Nach der Süddeutschen meldet nun auch der Focus: Wer in Tauschbörsen saugt, kann damit rechnen, nicht mehr verfolgt zu werden, wenn er es nicht übertreibt.
Nach Informationen von Golem, die sich auf den Focus (Printausgabe) berufen, gibt es in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt neue Leitlinien zum Umgang mit Anzeigen gegen Filesharer. So sollen nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden. Und tatsächlich wird sogar das *.*-Wort "gewerbsmäßig", das sonst für alles mögliche herhalten muss, definiert: 200 Dateien oder 3000 Euro, die Süddeutsche sprach noch von 2000 Euro, das darf man. Mehr ist nach dieser Definition gewerbsmäßig und wird verfolgt. In Sachsen-Anhalt darf man sogar 3000 Dateien oder 200 Filme im Share-Ordner haben.
"Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat" zitiert Golem den Focus.
Strafrechtlich ist damit die Sache ganz gut geklärt. Wer sich an die Vorgaben hält, bekommt (wahrscheinlich) keinen Ärger mit dem Staat. Zivilrechtlich bleibt abzuwarten, wie die Rechteinhaber reagieren. Wahrscheinlich bleiben die Massenabmahnungen aber jetzt aus, zumal ab 1.8.2008 eine Abmahnung nur noch mit 100 Euro "abgerechnet" werden darf.
Quelle: Golem