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News: Neues Urteil aus Hamburg

Kontrollpflicht - Droht Cloud-Diensten das Aus?

Michael Nickles / 21 Antworten / Baumansicht Nickles

Seit der Schließung von Megaupload durch das FBI und Inhaftierung dessen Betreibers Kim Schmitz, herrscht bei den "One-Klick-Filehostern" Angst. Die USA betrachten Schmitz als einen der größten "Urheberrechtsverletzter" aller Zeiten, bei einem Prozess drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

Die Angst das gleiche Schicksal zu riskieren hat mehrere Megaupload-Konkurrenten augenblicklich dazu bewegt ihr Angebot praktisch einzustellen. Oder: es so "umzubasteln", dass man ihnen vielleicht schwerer oder gar nicht einen Strick wegen Urheberrechtsdelikten drehen kann.

Äußerst entspannt gab sich nach dem Megaupload-Vorfall der Upload-/Download-Dienstleister Rapidshare, der von der Schweiz aus operiert. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt ein Urteil gefällt, das Rapidshare wenig schmecken dürfte (siehe Urheberrechtswidrige Downloads: Oberlandesgericht Hamburg entscheidet über Prüf- und Handlungspflichten des Online-Speicher-Dienstes RapidShare).

Vorausgegangen war eine Klage der GEMA, die verhindern will, dass ihr unterstehende Werke über Rapidshare verbreitet werden. Im Urteil wurde klargestellt, dass Rapidshare prizipiell als "Mitstörer" haftbar gemacht werden kann, wenn seine Nutzer Urheberrechtsverletzungen begehen.

Interessant beim Urteil ist erstmal, dass die Bereitstellung von Speicher für Uploads nicht als rechtswidrig eingestuft wurde. Die Illegalität beginnt erst in dem Moment, wo illegale Uploads öffentlich verlinkt werden.

Aber: werden sollche Links auf illegale Dateien festgestellt, ist Rapidshare gezwungen, die entsprechenden Dateien zu löschen. Hierbei fordern die Richter, dass Rapidshare nicht erst dann reagieren muss, wenn derlei Links gemeldet werden. Rapidshare soll auch selbstständig "Link-Seiten" durchforsten um Verlinkungen auf illegalen Dateien begegnen zu können.

Das Unternehmen muss also selbstständig nach Verstößen suchen und sie verhindern. Das Gerichtsurteil ist Sprengstoff, weil es natürlich auch alle anderen Cloud-Anbieter betrifft.

Michael Nickles meint: Das Urteil führt in vielen Ecken wieder zum Gebrülle, dass es um Zensur im Internet geht, weil Dienstleistungsanbieter gezwungen werden, Inhalte zu löschen. In diversen Presseberichten ist zu lesen, dass Cloud-Diensten durch dieses Urteil in Deutschland das Aus droht.

Das ist Unsinn. So lange Speicher an EINEN NUTZER vermietet wird und DER ALLEINE dort rauf-/runterladen kann (also eine "externe Festplatte im Internet" haben will) ist das kein Problem. Und: natürlich kann nur er alleine mit seinem Passwort SEINEN Online-Speicher nutzen.

Natürlich kann er das Passwort im PRIVATEN KREIS beliebig weitergeben - und übernimmt dabei halt die Verantwortung. Bei einem Dienst wo jeder beliebig raufladen und jeder beliebig runterladen kann, wird es natürlich heikel.

Welche Alternative gibt es hier denn zu jener, die "Speicher-Anbieter" in die Pflicht zu nehmen, Urheberrechtsverletzungen zu bremsen?

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schuerhaken Michael Nickles „Kontrollpflicht - Droht Cloud-Diensten das Aus?“
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Der "intelligente" Missbrauch von Clouds oder von Clouds,
die keine sind, wird nicht lange auf sich warten lassen...
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Oliver55 Michael Nickles „Kontrollpflicht - Droht Cloud-Diensten das Aus?“
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Moin,
machen wir uns nichts vor, es war klar, dass die Unterhaltungsindustrie irgendwann massiv zurückschlagen würde. Was auch immer, ob torrent oder one-click-filehoster, jeder der da geglaubt hat, das könne ewig so weiter gehen, wird nun eines besseren belehrt. Und leider kann man die Industrie auch irgendwo verstehen. Meines Erachtens werden irgendwann auch die Software-Hersteller mit in den Chor einstimmen, spätestens wenn sie sehen, dass die Unterhaltungsindustrie mit solchen Maßnahmen Erfolg hat. Ich vermute aber auch, dass es in Zukunft mehr "pivate" kleinere Kreise geben wird.
Gruß Olli

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Michael Nickles Oliver55 „Moin, machen wir uns nichts vor, es war klar, dass die Unterhaltungsindustrie...“
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Hi Oliver55,

Ich sehe das alles ganz simpel. Wer anderen Leuten was klaut und selbst damit Geld verdient, gehört bestraft. Argumente, dass "die Medienindustrie" selbst schuld ist, weil sie es nicht geschafft hat, die digitale Welt mit attraktiven Geschäftsmodellen zu bedienen, mag ich nicht.

Sollen sie doch alle illegalen Vertriebsquellen im Internet plattmachen. Danach werden sie schon feststellen, dass sie dadurch nicht reicher werden. Weil es halt nun mal verdammt viele Menschen gibt, die finanziell nicht in der Lage sind jeden Monat "hunderte Euro" für Filme und Musik zu zahlen.

Und DANN werden sie kapieren, dass das mit dem Internet nur klappt, wenn der Preis stimmt. Wenn Medien-Flatrates billiger sind als dauernd Rohlige und Festplatten zu kaufen, dann werden sie damit Geld verdienen.

Grüße,
Mike

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Ralf103 Michael Nickles „Hi Oliver55, Ich sehe das alles ganz simpel. Wer anderen Leuten was klaut und...“
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Da gebe ich dir Recht, der illegale Download findet zwar statt, impliziert jedoch nicht, dass ohne diese Möglichkeit die entsprechende Ware auch gekauft würde, insofern sind die entgangenen Gewinne mit der die Industrie immer argumentiert völlig utopisch.
Nichts desto trotz verdienen Hoster wie Rapidshare wissentlich an den illegalen Downloads und sollten endlich mal von ihrem hohen Ross heruntersteigen, denn die sind nicht besser als Megaupload & Co.

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Oliver55 Michael Nickles „Hi Oliver55, Ich sehe das alles ganz simpel. Wer anderen Leuten was klaut und...“
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Hallo Mike,
da kann ich Dir in Deinen Argumenten nur Recht geben. Eigentlich sollte es auch als für selbstverständlich gelten, dass wenn jemand ein "Produkt" herstellt, er auch angemessen dafür bezahlt werden muss.
Ich glaube, die Musik-und Film Industrie hat in den 90ern zwei große Fehler gemacht. Erstens hat man dem Konsumenten ganz klar zu verstehen gegeben, wo die Reise preislich hingehen soll, nämlich in Richtung 20€ für eine CD. Des Weiteren wurde ständig in den Hip Hop Videos gezeigt, wie "wohlhabend" die Herren sind. Leider untermauerten diese Art von Videos nur das, was in der Presse sowieso schon zu lesen war. Besonders fällt mir da "P Diddy" ein. Das Gleiche kann man auch über die Film Branche sagen. Da war der Schritt zu "Napster" nicht mehr weit, da auch kein schlechtes Gewissen aufkommen musste. Und für die Film-Industrie galt das auch.
Dein Vorschlag bewegt sich genau in die Richtung, in die ich auch gehen würde. Fast Jeder zahlt doch mehr oder minder bereitwillig seine GEZ oder eben seine Möglichkeit Fernsehen zu gucken. Auf dieser Ebene muss man sich bewegen, wenn man als Industrie etwas erreichen will.
Gruß Olli

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Ten_Eniunlsl Michael Nickles „Kontrollpflicht - Droht Cloud-Diensten das Aus?“
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Ich versteh nicht was eine filter und lösch pflicht bringen soll dann legt der betreiber eines streaming portals die inhalte verschlüsselt ab z.B auf office365 und die keys seperat auf einer anderen website mit nem in JAVA oder flash geschriebenen Player ist es kein problem die filme zu entschlüsseln und wieder zu geben, teuer wirds au net wirklich wenn man bedenkt das es n millionen geschäft ist. Is doch eh wieder nur augenwischerei es wird viel wirbel gemacht und n paar leute werden verhaftet und am ende rücken neue nach und nehmen deren platz ein.

Viel wichtiger wäre es mal den Gema/Gez sumpf auszutrocknen. Die Gema verlangt selbst auf lizenzfreie musik noch gebühren *kopfschüttel*

Und ja klar machen die illegalen angebote geld, selbst schuld sollen se kein vernünftiges konzept ausarbeiten ich wär sofort bereit nen gewissen betrag zu zahlen wenn ich dann wirklich alle filme ab dvd start sehen könnt. Aber bei den bisherigen angeboten fehlt ja immer was. Nennt sich freie marktwitschaft^^

Zumal ja eh schon immer die Gez abgeht und kommt mir bloß net mit dafür unabhängige medien mein gesunder menschen verstand sagt mir sowas gibt es nicht, es gibt auch genug beispiele dafür.

Das sind mein 2cent dazu

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Olaf19 Ten_Eniunlsl „Ich versteh nicht was eine filter und lösch pflicht bringen soll dann legt der...“
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Die Gema verlangt selbst auf lizenzfreie musik noch gebühren *kopfschüttel*

Wo hast du das denn her? Dafür sehe ich irgendwie so gar keine Rechtsgrundlage.

Spontan würde ich denken, dass das eine Ente ist.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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groggyman Olaf19 „ Wo hast du das denn her? Dafür sehe ich irgendwie so gar keine...“
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Hallo
Leider habe ich mich noch nicht sehr mit dem Thema befasst, hier nur so viel :

GEMA

-groggyman-

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Olaf19 groggyman „Hallo Leider habe ich mich noch nicht sehr mit dem Thema befasst, hier nur so...“
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Eine Tanzveranstaltung hat eine Rechnung über 200 Euro erhalten, obwohl keine geschützten Werke gespielt wurden. “Wir haben vom Veranstalter zwar eine Liste mit den beteiligten Interpreten erhalten, die Urheber wurden allerdings nicht zu Protokoll gegeben. Die GEMA-Vermutung legt aber fest, dass der Veranstalter beweisen muss, dass die Urheber nicht von der Gema vertreten werden”, sagt GEMA-Sprecher Peter Hempel im Interview mit pte.

Und genau da ist der Punkt. Die GEMA-Vermutung wirkt wie ein Freibrief für die Erhebung von Gebühren auf jede Art von Musik, solange der “Nutzer” nicht detailliert nachweisen kann, das hier keine Musik mit GEMA-Lizenz verwendet wurde. Um den Nachweis zu erbringen, muß der Veranstalter eine Titelliste noch vor der Veranstaltung vorlegen und anmelden. Neben der Titelliste wird aber mehr erwartet. So wird eine Liste mit den vollständigen Namen, Wohnorte und Geburtsdaten der Texter und Komponisten der verwendeten Musikstücke verlangt. Dies ist aber kaum umsetzbar, weil viele Künstler unter Pseudonymen auftreten und bei Labels unter Vertrag sind, die eine sehr kurze Halbwertszeit haben.


Okay, das stimmt zwar im Prinzip, ist aber auch nichts Neues. Mit der "Interpreten-Liste" kann die GEMA eh nichts anfangen, weil sie für die gar nicht zuständig ist. Das wäre die GVL.

M.E. ist das in der Praxis nicht ganz so problematisch wie im Artikel beschrieben. Nehmen wir an, ich veranstalte ein Festival, auf dem verschiedene "Acts" - also Bands und/oder Solokünstler auftreten. Jeder muss mir seine Titelliste einreichen, mit detaillierten Angaben zu den Urhebern und einer Erklärung darüber, ob diese der GEMA angeschlossen sind oder nicht. Klar, das ist mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden, sollte aber machbar sein. Wenn ausschließlich Eigenkompositionen der beteiligten Künstler aufgeführt werden und keiner von ihnen GEMA-pflichtig ist, dann - behaute ich - kann sich die GEMA auf den Kopf stellen.

Es soll sogar möglich sein, dass der Veranstalter von der GEMA dadurch befreit wird, dass er eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass dort ausschließlich GEMA-freie Musik aufgeführt wird. Das ist natürlich ein zweischneidiges Schwert, denn das muss dann auch wirklich stimmen, und darauf hat der Veranstalter nur einen begrenzten Einfluss.

In jedem Fall kann man nicht so pauschal sagen, dass die GEMA immer abkassiert und es dafür völlig gleichgültig ist, ob die Stücke überhaupt GEMA-pflichtig sind, was im Diskussionsverlauf so herüberkam.

CU
Olaf
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Ten_Eniunlsl Olaf19 „ Okay, das stimmt zwar im Prinzip, ist aber auch nichts Neues. Mit der...“
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Hm, schon mal was von beweislast umkehr gehört, wenn ich in nem laden klaue muss der ladenbesitzer nachweisen das es ihm gehört. Die Gema muss das nicht und das darf net sein.

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Olaf19 Ten_Eniunlsl „Hm, schon mal was von beweislast umkehr gehört, wenn ich in nem laden klaue...“
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Klar habe ich davon schon gehört, aber dafür kann ich doch nichts, dass die Rechtslage so ist wie sie ist...

CU
Olaf

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Ten_Eniunlsl Olaf19 „Klar habe ich davon schon gehört, aber dafür kann ich doch nichts, dass die...“
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Hm doch du hast dich zu wenig eingesetzt politisch^^ ich mich auch

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Olaf19 Ten_Eniunlsl „Hm doch du hast dich zu wenig eingesetzt politisch ich mich auch“
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Ganz ehrlich - ob wir beide uns "politisch einsetzen" (was auch immer darunter zu verstehen sein mag) oder die Linde rauscht, du glaubst doch nicht im ernst, dass das irgendetwas ändert. Auf einsame Prediger in der Wüste hört kein Mensch, schon gar nicht die, die an den Schalthebeln der Macht sitzen.

CU
Olaf

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Ten_Eniunlsl Olaf19 „ Wo hast du das denn her? Dafür sehe ich irgendwie so gar keine...“
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Is zwar jetzt nicht von dem veranstalter, von dem hab ichs gelesen is aber der selbe fall.

http://www.social-inside.de/si/2011/11/15/gema-verlangt-gebuhren-fur-rechtefreie-lizenzfreie-musik/

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Olaf19 Ten_Eniunlsl „Is zwar jetzt nicht von dem veranstalter, von dem hab ichs gelesen is aber der...“
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Nicht nur derselbe Fall - es ist auch derselbe Link wie schon weiter oben von Groggyman gepostet ;-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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neanderix Olaf19 „ Wo hast du das denn her? Dafür sehe ich irgendwie so gar keine...“
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Wo hast du das denn her?Spontan würde ich denken, dass das eine Ente ist.

Es ist leider keine Ente. Wenn du bei einer öffentlichen Veranstaltung, z.B. als Wirt einer Kneipe, GEMA-freie Musik abspielst -- "darfst" du erstmal zahlen. Nicht die GEMA muss nachweisen, dass sie einen berechtigten anspruch auf die Gebühren hat, sondern DU ALS VERANSTALTER musst nachweisen, dass die Musik GEMA-frei ist.

Und dann darfst du deinem Geld hinterherlaufen...


Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Olaf19 neanderix „ Es ist leider keine Ente. Wenn du bei einer öffentlichen Veranstaltung, z.B....“
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Kann man diesen Nachweis nicht schon erbringen, *bevor* man die Musik spielt?

Wenn eine vollständige Liste aller Titel samt Komponisten und Textdichtern vorliegt, müsste das doch möglich sein. Wenn von vornherein klar ist, dass keine GEMA-Gebühren fällig werden, ist es doch überhaupt nicht einzusehen, dass man die trotzdem im voraus abdrücken muss, selbst wenn man den erforderlichen Nachweis schon in der Hand hält.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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neanderix Olaf19 „Kann man diesen Nachweis nicht schon erbringen, bevor man die Musik spielt? Wenn...“
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Kann man diesen Nachweis nicht schon erbringen, *bevor* man die Musik spielt?

Das muss man sogar.

Wenn eine vollständige Liste aller Titel samt Komponisten und Textdichtern vorliegt,

Da wünsche ich viel Spass bei. Besonders wenn es das Label, bei dem der Künstler seine Platte ursprünglich herausgebracht hat, nicht mehr gibt.

Die Anforderungen, die die GEMA an die Anerkennung der GEMA-Freiheit stellt, sind für manchen Veranstalter schlicht nicht erfüllbar; ich für meinen Teil kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass genau das beabsichtigt ist.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Olaf19 neanderix „ Das muss man sogar. Da wünsche ich viel Spass bei. Besonders wenn es das...“
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Besonders wenn es das Label, bei dem der Künstler seine Platte ursprünglich herausgebracht hat, nicht mehr gibt.

Gut, wenn das Künstler sind, die so dick im Geschäft sind, dann ist es natürlich klar, dass das nicht so einfach wird. Dann wüsste ich aber auch nicht, warum die dann nicht in der GEMA sind.

Ich dachte jetzt an Leute, die privat aus freien Stücken Musik machen und diese einmal öffentlich aufführen wollen. Sobald Labels und offizielle Veröffentlichungen im Spiel sind, wird es natürlich kompliziert. Dann vielleicht sogar noch ein Verleger Anspruch auf GEMA-Tantiemen.

Borl: ich dachte schon an "ladungsfähige" Namen und Hausanschriften, nicht an Künstlernamen.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Borlander Olaf19 „Kann man diesen Nachweis nicht schon erbringen, bevor man die Musik spielt? Wenn...“
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Wenn eine vollständige Liste aller Titel samt Komponisten und Textdichtern vorliegt, müsste das doch möglich sein.
Die GEMA begnügt sich da aber wohl nicht mit dem Künstlernamen, sondern will den realen Namen jedes Künstlers incl. Anschrift. Hatte da kürzlich gerade erst einen Artikel zu gelesen...
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Loopi© Michael Nickles „Kontrollpflicht - Droht Cloud-Diensten das Aus?“
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Äußerst entspannt gab sich nach dem Megaupload-Vorfall der Upload-/Download-Dienstleister Rapidshare, der von der Schweiz aus operiert. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt ein Urteil gefällt, das Rapidshare wenig schmecken dürfte

Hat ein Urteil eines Gerichts in Hamburg (D) Auswirkungen auf ein Unternehmen in der Schweiz?
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