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News: Wenig sparen, viel kassieren

GEZ soll ab 2010 sozial Schwache quengeln

Michael Nickles / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Ab 2013 wird das bisherige Rundfunkgebühren-Eintreibungsmodell via GEZ durch die umstrittene "pauschale Haushaltsabgabe" ersetzt. Die dafür nötige Änderung des Staatsvertrags haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer Anfang Juni durchgewunken (siehe GEZ-Gebühren: ab 2013 muss jeder blechen).

Aus einem aktuellen Bericht der Financial Times geht hervor, dass die Umstellung auf die neue Kassiermethode teuer wird. Die Rede ist von 150 Millionen Euro. Theoretisch braucht es die GEZ dann zwar nicht mehr, praktisch bleibt sie aber bestehen, weil die ARD und ZDF das so wollen.

Allerdings soll die GEZ ihre Betriebskosten senken - das waren im Jahr 2009 2,13 Prozent (161,6 Millionen Euro) sämtlicher Gebühreneinnahmen. GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz hat gegenüber der Financial Times angekündigt, dass er die Kosten auf unter 2 Prozent drücken will. Klar ist jetzt auch, warum die öffentlich rechtlichen Sender die GEZ weiterhin als Inkassounternehmen haben will.

Grund sind sozial schwache Haushalte/Personen, die von der Gebühr befreit sind (aktuell rund 3,1 Millionen, Tendenz steigend). Bei denen soll künftig alle 6-9 Monate nachgeprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung noch bestehen.

Michael Nickles meint: Mit "die Kosten auf unter 2 Prozent" drücken ist vermutlich 1,99 Prozent gemeint. Und dass der "GEZ-Mann" künftig permanent vor allem sozial Schwache kontrollieren und quengeln wird, bezweifle ich arg. Denn: der neue Staatsvertrag ermöglicht der GEZ großen Spielraum beim Doppel- und Dreifachkassieren.

Wie bei Geplanter Staatsvertrag erleichtert GEZ das Kassieren von mir ja bereits kommentiert: der Begriff der "Wohnung" ist sehr schwammig definiert.

Jede "baulich abgeschlossene Raumeinheit" innerhalb eines Gebäudes, die zum Wohnen geeignet ist, ist als GEZ-pflichtige Wohnung zu verstehen. Hinzu kommen auch Dinge wie "Wohnwägen" - egal ob sie permanent genutzt werden oder nicht.

Und die Autos von Selbstständigen, die die Karre auch beruflich nutzen, sind natürlich weitere Wohnräume, für die volle GEZ-Gebühr fällig ist.

taste1984 Michael Nickles „GEZ soll ab 2010 sozial Schwache quengeln“
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sozial schwache, zb arbeitssuchende bekommen keine allgemeine befreiung !!!
die müßen jetzt schon alle 6 monate den nachweis vom arbeitsamt an die gez schicken
das sie noch arbeitssuchend sind
das ist schon immer so gewesen warum ist das jetzt neu ???

Olaf19 taste1984 „sozial schwache, zb arbeitssuchende bekommen keine allgemeine befreiung !!! die...“
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Neu scheint zu sein, dass die GEZ diesen Status aktiv überprüft.

Wenn ich es richtig verstehe, waren die Rundfunkgebührenbeauftragten bislang nur dafür da, Haushalte aufzuspüren, die überhaupt nicht bei der GEZ gemeldet, obwohl gebührenpflichtig waren. Das fällt in Zukunft weg, dafür sollen sie herausfinden, ob Personen, die von den Gebühren befreit sind auch wirklich zu recht befreit sind.

CU
Olaf

Max Payne Michael Nickles „GEZ soll ab 2010 sozial Schwache quengeln“
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Hinzu kommen auch Dinge wie "Wohnwägen" - egal ob sie permanent genutzt werden oder nicht.

Wenn sie nicht permanent genutzt werden, sind sie keine Wohnungen im Sinne des Melderechts (§ 3).

Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. (Art. 14 MeldeG)

Michael Nickles Max Payne „ Wenn sie nicht permanent genutzt werden, sind sie keine Wohnungen im Sinne des...“
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Wenn sie nicht permanent genutzt werden, sind sie keine Wohnungen im Sinne des Melderechts (§ 3).

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die GEZ es in solchen Fällen praktiziert wie immer: also permanente Nutzung einfach unterstellen, kassieren, fertig.
Max Payne Michael Nickles „ Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die GEZ es in solchen Fällen...“
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Das wird kein Verwaltungsgericht so akzeptieren. Wenn der Wohnwagen für niemanden als Wohnsitz gemeldet ist (und auch kein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegt), ist es eben kein Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes.

Ralf103 Max Payne „ Wenn sie nicht permanent genutzt werden, sind sie keine Wohnungen im Sinne des...“
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Wohnwagen gelten in Essen z.B. als Zweitwohnsitz (im Gegensatz z.B. von Schrebergärten mit Laube), auch wenn sie nicht permanent genutzt werden, selbst wenn sie auf dem eigenen Gelände nur parken, da sollte es für die GEZ doch ein leichtes sein, zu kassieren

Wicky79 Michael Nickles „GEZ soll ab 2010 sozial Schwache quengeln“
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Man wird vor Gericht evtl. gewinnen, die rechnen aber mit den Leuten die zu faul sind und einfach zahlen. Nicht jeder macht sich die Mühe vor Gericht zu ziehen

i.mer Wicky79 „Man wird vor Gericht evtl. gewinnen, die rechnen aber mit den Leuten die zu faul...“
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Mühe? Einfach die Zahlungsaufforderungen ignorieren, bis eine Vorladung kommt, viel zu machen ist da nicht :)

Unholy Michael Nickles „GEZ soll ab 2010 sozial Schwache quengeln“
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Einfach die Leute als Gerichtsvollzieher akkreditieren und dann kann man noch mehr Maßnahmen vollziehen...


Gruss

steph82 Michael Nickles „GEZ soll ab 2010 sozial Schwache quengeln“
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Das geilste ist doch wieder, es ist wieder WM, wir werden wieder nur 3ter und die Politik hat schon wieder nette Sachen im Schleier der Euphorie beschlossen. in 3 Jahren sagen Sie wieder, das Gesetz ist jetzt aber schon so alt und damals hat sich auch keiner aufgeregt. Und Stefan Raab hat jetzt auch Thomas Gottschalk abgelöst und mach Wetten Dass ganz alleine.

Unholy steph82 „Das geilste ist doch wieder, es ist wieder WM, wir werden wieder nur 3ter und...“
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Goggolori Michael Nickles „GEZ soll ab 2010 sozial Schwache quengeln“
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Eine Befreiung allein aufgrund geringen Einkommens gibt es nicht mehr...

Ralf103 Goggolori „Eine Befreiung allein aufgrund geringen Einkommens gibt es nicht mehr...“
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das kannst du laut sagen, meine Tante wohnt seit kurzem im Pflegeheim, das verschlingt ihre ganze Rente und bekommt dazu einen Anteil von der Pflegekasse, sie selbst hat nur ein kleines Taschengeld übrig, von allen Seiten bekommt sie irgendwelche Ermäßigungen oder Befreiungen aber nicht von der GEZ...

ok, warum muß sie auch einen eigenen Fernseher auf dem Zimmer haben, es gibt doch einen Gemeinschafts-TV-Raum ;-(

Drizzt1233 Michael Nickles „GEZ soll ab 2010 sozial Schwache quengeln“
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Lach, ist doch nicht neu...als ich vor einigen Jahren mal arbeitslos war musste ich 4 Monate auf den Bescheid vom Arbeitsamt warten. Das habe ich der GEZ mitgeteilt und den Becheid sofort nach Erhalt nachgereicht...Ergebnis : Netter Brief ..."Gebührenbefreiung erst wirksam ab Eingang des Bescheids bei der GEZ-Gebühren für die letztren 4 Monate nachzahlen plus Mahngebühren " (gemahnt wurde nämlich trotz meiner Mitteilung regelmäßig...

gelöscht_84526 Drizzt1233 „Lach, ist doch nicht neu...als ich vor einigen Jahren mal arbeitslos war musste...“
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Ist zwaar richtig,w as du da schreibst - aber allenfalls halb richtig...

Heute ist es so, dass beim Antrag auf Befreiung, den man jedes halbe Jahr bekommt, ein Vordruck mit dabei ist, den man ausfüllen muss, wenn man den Bescheid von der ARGE noch nicht hat. Dann kann man den Bescheid (Bewilligungsbescheid) nachreichen und man braucht nichts nachzahlen.

Gruß
K.-H.