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News: Sieg für Hollywood

Hohe Strafen für Links auf kopierte Filme

Redaktion / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Zwei kleine Link-Sites sind zu insgesamt 4 Millionen Dollar Strafe verurteilt worden: Sie hatten auf Kinofilme im Ausland verlinkt.

ShowStash soll 2,7 Millionen zahlen und Cinematube 1,3 Millionen. Es wird erwartet, dass beide Plattformen jetzt endgültig schliessen, zumindest bei ShowStash war es nicht die erste Anzeige.

Der Artikel bei Ars Technica weist daraufhin, dass die Sites selbst keine Daten wie Filme vorhalten, sondern lediglich Links auf Server im Ausland bereitstellen.

Quelle: Ars Technica

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Kara5 Redaktion „Hohe Strafen für Links auf kopierte Filme“
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es ist ja allen bekannt >>>>>> mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 0 58/98 - „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat.etc.
was aber dafür spricht ist das reine textlink im internet erlaubt ist, dazu gibt es auch einen urteil ;D .

ich finde nur das es hier um kleine fische geht, youtube besteht ja 95% aus urheberrechtlichen musik filmen.
warum werden diese portale die beispiel dem google und anderer konzerne ( clipfish myvideo ) gehören bestraft.

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REPI Kara5 „es ist ja allen bekannt mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 0 58/98 -...“
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es ist ja allen bekannt >>>>>> mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 0 58/98 - „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat.etc.

Das gilt halt nur für Deutschland und steht der Server in Absurdistan, dann ist das Hamburger Urteil den dortigen Betreibern sowas von schnuppe. Ein User der dies auf derartigen Servern nun doch tut und sich auch noch mit einem Impressum als deutscher Staatsbürger outet, hat eine Bestrafung dann auch verdient.

Ich persönlich halte dieses Urteil für völlig am realen Leben vorbei und der Richter, der diese verzapft hat, hat den Sinn von HTML(Hypertext Markup Language) nicht verstanden.
Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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Max Payne Kara5 „es ist ja allen bekannt mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 0 58/98 -...“
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es ist ja allen bekannt >>>>>> mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 0 58/98

Was wohl nicht allen bekannt ist - sonst wäre nicht schon das Aktenzeichen und das Datum falsch (312 O 58/98 vom 12. Mai 1998), sondern würde auch der Inhalt nicht sinnentstellt wiedergegeben:

Das LG Hamburg sagt mit seinem Urteil, eine Freizeichnungsklausel (so der fachliche Ausdruck für den sog. Disclaimer) reiche nicht aus, um sich im Falle einer Verlinkung "aus der Verantwortung zu stehlen", sondern man hätte sich speziell von den fremden Meinungen distanzieren müssen - und was macht Rest-Deutschland? Es setzt eine Klausel auf jede zweite Homepage, die genau das Gegenteil macht, was dieses Urteil für den 'Ernstfall' verlangt und behauptet dann zu guter Letzt auch noch, genau dies hätte in dem Urteil gestanden.

Im Urteil steht wörtlich:
Hinsichtlich des klagweise weiterverfolgten Schadensersatzanspruchs ist auszuführen, daß entgegen der Auffassung des Beklagten die Aufnahme des Links weder von der "Haftungsfreizeichnungsklausel" - so sie denn am 17.2.1998 überhaupt aufgenommen gewesen ist - noch von dem ohnehin erst im nachhinein erstellten sog. "Markt der Meinungen" gerechtfertigt wird. [...] Eine [...] ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.

Irgendwie erinnert das, was dann im Netz daraus geworden ist, an "stille Post"...

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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derstiekel Max Payne „ Was wohl nicht allen bekannt ist - sonst wäre nicht schon das Aktenzeichen und...“
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Hallo, also da habe ich doch glattweg meine eigene Meinung, wenn das, mit den extremen Bußgeldern, soweiter geht könnte man das Internet auch gleich verbieten, da das aber nicht mehr geht wird es jetzt mit Bangemachen versucht. Also wollen die Bußgeldjäger doch nur eins erreichen "keine Links an denen wir nichts verdienen können, und wer dagegen verstößt muß (Bußgeld) zahlen". Also Leute, so funktioniert das Net einfach nicht mehr. In dem aktuellen Fall rufe ich dafür auf "laßt jeden der eine Website betreibt den gleichen Link setzen, dann werden die Gerichte weltweit die Bußgeldanträge einfach nicht mehr bearbeiten können ;-) , und schon haben wir wieder die Möglichkeit alles zu sagen, zu zeigen und zu verlinken was uns wichtig ist, und können wieder den Gedanken des Internet leben "informieren, austauschen, reden und verbreiten" und zwar weltweit. In diesem Sinne: "rettet das Internet".

schaue nicht in Mülleimern, denn da ist auch nur Müll drin
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REPI derstiekel „Hallo, also da habe ich doch glattweg meine eigene Meinung, wenn das, mit den...“
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dann werden die Gerichte weltweit die Bußgeldanträge einfach nicht mehr

Was hat das mit weltweit zu tun ? Die meisten Länder dieser Welt, scheren sich einen feuchten Kehrricht um diese Verlinkungssache !

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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Olaf19 Max Payne „ Was wohl nicht allen bekannt ist - sonst wäre nicht schon das Aktenzeichen und...“
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> Irgendwie erinnert das, was dann im Netz daraus geworden ist, an "stille Post"...

Ja, einmal das - und dann erinnert es mich außerdem noch an:
"Nach neuem EU-Recht bin ich verpflichtet, die Gewährleistungsgarantie auszuschließen..."

Cheers
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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SmallAl Olaf19 „@max ;-)“
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Ist das eigentlich genauso eine Ente ?

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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Olaf19 SmallAl „Ist das eigentlich genauso eine Ente ?“
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Erstmal kennen die Leute den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht: Eine Garantie musst du nie ausschließen, die ist sowieso freiwillig. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Gewährleistung. Und "Gewährleistungsgarantie" gibt es schon gar nicht.

Dann gibt es auch kein "neues EU-Recht". Es gibt lediglich eine Neufassung des BGB vom 1.1.2002, die einer EU-Richtlinie folgt, die schwachsinnigerweise vorsieht, dass auch Privatleute, die ihre Habseligkeiten verramschen, darauf ein halbes Jahr Gewährleistung geben müssen. Gnädigerweise darfst du aber als Privatmann diese gesetzliche Gewährleistung ausschließen - du musst es nur explizit tun.

Wenn du das z.B. in einer ebay-Auktion vergisst und dein Käufer kriegt das ersteigerte Gerät nach fünfeinhalb Monaten kaputtgefummelt, dann darf er bei dir antanzen und "Gewährleistung" einfordern, gerade so, als wärst du ein Ladenbesitzer.

Eine wirklich hirnverbrannte Regulierung, die sich unsere lebensfremden Eurokraten da ausgedacht haben. Noch unsinniger sind freilich die Verbal-Verrenkungen in ebay-Auktionen, die seither überall zu lesen sind... und die die Verkäufer auch noch in ein schlechtes Licht rücken, da es dann immer so aussieht, als wolle er dir defekte Ware unterjubeln, was aber mit dem Gewährleistungsausschluss gar nichts zu tun hat. Denn für Sachmängel haftet der Verkäufer ja sowieso, d.h. die Ware muss dem beschriebenen Zustand entsprechen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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eidannemo Redaktion „Hohe Strafen für Links auf kopierte Filme“
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OT

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