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News: Saugen erlaubt

Keine Verfolgung mehr von Tauschbörsennutzern

Redaktion / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Nach der Süddeutschen meldet nun auch der Focus: Wer in Tauschbörsen saugt, kann damit rechnen, nicht mehr verfolgt zu werden, wenn er es nicht übertreibt.

Nach Informationen von Golem, die sich auf den Focus (Printausgabe) berufen, gibt es in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt neue Leitlinien zum Umgang mit Anzeigen gegen Filesharer. So sollen nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden. Und tatsächlich wird sogar das *.*-Wort "gewerbsmäßig", das sonst für alles mögliche herhalten muss, definiert: 200 Dateien oder 3000 Euro, die Süddeutsche sprach noch von 2000 Euro, das darf man. Mehr ist nach dieser Definition gewerbsmäßig und wird verfolgt. In Sachsen-Anhalt darf man sogar 3000 Dateien oder 200 Filme im Share-Ordner haben.

"Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat" zitiert Golem den Focus.

Strafrechtlich ist damit die Sache ganz gut geklärt. Wer sich an die Vorgaben hält, bekommt (wahrscheinlich) keinen Ärger mit dem Staat. Zivilrechtlich bleibt abzuwarten, wie die Rechteinhaber reagieren. Wahrscheinlich bleiben die Massenabmahnungen aber jetzt aus, zumal ab 1.8.2008 eine Abmahnung nur noch mit 100 Euro "abgerechnet" werden darf.

Quelle: Golem

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Crazy Eye Redaktion „Keine Verfolgung mehr von Tauschbörsennutzern“
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Ändert sich da irgendwas?

Ich meine durchsuchen, tun die Staatsanwälte eh fast nie, da sie soviele Anzeigen vorliegen haben das es ja kaum geht ... Schön wäre ja zu Wissen ob sie so wie in berlin erst gar keine Provider auskunft einholen, den wenn sie das weiterhin machen wird es auch noch die Abmahnanwälte geben den so automatisiert wie sie es machen lohnen sich auch abmahnungen für 100€ ... Die schicken ja teilweise 5000 Abmahnungen den monat raus, und mit 3000-4000 Zahlern kann man ja schon rechnen dann hat man zwar nichtmehr den Millionen umsatz aber immernoch eine ganze Stange geld.

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Marcel39 Redaktion „Keine Verfolgung mehr von Tauschbörsennutzern“
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Hi!

Und wie viele Lieder sind 1 Euro bzw. wie viele Euro ein Lied?!
Wie man die MI kennt wird da wohl wieder gelogen werden dass die Balken brechen... Alles atronomische, überzogene und bloß geschätzte Werte.

Meine Vorschlag: Liedwert=CD-Preis geteilt durch Liedanzahl der CD minus Schmerzensgeld (bei der Musik heutzutage...)


Gruss
Marcel

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Borlander Marcel39 „Hi! Und wie viele Lieder sind 1 Euro bzw. wie viele Euro ein Lied?! Wie man die...“
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minus Schmerzensgeld (bei der Musik heutzutage...)
Für Musik die die Leute freiwillig runterladen, und freiwillig anhören können sie wohl kaum Schmerzensgeld ansetzen...
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Marcel39 Borlander „ Für Musik die die Leute freiwillig runterladen, und freiwillig anhören...“
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Ok, Eigentor, aber wenns nur das Album gibt und man nur ein Lied haben wollte?


Gruss
Marcel

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Borlander Marcel39 „Ok, Eigentor, aber wenns nur das Album gibt und man nur ein Lied haben wollte?...“
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aber wenns nur das Album gibt und man nur ein Lied haben wollte
Dann muß man doch nicht das ganze Album herunterladen :-P

Gruß
Borlander
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Yan_B Redaktion „Keine Verfolgung mehr von Tauschbörsennutzern“
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was ich mich dabei frage: was sind denn 200 Dateien?

200 Torrents, egal ob der Torrent nur ein Lied oder eine ganze CD mit 20 Liedern enthält?
Oder sind das dann schon 20 Dateien?
Wenn ja, dann kommt man evtl. ja schon beim runterladen von einem PC-Spiel auf mehrere hundert oder gar tausend Dateien.
Ich denke, an dieser Stelle wird man versuchen, das Gesetz zu umgehen, wenn nicht genau definiert ist, was 200 Dateien sind.

Gruß,
Yan

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Borlander Yan_B „was ich mich dabei frage: was sind denn 200 Dateien? 200 Torrents, egal ob der...“
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Dateien [...] im Share-Ordner
Wenn man ein komplettes CD-Image herunterlädt wäre das entsprechend nur eine Datei. Ich beziehe die Diskussion übrigens erstmal nur auf Musik und Filme...

Gruß
Borlander
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