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News: Einschränkung verboten

Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp

Michael Nickles / 21 Antworten / Baumansicht Nickles

Înternetanbietern geht es vor allem darum neue Kunden zu gewinnen und langfristig zu behalten (vertraglich zu knebeln). Ein häufiges Ärgernis ist, dass die versprochene Internetgeschwindigkeit nicht erreicht wird, die rasend schnelle Leitung nur auf dem Papier existiert.

Wer sich beschwert, dass keine "16 MBit/s" rüberkommen wird dann aufs Kleingedruckte verwiesen. Dort steht fast immer so eine Einschränkung wie "bis zu". Und "bis zu 16 MBit/s" sind halt nun mal nicht garantierte 16 MBit/s.

Eine besonders raffinierte Klausel im Kleingedruckten hatte (hat) die Vodafone D2 GmbH, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Darin räumte sich Vodafone das Recht ein, dass ein Vertrag auch dann beständig bleibt, wenn ein Kunde nur mit einer geringeren DSL-Bandbreite versorgt werden kann, als ursprünglich vereinbart war.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte wegen diesem Punkt eine Klage ein. Das Landgericht Düsseldorf urteilte jetzt, dass die Vertragsklausel unzulässig ist. Ein einseitiges Abweichen von vereinbarten Leistungen geht also nicht. Kann eine versprochene Bandbreite nicht geliefert werden, dann ist der Kunde also berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Zoff gab es auch in einem anderen Klagepunkt. Vodafone hatte im Vertrag wohl auch "reingemogelt", dass Kunden Werbung per SMS zustimmen. Auch das erklärten die Richter als unzulässig, weil keine ausdrückliche Einwilligung der Kunden gefordert wurde.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Es kann hier abgerufen werden: PDF-Dokument.

Michael Nickles meint: Ach je. Das "Kleingedruckte". Es ist schön, wenn Verbraucherzentralen da alle Weile mal auf den Tisch hauen, aber es ist sinnlos. Unlesbares und Unkapierbares in Kleingedrucktem wird heute schneller ausgeheckt, als es bekämpft werden kann.

Es ist schon erbärmlich, wie selbstverständlich heute kilometerlange "Verarschungstexte" in Kauf genommen werden. Was mich am meisten wurmt, sind die "Sternchen" hinter Preisangaben bei denen man sich dann den Arsch absuchen muss um rauszukriegen WO die Erklärung dazu steht und WAS damit eigentlich gemeint ist.

Diese "Verarschungspreisangaben" sind heute der Normalfall geworden. Uns Kunden kostet es dann elend viel Zeit, immer ewig Rumlesen zu müssen um zu erfahren, was etwas wirklich kostet. Diese Nötigung gehört gesetzlich verboten.

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presla Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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Diese "Verarschungspreisangaben" sind heute der Normalfall geworden. Uns Kunden kostet es dann elend viel Zeit, immer ewig Rumlesen zu müssen um zu erfahren, was etwas wirklich kostet. Diese Nötigung gehört gesetzlich verboten.
Hallo Mike,
und genau dies wird nicht passieren;dazu sind die Lobbyisten ja (nun von mir ironischerweise sogenannt) akkreditiert.Der Gipfel dabei,einige haben in einigen Büros im Bundestag sogenannte fliegende Büros!

Gruß
Presla
Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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reader Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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gesetzvorschlag:
AGBs/klauseln/vertrag - alles muss auf eine DIN A4 Seite mit schriftgröße 12 Arial passen. alles drüber ist für den kunden nicht bindend. sondern nur Empfehlungen.

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PaoloP Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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Die sogenannte einseitige Vertragsänderung ist schon ein ziemlich dickes Ding. Auch viele Anbieter im Internet ändern alle Weile nach ihre AGB's und zahlende Kunden machen den Spass einfach mit.

Es ist schon erbärmlich, wie selbstverständlich heute kilometerlange "Verarschungstexte" in Kauf genommen werden.

Dazu gibt es eine ganz tolle Southpark-Folge: http://www.southpark.de/alleEpisoden/1501

Jedes mal wenn jemand "Cloud" sagt, verliert ein Engel seine Flügel.
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torsten40 Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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ich halte das für ein wichtiges, aber gleichzeitig nutzloses Urteil.

Wichtig für den, der nun seinen Vertrag kündigt/ändert, aber nutzlos, da nicht die Werbung von "bis zu" untersagt wird. Ich will garnicht wissen, wie viele Kunden der Werbung, und dem Versprechen auf dem Leim gegangen sind.

Ich glaube, dass nur die Kabelanbieter immer eine garantierte Leitung haben.

Freigeist
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soppiy torsten40 „ich halte das für ein wichtiges, aber gleichzeitig nutzloses Urteil. Wichtig...“
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Das mit dem Kabelanbieter kann ich nur bestätigen, im Vertrag stehen 14000 kbit/s und die kommen bei mir auch an (immer), kein "von bis zu" Mist.

Dumme Gedanken hat jeder, aber der Weise verschweigt sie.(http://www.z-mj.de)
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dirkj Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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Wenn z.B.eine Tankstelle wirbt mit: Für 10€ bis zu 10Liter Benzin und ich bekomme nur 5 Liter wegen der Klausel "bis zu", dann würde ich das schon als unlauteren Wettbewerb bezeichnen.

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Hewal dirkj „Wenn z.B.eine Tankstelle wirbt mit: Für 10€ bis zu 10Liter Benzin und ich...“
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Für 10€ bis zu 10Liter Benzin
Ja, man kann auch Äpfel mit Birnen vergleichen :)

Irgendwie scheint hier etwas unter zu gehen: Nicht die Firma drosselt bewußt die Geschwindigkeit, sondern die physikalischen Gegebenheiten (Erdkabelanschlüsse über Kupfer) bestimmen die Geschwindigkeit. Es ist für keinen Netzbetreiber im Vorfeld ersichtlich, welche Leistung beim Kunden ankommt, wenn dieser Kunde keine Prüfung der Leitung anfordert.
Beim DSL über Mobilfunk ist es natürlich wieder eine Sache der Gesamtnutzer je Sektor. Zu Stoßzeiten wird das Internet langsamer. Aber ganz ehrlich: Ich finde es absoluten Quatsch, wenn Mobilfunk-DSL fürs Wohnzimmer zuhause genutzt wird. Viel ärgerlicher find ich diesbezüglich die Versteckte Klause "Ab 5GB Transfervolumen (Sende-/Empfangsrichtung) wird ihre Leitung auf xxxkbit/s gedrosselt)

Grüße
Hewal
Schreibfehler sind specialeffects meiner Tastatur.
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InvisibleBot Hewal „ Ja, man kann auch Äpfel mit Birnen vergleichen : Irgendwie scheint hier etwas...“
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In der ct' stand neulich ein größerer Artikel über die Telekomiker mit ihrem VDSL:

Die schließen da offenbar fröhlich Verträge ab, ohne genau zu wissen ob der Kunde auch wirklich VDSL bekommen kann oder nicht. Und das fiese daran: Alle die VDSL bestellen, bekommen erstmal einen normalen DSL-Anschluss, der später auf VDSL umgestellt wird - oder auch nicht.

Und wenn der Kunde dann kein VDSL bekommen kann und sich beschwert, wird argumentiert dass er sich doch auch mit einem normalen DSL-Anschluss einverstanden erklärt hat. Schließlich hat er ja nicht widersprochen als der installiert wurde...

- Beat the machine that works in your head! -
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andreas245 InvisibleBot „In der ct stand neulich ein größerer Artikel über die Telekomiker mit ihrem...“
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Ganz so einfach ist es nicht. Ich wechsle Anfang März von der Telekom zu 1&1. Ich habe VDSL, momentan ca. 44 Mbit Download und ca. 9,5 Mbit Upload.
Hier mal die AGB von 1&1 zu VDSL:
2.7 Internet-Zugang bei 50.000er Tarifen
1&1 DSL 50.000er Pakete beinhalten einen DSL-Internet-Zugang mit einer Bandbreite von mindestens 16.700 kBit/s bis zu 51.300 kBit/s (Download) und mindestens 1.600 kBit/s bis zu 10.000 kBit/s (Upload).
Sie liegen in der Bandbreite oberhalb von DSL 16000, als Garantie. Halten sie sich nicht an die eigenen AGBs, wäre das ein Kündigungsgrund.

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Max Payne Hewal „ Ja, man kann auch Äpfel mit Birnen vergleichen : Irgendwie scheint hier etwas...“
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Ich finde es absoluten Quatsch, wenn Mobilfunk-DSL fürs Wohnzimmer zuhause genutzt wird.

Das ist auf dem Land oft die einzige Möglichkeit, halbwegs passable Übertragungsraten zu bekommen...
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Hewal Max Payne „ Das ist auf dem Land oft die einzige Möglichkeit, halbwegs passable...“
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Also ich komme aus dem ländlichen. Und hier kann man sagen: Dort, wo es kein Kabelgebundenes DSL gibt, kommt auch über Mobilfunk nur Edge an.

Grüße
Hewal

Schreibfehler sind specialeffects meiner Tastatur.
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Max Payne Hewal „Also ich komme aus dem ländlichen. Und hier kann man sagen: Dort, wo es kein...“
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Die Provider haben die Vorgabe von Seiten der Politik, dies mit LTE zu ändern...

Hier am Ort gab es bis vor einem halben Jahr DSL nur mit max. 384 kBit. Zumindest im D1-Netz war jedoch eine HSDPA-Verbindung möglich.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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SoulMaster Hewal „ Ja, man kann auch Äpfel mit Birnen vergleichen : Irgendwie scheint hier etwas...“
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Ja, man kann auch Äpfel mit Birnen vergleichen :)

Wird hier aber keineswegs getan. Äpfel sind Äpfel und 6 MB sind mögliche 6 MB, wahrscheinliche 4-4,2 MB.
Wenn der Provider hier anstatt 6 MB gleich 4 MB anbieten würde oder anstatt 16 MB eben nur 14 MB die er
auf Leitungen und Knotenpunkte garantieren kann, gäbe es diese unendliche, lausige Disskusion nicht mehr.

Aber jeder Anbieter muss/will (höher, weiter) SCHNELLER. Behaupte kein Anwender mehr er habe das ja garnicht vorher gewusst.

SoulMaster
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mthr1 dirkj „Wenn z.B.eine Tankstelle wirbt mit: Für 10€ bis zu 10Liter Benzin und ich...“
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Vorschlag : Man müsste bei dieser Klausel einen Nachweis erbringen, dass
xy - % den entspr. Wert erbringen, ansonsten verbieten.

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SoulMaster mthr1 „Vorschlag : Man müsste bei dieser Klausel einen Nachweis erbringen, dass xy -...“
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Man müsste bei dieser Klausel einen Nachweis erbringen, dass
xy - % den entspr. Wert erbringen, ansonsten verbieten.
Überschrift:

Hm, der Anbieter könnte allenfalls den Nachweis erbringen, dass er einen garantierten NIEDRIGEREN downstream liefern kann. Lierfert er den nicht, wird er "regresspflichtig". So wäre m. E. eine seriöse Geschäftsgrundlage gegeben. So einfach KÖNNTE es sein*g*

SoulMaster
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schuerhaken Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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Ich habe das Urteil sehr genau gelesen und - denke ich - verstanden.
Wenn es rechtskräftig wird, lässt sich daraus sehr wohl Grundsätzliches ableiten.

Es geht ja nicht nur um den verhandelten Vertrag, der ja wegen des abweichenden
Verhaltens von Vodafone überhaupt nicht zustande gekommen ist, sondern um die
Angebotsklauseln mit dem "bis zu", deren Anwendung untersagt wurde.

Der "Benzin"-Vergleich ist durchaus kein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
Er bringt den Sachverhalt nur auf eine kurze, zutreffende Erläuterung.

Bei mir steht jetzt eine Sache bevor, an der 1&1 schwer zu knabbern haben wird.
Beim ersten Vortrag meiner Beschwerde haben sie einen Umstellungsvetrag angeboten,
bei dem der monatliche Betrag um 5 Euro niedriger liegt und sie kostenlos einen
Homeserver drauflegten. Aber die Leistung stimmt noch immer nicht mit der Begründung,
die Telekom stelle keine ausreichednde Bandbreite zur Verfügung (6.000). Die Telekom
hat jedoch gemessen und eine rauschfreie Bandbreite bis 18.000 bestätigt. Es sei einfach
nur weniger realisiert worden, wofür 1&1 auch weniger zahle.

Es wird jetzt lustig... - Ich habe nur auf so etwas wie das LG-Urteil gewartet.
Die Begründung des LG ist absolut sauber, da wird auch lein OLG widersprechen.
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Marwil Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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Es ist schön, wenn Verbraucherzentralen da alle Weile mal auf den Tisch hauen, aber es ist sinnlos.

Ich wüsste nicht, was daran sinnlos sein soll!!? Dank der Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest fliegen den Abzockern in allen Branchen seit Jahrzehnten regelmäßig solche Schweinereien wie ein Bumerang um die Ohren. Ich frage mich manchmal, wer dümmer ist: die armen Leute, die sich mangels Verständnis und Durchblickskraft reinlegen lassen müssen, oder die Unternehmerjuristen, die immer aufs Neue glauben, das Ei des Kolumbus gefunden zu haben, denen aber – mit etwas Verzögerung – nur eine Riesensauerei auf dem Tisch landet.

Aussagen wie im Zitat sind zynisch und neunmalklug. Male sich doch jeder mal aus, in welcher Welt wir leben würden, wenn sich niemals jemand für Verbraucherrechte eingesetzt hätte. Angefangen bei der Herstellergewährleistung …
Natürlich wird es AGB-Fallen für alle Zeit geben, immer wieder. So wie auch in Zukunft Menschen Menschen ermorden werden, obwohl sie dafür mindesten 15 Jahre in den Knast kriechen. Sind deshalb Mordprozesse sinnlos?
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dirtyshirt Marwil „ Ich wüsste nicht, was daran sinnlos sein soll!!? Dank der Verbraucherzentralen...“
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Vielen Dank für diesen Beitrag! Ich sehe das genau so.

Ich lebe auf dem Land mit DSL-Light und wir bekommen hier diese Woche Besuch von einem Vodafone-Vertreter, der wohl als Retter in der Not auftreten will. Dank Nickles, Verbraucherzentrale und einer E-Mail von mir wissen hier im Ort jetzt alle Interessierten, was uns als naive, unterversorgte und deshalb dankbare Landbevölkerung da möglicherweise noch schnell vor der Rechtskräftigkeit des Urteils untergejubelt werden soll.

Das finde ich ausgesprochen sinnvoll, und vielleicht begreifen das eines Tages auch diejenigen hier, die unter Verbraucherrecht lediglich verstehen, über die Schlechtigkeit der Welt jammern zu dürfen.

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uncle sam1 Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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Das wird ja in den nächsten Monaten dann richtig lustig. Ich habe Vodafone darauf hingewiesen, dass eine 160000er Leitung für's Fernsehen nicht reicht. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle.
Die Ingenieure der Telekom waren 14 Tage mit Meßgeräten in meiner Wohnung und die sind nicht dumm. Letztendlich konnte ich zu einem anderen Anbieter wechseln. Es war nicht möglich über eine 160000er Leitung entspannt Fern zu sehen.

MFG

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Joerg69 Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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Kleingedruckte AGB sollte man ganz abschaffen. Alles muß in den Vertragstext, unter dem ganz unten die Unterschrift steht.

Wenn man eine neue Versicherung abschließt, bekommt man ca. 150 Seiten kleinstgedruckten Scheißdreck untergejubelt. Normal gedruckt wären das 450 Seiten. Und die händigen dieses Mikroschriftgedruckte nicht aus, sondern es steht in Mikroschrift im Vertrag, man habe das angeblich erhalten. Der Vermittlungsdrücker händigt den Dreck ganz bewußt nicht aus.

Aber soweit ich weiß gibt es inzwischen Vorgaben der Rechtsprechung für eine Mindestschriftgröße und auch ein Grundsatzurteil, daß die Leistungsmerkmale des Vertrags im Vertrag und nicht im Kleingedruckten zu stehen haben. Das Aktenzeichen habe ich irgendwie elektronisch verlegt - hat jemand das zufällig?

Viele Grüße von Jörg
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Roland55 Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
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Diese "Verarschungspreisangaben" sind heute der Normalfall geworden. Uns Kunden kostet es dann elend viel Zeit, immer ewig Rumlesen zu müssen um zu erfahren, was etwas wirklich kostet. Diese Nötigung gehört gesetzlich verboten.

Hallo,
ich danke Dir sehr für Deine Ausführung! Du nimmst mir die Worte aus dem Mund! Warum kann man nicht eine Wirtschaftskommission einsetzten, um diesen, wirklich kriminellen, Machenschaften entgegenzuwirken? Wir als Privatpersonen würden längst am Galgen hängen! So etwas 'rrrrrregt' mich sehr auf!

In diesem Sinne....

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