopieren, dateien umbenennen, in´s netz stellen ? - klingt schon sehr weit hergeholt - wer macht denn sowas, weil unnuetz?
oder die ANNAHME digitalisierte musik mit ein paar mausklick´s kopieren - schon der gedankenansatz ist vorsatz
alles schoen und gut:
ABER ALLE schoen weiter mit winDOOF BS "arbeiten"?
was soll die diskussion? seht euch mal den sachverhalt DIESES falles genau an, macht euch kundig und diskutiert dann weiter, wenn genug hintergrundwissen da ist und eben NICHT NUR PROSPEKT- und BOULEVARDWISSEN.
schoenen abend noch
und ausserdem:
hab grad noch die anmerkung vergessen:
WO AUF DER WELT WAR DENN DAS?? - im $-land !!
alles weitere ist dazu sowieso ueberfluessig.
ich wuerde aufgrund verschiedener vorkommnisse in der vergangenheit sowieso vielmehr mitloggen.
s´wird zeit, dass man der ewigen kleinkriminalitaet endlich den garaus macht.
Warum informierst du uns dann nicht mit deinem fundierten Fachwissen, wenn du so oberschlau bist??
CU
Olaf
Alfredo(7) Schäuble ^^
Ja ne is klar
..in der Tat. lol.
..vor allem wenn man nicht mal einen Halbsatz fehlerfrei geradeaus schreiben kann aber den Oberlehrer markieren möchte.
Noch dazu mit recht preiswerten kleinen Provokationen..
Und jetzt stelle man sich mal vor, so ein Spezialist ist beim ISP für die Erfassung, Bearbeitung und Weiterleitung von Logfiles an die Staatsanwaltschaft zuständig..
..tja.
q.e.d.
würd ich mal sagen ;P
gut erfasst :-))