Am 1. März 2007 trat das neue Telemediengesetz in Kraft. Es schreibt unter anderem vor, dass Internet-Seiten ein Impressum haben müssen. Wie die meisten Dinge bei Gesetzen, ist auch die Sache mit dem Impressum schwammig formuliert. Generell müssen nur Webseiten ein Impressum haben, die geschäftsmäßig tätig sind, oder "redaktionelle" Inhalte veröffentlichen, die zur Meinungsbildung beitragen können.
Als geschäftsmäßig gilt hier auch eine private Homepage, sobald sie ein Anzeigenbanner drauf hat, mit dem "ein paar Cent" verdient werden. In solchen Fällen verlangt der Gesetzgeber ein Impressum aus dem hervorgeht, wer der Betreiber einer Seite ist. Die Schwammigkeit fängt damit an, was "redaktionelle" Inhalte eigentlich sind.
Generell kann jeder beliebige Text einer Seite als "meinungsbildend" klassifiziert werden. Noch schwammiger ist die Vorgabe, dass das Impressum auf der Webseite mühelos auffindbar sein muss.
Für die Abmahnanwälte ist das neue Telemediengesetz ein gefundenes Fressen. Sie durchstöbern unermüdlich das Netz nach Seiten um deren Impressum zu checken. Bereits ein kleiner gefunderner Formfehler kann dann "fett Kohle" bringen. Dass solche Abmahnungen keine Einzelfälle sind, zeigt auch die Tatsache, dass sich inzwischen zig Anwälte darauf spezialisiert haben, Webseiten-Betreibern bei Impressums-Abmahnungen aus der Patsche zu helfen.
Kurzum: wer im Internet eine Webseite betreibt sollte auf Nummer sicher gehen und ihr ein rechtsgültiges unanfechtbares Impressum verpassen. E-recht25.de hat dafür jetzt einen Generator geschaffen, mit dem sich jedermann ein ordentliches Impressum anfertigen kann.
Der Generator läuft direkt im Browser ab. Nach dem man seine Angaben gemacht hat, erzeugt er ein komplettes Impressum und auch gleich den HTML-Code mit dem es sich direkt in die Webseite einbinden lässt.
Hier der Link zum Generator: Impressum-Generator