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News: Recht auf Meinungsfreiheit

Gerichtsurteil: Anonyme Kritik im Internet ist zulässig

Michael Nickles / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Im Internet gibt es viele Bewertungs-Plattformen und Foren, bei denen man anonym mitmachen, seine Meinung sagen kann. Dabei kommt es zwangsläufig auch zu Kritik und Äußerungen, die Betroffenen nicht unbedingt schmeckt.

Vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde laut Bericht im juristischen Blog Telemedicus jetzt so ein Fall behandelt. Ein vermutlicher Patient hat seinen Psychotherapeuten auf einem Bewertungsportal anonym schlecht bewertet und der Arzt hat daraufhin den Betreiber des Portals verklagt.

Er forderte den Betreiber auf, die Identität des Teilnehmers rauszurücken. Außerdem verlange er die Entfernung der schlechten Bewertung und wollte auch Schadensersatz fordern. Erfolglos.

Die Richter entschieden zugunsten der Meinungsfreiheit, urteilten, dass auch anonyme Meinungsäußerungen im Internet zulässig sind und Betroffene das akzeptieren müssen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, gilt also auch für anonyme Mitteilungen im Internet.

Die Urteilsbegründung kann hier abgerufen werden: Oberlandesgericht Hamm, I-3 U 196/10

Michael Nickles meint: Das ist natürlich ein erfreuliches Urteil, allerdings auch ein gefährliches! Viele werden sich daraus wohl ableiten, dass alles was man im Internet anonym schreibt, durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckelt ist. DEM IST NICHT SO!

Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann hängt das schon schwer davon ab, wie und was als "Meinung" geschrieben wurde. Pauschal "zulässig" sind gewiss nur Meinungsäußerungen, die sich "nüchtern" auf die jeweilige Sache beziehen.

In der Urteilsbegründung steht unter anderem "Die Bewertungen betreffen die berufliche Tätigkeit des Klägers..." - die Privatspähre des Artzes wurde also wohl nicht verletzt.

Im Fall von Beleidigungen oder Unterstellungen (beispielsweise jemanden als "Betrüger" zu bezeichnen) kann es gewiss zu kostspieligen Folgen kommen. Also aufpassen!

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angelpage Michael Nickles „Gerichtsurteil: Anonyme Kritik im Internet ist zulässig“
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Klar, dieses Urteil ruft sofort Widerspruch, zumindest aber wohl berechtigte Zweifel hervor. Erst vor Tagen hatte ein anderes Gericht sogar die Mitstörerhaftung für den Betreiber eines Forums festgestellt.

Meine persönliche Auffassung: Wenn jemand eine Meinung verbreitet, sollte er auch dazu stehen können. Das Internet ist ansonsten ausreichend voll von dämlichem, in diesem Falle sogar geschäftsschädigenden und persönlich beleidigendem Quark.

"Ein vermutlicher Patient hat seinen Psychotherapeuten auf einem Bewertungsportal anonym schlecht bewertet..." zeigt den Unsinn der Gerichtsentscheidung. Jeder Irre (Wettbewerber, Gelangweilter, im Kopf Kranker, Beleidigter ...) darf anonym und ungeprüft das Geschäft eines anderen schädigen, wobei hier nicht einmal von persönlicher Beleidigung getrennt werden kann.

So kann es auch in diesem konkreten Fall durchaus real sein, dass hunderte und tausende andere anonyme Patienten gründlichst und zuvorkommend durch genau diesen Psychotherapeuten behandelt wurden (das weiß der Richter doch überhaupt nicht), jedoch keinerlei Echo im Bewertungsportal finden. Ein Mensch wird aber durch eine nicht nachprüfbare Behauptung diskreditiert, im Extremfall sogar in den Tod getrieben? Mit Deckung durch das Gericht?

Nee, solche Leute können sich gern auf der Homepage des OLG Hamm austoben und Gott und die Welt beschimpfen (falls das dort überhaupt zulassen wird!), auf meinen Seiten aber haben sie nichts zu suchen.

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cetdsl angelpage „Klar, dieses Urteil ruft sofort Widerspruch, zumindest aber wohl berechtigte...“
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ich finde das absolut super, so kann durch aus die spreue von weizen getrent werden!!.

und auch ein geschädigter, in diesem falle der Patient (ewentuel selber selbstmord gefährdet) anderen auf die falche behandlung aufmerksam gemacht hatt.

ich selber stehe kurz davor, in der richtung tätig zu werden.

und dieser gerichts urteil gibt mir zumindestens recht sicherheit, und selbst vertrauen!!.

"nickles" du bist super.

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zensurierter angelpage „Klar, dieses Urteil ruft sofort Widerspruch, zumindest aber wohl berechtigte...“
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naja also da habe ich einspruch anzumelden

egal ob der betreffende arzt 100e oder 1000e gut behandelt hat, das heißt nicht, dass der eine der schlecht behandelt wurde, das nicht mitteilen darf.
andere möglichkeit hat der patient nicht.


auch ich wurde opfer eines behandlungsfehlers eines hippokratischen hochstaplers, habe sogar in mühevollen gerichtsverfahren mit den med. gutachtern '(eine krähe hackt der anderen kein auge aus)
das auch schriftlich.

natürlich habe ich das recht, andere patienten das mitzuteilen, auch wenn der fleischer von chirurg auch manche erfolgreich behandelt hat.


das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, muss der richter auch nicht wissen.

und patienten die einen kusntfehler erlitten, wollen nicht schimpfen oder sich austoben, sie wollen gerechtigtkeit und andere vor der gefahr warnen.

auf "deinen"seiten haben die nichts zu suchen?


wie ist das zu verstehen?

es gilt auf deinen seiten keine andere meinung als deine?

spannende einstellung

mal sehen wenn dir es auf allen anderen seiten so gehen würde, dass deine meinung nichts gilt, wenn sie anders als die vom seitenbetreiber ist.


hier zum beispiel genießt du meinungsfreiheit, aber anderen stehst du sie nicht zu,

auch interessante einstellung.


du bist sicher sehr differenziert in der beurteilung anderer....

zitat:

"Jeder Irre (Wettbewerber, Gelangweilter, im Kopf Kranker, Beleidigter ...) darf anonym"

also sind alle anderen, die nicht deiner meinung sind, schon mal potenziell IRRE

ich finde immer leute spannend, die anderen redefreiheit absprechen, sie selber in dem moment, wo sie das tun, geniessen.



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marinierter Michael Nickles „Gerichtsurteil: Anonyme Kritik im Internet ist zulässig“
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Das Urteil ist sehr gut. Denn ich kann ja auch in der Realität auf dem Marktplatz anonym sagen: "Psychotherapeut XYZ ist unfähig". Im Heimatort ist die Wahrscheinlichkeit, erkannt zu werden, natürlich höher als in der Großstadt 500km entfernt. Und im Internet ist man ja auch nicht ganz anonym, das wissen wir ja alle.

Und wenn die Kritik sachlich und stichhaltig ist und sich der Sachverhalt nachweisen lässt... Es sagt ja auch niemand was, wenn jemand anonym seine positiven Bewertungen abgibt.

Und letztendlich: Wer EINER schlechten Bewertung vertraut, ist selber schuld. Der kann ja mal einen schlechten Tag gehabt haben. Erst wenn sich diese Bewertungen häufen, würde ich mir mal Gedanken machen, denn Leute, die alles top fanden, bewerten ja bekanntlich seltener.

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cetdsl marinierter „Das Urteil ist sehr gut. Denn ich kann ja auch in der Realität auf dem...“
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Nun das ist ein gesellschaftliches Problem.

aber wenn man bedenkt das gerade im pysiatrichen bereich die Terminierung ungewöhnlich lange auf sich warten läst, die Termine wachsen gerade in diesem bereich nicht auf den bäumen.

und der Patient, der auf diesen angewiesen ist, ist es schon traurig.
das soll ja nicht heißen das es für den Patienten auf Anhieb klappen soll, aber gerade dieser Hilfe suchender hat sich diese stiuation nicht aussuchen können.

nein diese stiuation ist eine Ansammlung, der Erfahrungen der betroffenen.

gerade für außen stehenden, ist es etwas schwierig diese umstände zu verstehen, da unsere gesellschaftliches Auffassung vermögen "gerade hier" ziemlich eingeschränkt ist.

ich kann hier von der ersten reihe sprechen, hätte Mann mir das 1996 gesagt hätte ich über diese Versionen gelacht.

aber wie es der Zufall es zu tage gebracht hatte nach 15.01 2000 ging es bei mir bergab (nach 96 tagen Rest urlaub den ich damals genommen hatte) nein es waren keine überstunden die ich abgefeiert hatte, regulärer urlaub der sich angesammelt hatte.

wir konnten keinen urlaub nehmen, Betriebs bedingt.
und den urlaub immer auf folge Jahr überschrieben bekommen.

selbst zu den Zeitpunkt, mein Lehrling (insgesamt hatte ich 5 Facharbeiter zum gesellen Brief verholfen) meinte zu mir ich würde sein sozial leben durch einander bringen.

dieser war mein letzter Lehrling, im nach hinein bin ich immer noch stolz auf meinen letzten Lehrling.

ich hatte zu der zeit insgesamt 11 Jahre bei diesem betrieb gedient, in dieser zeit hatten wir keine Lehrlinge bis cirka 2007 danach kamen 3 Lehrlinge.

der erste Stiefenkel von Betriebsleiter (damaliger chief), der 2.einen Umschüler durch Arbeitsamt er hatte Bäcker gelernt, wegen Mehl Allergie (oder weil der Bäcker morgens um 2 Uhr aufstehen muss) hat er nach Abschlus noch mall umgeschult, (auch er war nicht mein Lehrling).

zum anfangs hatte ich den ersteren, nicht darum wegen einschleimen, nein weil ich diesen jugendlichen schon von früher gekannt habe (bevor er zum stief Enkel von dem Betriebsleiter wurde) hat er fasst 80 Km. weiter gewohnt seine Mutter hatte für diese selbe Gesellschaft gearbeitet wie ich und dieser kleine (Pisser) hatte in seiner schule Probleme mit anderen läuten, da habe ich mich da zwischen geschaltet, und habe dieses Problem gelöst.

Jahre später nach dem seine Mutter den Sohn von dem chief geheiratet hatte, dieser klein Kind heran gewachsen war, und ausgebildet werden sollte, bekam ich diesen.

das hatte gerade mall fast 6 Monate gedauert er hat es drauf angelegt, (er ist ja der stiefenkel) von chief, habe aber als Fachkraft nicht mit gespielt für meinen teil war ich nicht willig den hintern von einem lernwilligen "Pisser" zu streicheln, das dumme war er wollte sich mit mir körperlich anlegen, wo drauf ich ihn auf seinen haltungs- - fehler aufmerksam gemacht habe (ich kenne angriff Techniken genauso wie Abwehr Techniken), also habe ich ihn gewähren lassen und diesen Bub 2 mall nach seinem angriff in den hintern getreten.

und habe ihn erklärt, er kann durch aus den Zug nehmen und zur Firma zurück fahren oder meinen Anweisungen befolgen, nach seinem ausweglosen versuchen hatte dieser sich eingefügt, und hat die Anweisungen befolgt.

hatte ich gedacht!!.
zumindest habe ich bis zum Feierabend mit dieser Illusion gelebt!!.

Entschuldigt bitte wenn ich hier abrupt beende (ich sagte ja das ich von der ersten reihe berichte) und ich unbedingt eine pause brauche, wenn Interesse besteht würde ich diesen Gespräch aber weiter führen ( für mich ist es ein Ventil ).

Falls Interesse besteht würde ich für allgemeines Info zur Verfügung stehen wollen.

Nur bedenkt hierbei ihr werdet in eine neue Welt eintauchen, und ich lebe dies durch!!.

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zensurierter marinierter „Das Urteil ist sehr gut. Denn ich kann ja auch in der Realität auf dem...“
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Und letztendlich: Wer EINER schlechten Bewertung vertraut, ist selber schuld. Der kann ja mal einen schlechten Tag gehabt haben.


sorry, aber wenn ICH der patient bin, will ich sicher nicht der sein, der am schlechten tag behandelt wird.
es geht bei solch einer kritik am mediziner auch sehr stark um das WIE ,- der umgang mit dem patienten bei dem was schieflief.

mediziner haben die tendenz, sich einen erfolg, auf die eigenen fahnen zu heften, bei fehlschlägen ists ein "schicksalshafter einzelfall"

und patientenprobleme totschweigen, ignorieren, nicht antworten.... da gaht nur diese art der reaktion die dem patienten bleibt.

und EIN patient der fehlbehandelt wurde ist EINER ZUVIEL

wie würdest du schreiben, wenn DU DER MIT DER BEHANDLUNG AM SCHLECHTEN TAG BIST?

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gerhard38 Michael Nickles „Gerichtsurteil: Anonyme Kritik im Internet ist zulässig“
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Ich halte das für ein sehr wichtiges Thema, und zwar grundsätzlich: Welche Möglichkeiten hat der Konsument, seine Erfahrungen zu veröffentlichen, ohne dass er sich den Vorwurf der Geschäftsschädigung etc. aussetzt. Das kann ja nicht sinnvoll sein, wenn jemand schlechte Erfahrungen macht, dass er die für sich behalten muss, sodass andere möglicherweise in die selbe "Falle" tappen.

Die Gegenposition ist auch verständlich: Wer schützt den Verkäufer / Händler / Diensteanbieter vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, eventuell sogar von der Konkurrenz gezielt vorgebracht?

Bei Psychiatrie, Ämtern und Behörden etc. ist es nochmals komplizierter: Da stehen die eben genannten unter Verschwiegenheitsverpflichtung und können sich nicht einmal wehren, ohne gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Man stelle sich vor, ein Klient eines Psychotherapeuten äußert seine Unzufriedenheit über den Therapeuten - und der Therapeut würde jetzt, um sich zu verteidigen, eine detaillierte Falldarstellungen mit intimen Details aus der Therapie veröffentlichen, um zu erklären, warum die therapeutischen Maßnahmen alle in Übereinstimmung mit den Richtlinien und erfolgten und dass die vom Patienten vorgebrachte Kritik ein unmittelbares Symptom seiner Erkrankung ist (der hat vielleicht eine schizothyme Paranoia oder eine entsprechende Persönlichkeitsstörung, die bei ihm zwangsweise zu wildem Kritisieren an allem und jedem führt).

Andererseits ist ja klar, dass es auch bei Psychotherapeuten wie bei allen sonstigen Berufsgruppen fähigere und weniger fähige Therapeuten gibt, anständige und weniger anständige. Wer also entscheidet a) wo im gegenständlichen Fall sachlich das Recht liegt und b) wer ist im Falle, dass der Patient mit seiner Kritik Recht hat, verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass dem (ungeeigneten) Therapeuten das Handwerk gelegt wird, sodass er nicht auf weitere therapiebedürftige (und daher meist auch nicht so robuste) Menschen losgelassen wird, die sich nicht wirklich wehren können.

Die Fragestellung lässt sich jetzt für andere Fälle (Lehrer, Beamte, Händler, etc.) verallgemeinern.

Gruß, Gerhard

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