Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten und dürften deshalb nicht ohne Zustimmung der Betroffenen gespeichert werden. Das ist jedenfalls einer Empfehlung der österreichischen Datenschutzkommission zu entnehmen. Die Adressen dürften nur so lange gespeichert werden, wie es zur Abrechnung notwendig ist, bei Flatrate-Kunden würde die Speicherung entfallen.
Aufgekommen war diese Diskussion, weil sich zwei erwischte Tauschbörsennutzer über den Missbrauch ihrer Daten durch ihren Provider beschwert hatten. Dieser behauptet, die IP-Adressen zu speichern, um das Transfervolumen überwachen zu können.
Sollten solche Empfehlungen eine Wirkung haben, ist vor allem die Content-Industrie davon betroffen, die dynamische IP-Adressen verwendet, um gegen Tauschbörsennutzer vorzugehen.
Auch in Deutschland dürfen solche Adressen bisher nicht gespeichert werden. Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird sich das aber bald ändern.
Quelle: Futurezone
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"Auch in Deutschland dürfen solche Adressen bisher nicht gespeichert werden."
Wie sieht das dann aus, wenn die IP´s in Gästebüchern oder Massageboards o.ä. gespeichert werden, ist dies erlaubt?? - oder gilt das nur für Provider?
Personenbezogen sind die Daten ja nur, wenn ein unmittelbarer Bezug zwischen der IP und dem Nutzer hergestellt werden kann. Dies ist zwar bei Providern, aber nicht bei Betreibern von Servern der Fall.
@ger4ld: Man "gibt" ja da die Erlaubniss, es zu tun, wenn man dort mitmacht. Steht irgendwo in deb AGB/Forumregeln drin.
"Massageboards" WAS, gibts Massagen schon per Internet???????? ;-)
mfg, Alex
Auch wenn es in Deutschland illegal ist die IP bei Flatratenkunden zu speichern, mich würde es mal interessieren ob sich die Provider den auch dran halten ?
Eigentlich geht das doch gar nicht, denn wie ist es im Falle eines Straftats in dem der Provider die IP rausrücken muss, eigentlich darf er sie laut Gesetz bei Flatratekunden ja gar nicht haben !?!
Ausserdem würde ich gerne wissen ob der Provider die angesurften Seiten seines Kunden speichern darf, den das kann ihm ja auch egal sein und für eine Abrechnung braucht er das ja nicht ?
mfg
Gab es nicht sogar eine Regelung, die die Provider dazu verdonnert, die Logfiles mit der Zuordnung Kunde => IP-Adresse 80 Tage lang aufzubewahren? So langsam blickt man da nicht mehr durch... auf jeden Fall wäre es nicht einzusehen, dass Flatrate-Kunden "privilegiert" behandelt werden, weil man sie mit technischen Maßnahmen nicht aufspüren kann.
CU
Olaf