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News: Eine einzige Datei reichte aus

Hausdurchsuchung bei Emule-Nutzer

Redaktion / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Am 1. September trat das neue Urheberrecht in Kraft. Dessen Ziel ist er vor allem, Rechteinhabern die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu erleichtern - sprich, mit geringerem Aufwand beispielsweise Tauschbörsen-Nutzer zwecks Abmahnung identifizieren zu können. Gleichzeitig soll das neue Gesetz allerdings auch die Kriminalisierung der "Schulhöfe" verhindern, also keine Strafverfolgung bei geringen Delikten gestatten.

Die Abmahnkosten sollen zudem bei Erstverstößen nur 100 Euro Betragen dürfen. Die neue Gesetzgebung hat allerdings einen umstrittenen "Knackpunkt": Ermittlungen sollten nur bei "gewerblichem Ausmaß" zulässig sein. Seit dem sind die Gerichte uneinig darüber, ab wann ein gewerbliches Ausma0 vorliegt (siehe Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert).

Bereits kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde klar, dass "Kleinkriminelle" keineswegs geschützt werden. Schon am 5. September 2008 fällten die Landgerichte in Köln und Düsseldorf in zwei Fällen das gleiche Urteile: ein gewerbliches Ausmaß liegt bereits dann vor, wenn nur ein einziges Musik-Album "getauscht" wird.

Aufgrund weiterer recht "chaotischer" Gerichtsurteile, äußerte sich im Oktober 2008 unter anderem der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth in der Wirtschaftswoche zur Sache. Aus seiner Sicht ist es sinnlos Ermittlungen ausufern zu lassen und die Computer und Datenträger Verdächtiger monatelang zu besclagnahmen. Steinforths empfohlene Messlatte: Ermittlungsverfahren sind erst dann gerechtfertigt, wenn ein Raubkopierer mehr als 3000 Musiktitel im Internet verbreitet (siehe Kaum Chancen gegen Raubkopierer).

Der Generalstaatsanwalt wollte damit wohl eine Entlastung der Staatsanwaltschaften erreichen, die 2008 mit Massen-Abmahnungen "erdrückt" wurden. Von einem besonders brisanten neuen Fall wurde jetzt auf Gulli.com berichtet. Anfang 2009 ordnete das Amtsgericht Mühlhausen eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung der PCs und Datenträger eines Tauschbörsen-Nutzers an. Vorausgegangen war eine Abmahnung durch die Kanzlei Schutt&Waetke wegen bestehenden Verdachts, dass der vermeintliche Emule-Tauschbörsen-Nutzer eine Navigations-/Datenbank-Software der Firma Tele Atlas Deutschland GmbH verbreitet hat.

Es ging also um eine einzige Datei beziehungsweise Software, die ab rund 99 Euro erhältlich ist. Bei Eintreffen der Abmahnung schaltete der Verdächtige einen Anwalt ein. Zweckslos. Die Hausdurchsuchung wurde am 18.2.2009 durchgezogen. Die Polizei trafen allerdings nur die Eltern des Verdächtigen an. Der war mit seinem Laptop unterwegs und nicht auffindbar. Gemäß Gesetz ist die "Wohnung unverletzlich", Durchsuchungen sind nur im Fall des Verdachts auf erhebliche Straftaten zulässig.

Im Fall der "einen Datei" war das aus Sicht des Amtsgerichts Mühlhausen der Fall. Die komplette Story nebst Scans der Gerichtsunterlagen findet sich hier auf Gulli.com: Hausdurchsuchung für eine Datei.

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Corsair Redaktion „Hausdurchsuchung bei Emule-Nutzer“
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Wer E-Mule und Clones nutzt ist selber schuld !.
Etwas Kenntnsse über P2P und man weis wie man auch Anonym tauschen kann ohne großartig auffällig zu werden. Leider machen sich viele noch nicht mal die Mühe das zu tun. Wer dann so "Plöd" (absichtlich falsch geschrieben) ist ,der darf sich nicht wundern. Ausserdem nutzen die meisten P2P nutzer windoof ,da ist es selbst hinter der Pseudo Firewall und einer korrekten Externen Firewall ( siehe als Beislpiel die Modelle vom Hersteller Zyxel) ein leichtes an die Daten heranzukommen. wer wirklich Professionell sowas macht wird so oder so meist Linux nutzen und dieses korrekt Konfiguriert sowie auch einige tools Installiert und das wissen wie man richtig P2P nutzt ,da werden selbst Experten schwierigkeiten haben solche Leute zu finden !.
am besten ist wenn man keine Ahnung von der Materie hat --> FINGER WEG !



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Nickeline Corsair „Wer E-Mule und Clones nutzt ist selber schuld !. Etwas Kenntnsse über P2P und...“
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Das ändert aber doch nichts daran, daß die Durchsuchung in diesem Fall wohl absolut unverhältnismäßig ist.

Wenn ein Kind in einem Laden einen Dauerlutscher klaut und sich dabei recht dämlich anstellt und anschließend gibt es Hausdurchsuchungen bei den Eltern, den Großeltern und allen Onkeln und Tanten dann schreist du hinterher doch auch nicht, daß das Kind selbst daran schuld ist, weil es sich beim Diebstahl eines Dauerlutschers so blöd angestellt hat und ziehst das Resümee, daß richtige Diebe professioneller stehlen.

So heißt es nur: Strauchdiebe aufgepasst --> FINGER WEG!

Eure Nine

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
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buechner08 Nickeline „Das ändert aber doch nichts daran, daß die Durchsuchung in diesem Fall wohl...“
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Hallo,

Durchsuchung in diesem Fall wohl absolut unverhältnismäßig

So sehe ich das auch. Wenn in all solchen - pardon - Pippifällen demnächst Hausdurchsuchungen stattfinden sollen, kann man sich vielleicht vorstellen, was das an Steuergeldern und an Personaleinsatz kostet! Und das bei einem mickrigen Ergebnis.

Besser wäre es, mehr Personal bei den Betriebsprüfungen und Steuerprüfungen von Großverdienern einzusetzen; das rechnet sich auch für den Staat und nicht nur für eine Branche wie die Musikmaf..

In unserem Land - und in vielen anderen - sind die Gerechtigkeitsmaßstäbe seit 1989 systematisch völlig verdreht worden!

Gruß
Frank

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jürgen81 Redaktion „Hausdurchsuchung bei Emule-Nutzer“
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Wenn Mühlhausen im Erzgebirge liegt ist der Fall klar, kleines zänkisches Bergvolk. Der hat wohl nach der Abmahnung weitergemacht und das sieht so aus als wenn er nicht weiß was er macht. Oder ein fremder der ein WLAN nutzt. Wenn nicht sollte er sich seinem Hausarzt anvertrauen

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zyklop66 jürgen81 „Wenn Mühlhausen im Erzgebirge liegt ist der Fall klar, kleines zänkisches...“
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na geographie war wohl nie deine stärke.

Ein gutes Leben,ist die beste Rache!!!
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PaoloP Redaktion „Hausdurchsuchung bei Emule-Nutzer“
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>> News: Eine einzige Datei reichte aus

Na ich nehme an das besagte Programm besteht nicht nur aus 1 Datei auch wenns vielleicht
in einem Archiv gepackt war. Aber eine griffige Schlagzeile geht wohl vor .

Jedes mal wenn jemand "Cloud" sagt, verliert ein Engel seine Flügel.
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