Der Irrsinn mit den GEZ-Urteilen hört nicht auf. Diverse haben inzwischen gegen die Rundfunkgebühr für PCs mit Internetanschluss geklagt. Und die meisten hatten Erfolg - allerdings nur bei den Verwaltungsgerichten.
Die Sendeanstalten zerren die Sache dann stets zum Oberverwaltungsgericht, das die Entscheidung dann kippt. Das ist jetzt wieder mal in Nordrhein-Westfalen passiert. Dort hatten zwei Studenten zunächst erfolgreich wegen der PC Rundfunkgebühr gegen den WDR geklagt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in zweiter Instanz jetzt das Urteil gekippt: die Studenten müssen für ihre PCs weiterhin Rundfunkgebühren blechen, 5,76 Euro pro Monat. Wie immer, hat das Oberlandesgericht es zugelassen, dass die Sache ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weitergetragen werden kann.

 News: Wieder ein GEZ-Urteil
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