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News: Pech für Porno-Kläger

Gericht erlaubt illegale Video-Uploads

Redaktion / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Videoportale wie Youtube operieren in einer Grauzone. Da jeder Videos uploaden kann, lassen sich Urheberechtsverletzungen nicht vermeiden. Entsprechend wird geklagt. Seit 2007 tobt beispielsweise ein Streit zwischen dem größten US-TV-Anbieter Viacom (dem auch Sender wie MTV und VH1 gehören) und Youtube. Viacom forderte Google auf, über 100.000 Videos von Youtube zu entfernen.

Zudem wird eine Milliarde Dollar Schadensersatz gefordert. Der Streit erreichte im Juli 2008 einen markanten Höhepunkt. Ein New Yorker Gericht verurteilte Google dazu, sämtliche Youtube-Logfiles an Viacom herauszugeben. Darin sind die IP-Adressen von Youtube-Teilnehmern gespeichert, die Video hochgeladen haben. Viacom kann somit gezielt gegen die Urheberrechtsverletzer vorgehen.

Jetzt gibt es ein verblüffendes neues Gerichtsurteil aus Kalifornien. Dort wurde der hierzulande weniger bekannte Videoportal-Betreiber Veoh.com vom Porno-Produzenten "IO Group" verklagt. Veoh-Teilnehmer hatten Ausschnitte diverser Pornos der IO Group upgeloadet. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen, weil Yeoh aus Sicht der Richter nicht für Urherberrechtsverletzungen seiner Teilnehmer haftbar gemacht werden kann. Zudem habe Yeoh ausreichend dafür gesorgt, Copyright-Verstöße zu vermeiden. Teilnehmer wurden vor dem Upload von Videos beispielsweise informiert, dass sie keine Rechte dritter verletzen dürfe. Auch gibt es bei Yeoh ausreichende Mechanismen über die Rechtsverstöße gemeldet werden können und um illegale Video zu entfernen.

Das Urteil ist Youtube und allen anderen Videoportal-Betreibern natürlich herzlich willkommen und wird sicherlich noch für viele Diskussionen sorgen.

Quelle: Washingtonpost.com

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ganz sicher nicht.

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