In dem ganzen Copyright-Wahnsinn scheint es doch hier und da Lichtblicke zu geben: Heise online zitiert mehrere Fälle, wo Staatsanwaltschaften die Ermittlung personenbezogener Daten von Filesharern aufgrund von Anzeigen durch Content-Anwälte verweigerten.
In einem Fall wurde Daten von über 9000 IP-Adressen von den Behörden gefordert. Die sollten auf eigene Kosten die Daten von den Providern beschaffen. Abgelehnt, weil kein öffentliches Interesse erkennbar sei, zudem handele es sich um Bagatelldelikte.
Meinung: Es wird langsam Zeit, dass Gelegenheitskopierer aus der Ecke der Terroristen und Kinderschänder herausgeholt werden und mal wieder Tatsachen anerkannt werden. Leider weist die geplante Vorratsdatenspeicherung in eine ganz andere Richtung.
Quelle: heise
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Das wäre doch eine super Einnahmequelle für den Staat...
Pro zubeschaffene IP 500€ incl. Prüfung der Rechtslage und deren Verhältniss, zwecks vermeidung von Bagatelldelikte.
Wenn die angestrebte Mahnung unter Bagatelldelikte fällt, zahlt der Anwalt der das beautragt hat, natürlich ohne die Personendaten zu erhalten...
Sollte es wirklich was grösseres sein, werden die Kosten an den Verklagten weitergeleitet...
Der Staat würde reich werden, oder einige Anwälte arbeitslos...
Egal wie, wir hätte mehr Ruhe...
Ey, kann man sich die Idee nicht als " Klagevorbereitung " patentieren oder zumindest schützen lassen ;-)))
Olli
Richtig so.