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News: 12 Jahre rückwirkend

GEMA und Bitkom einigen sich über Vergütung bei Video-on-Demand

Michael Nickles / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Während Google und GEMA sich seit Jahren wegen der Vergütung bei Youtube-Videos prügeln, hat es der Branchenverband Bitkom für seine über 2.100 Unternehmen geschafft, eine Einigung mit der Verwertungsgesellschaft zu erringen. Erstmals wurde eine Vereinbarung für die Anbieter von Video-on-Demand-Diensten im Internet getroffen.

Das Vertragswerk regelt, welche urheberrechtlichen Vergütungen an die GEMA gezahlt werden. Betroffen davon ist Musik in Filmen, Serien, TV-Shows, Dokus und anderen verwandten Formaten. Je nach Kategorie sind die Preise klar definiert.

Pro verkauften Spielfilm müssen Online-Videotheken 16,5 Cent an die GEMA abführen, bei Mieten eines Films sind es 5,5 Cent. Bei TV-Serien wird es etwas günstiger: 4,9 Cent pro gekaufte Folge, 2,35 Cent pro vermietete. Mit Kauf ist gemeint, dass Kunden einen Film oder eine Serie dauerhaft nutzen können, bei mieten nur befristet.

Aus der gemeinsamen Mitteilung von GEMA und Bitkom geht hervor, dass die Verhandlungen zäh waren, fünf Jahre andauernd diskutiert wurde, bis sich jetzt endlich eine einvernehmliche Lösung fand. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder freut sich jetzt über die Planungssicherheit für die betroffenen Anbieter.

Der Vorstand der GEMA: Dr. Harald Heker, Lorenzo Colombini, Georg Oeller. (Fotos: GEMA)

Und der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker betrachtet den Gesamtvertrag für Video-on-Demand Angebote, als weiteren wichtigen Meilenstein in der Lizenzierung von Online-Angeboten.

Zudem zeige der Deal, dass auch im Online-Bereich angemessene Vergütungen vereinbar seien (was durchaus als ein Wink rüber zu Google betrachtet werden kann).

Die betroffenen Bitkom-Unternehmensmitglieder haben Glück im Unglück. Zwar gilt der Vertrag rückwirkend ab 1. Januar 2002 (12 Jahre!), sie kriegen aber einen Gesamtvertragsrabatt. Der jetzige Vertrag deckelt wohlgemerkt nur das Verkaufen oder Verleihen von Videos über Online-Dienste.

Noch nicht erfasst sind Abodienste, bei denen Filme für einen monatlichen Pauschalbetrag angeguckt werden können. Ebenfalls noch keine Einigkeit besteht bei ausschließlich werbefinanzierten Videodiensten. Es muss also noch viel weiterverhandelt werden.

Michael Nickles meint:

Wie jeder Bericht über die GEMA, wird auch dieser natürlich den Zorn schüren. Erst kürzlich hat die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), zu der auch die GEMA gehört, 13,19 Euro Urheberabgabe für private PCs beschlossen.

Filmfans die per PC gucken wollen, müssen also schon mal für die Hardware an GEMA und Co blechen. Da Online-Videotheken die GEMA-Gebühren gewiss auf die Kunden umlegen, müssen die dann also erneut an die GEMA blechen.

Und wer gekaufte Filme auf seinem PC dann auf einen Datenträger speichern oder brennen  will, muss dafür abermals abdrücken. So langsam sollte mal Schluss sein.

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reader Michael Nickles „GEMA und Bitkom einigen sich über Vergütung bei Video-on-Demand“
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Könnte man sowas per volksentscheid abschaffen?

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gelöscht_320029 reader „Könnte man sowas per volksentscheid abschaffen?“
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hallo,

ich denke das Du wenig über einen Volksentscheid weißt? Ist kein Problem da es Google gibt. Da denke ich ich das die gesamte Politik, ebenso wie beim Euro damals, sich da abgesichert hat, einfach nur die Aussage: "Sie haben diese Politiker gewählt und müssen mit den Entscheidungen der gewählten Politiker leben bis zur nächsten Wahl".

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mawe2 gelöscht_320029 „hallo, ich denke das Du wenig über einen Volksentscheid ...“
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ich denke das Du wenig über einen Volksentscheid weißt?

Das ist keine Antwort auf die Frage.

Wenn Du mehr über Volksentscheide weißt, könntest Du uns ja an Deinem Wissen teilhaben lassen.

Da denke ich ich

Das nützt uns jetzt nicht viel.

Weißt Du es oder denkst Du es?

das die gesamte Politik, ... sich da abgesichert hat

Die gesamte Politik (wer ist das eigentlich??) hat sich also gegen Volksentscheide abgesichert?? Also gibt es nichts, wogegen man sich per Volksentscheid zur Wehr setzen könnte?

Das alles zeugt nicht davon, dass Du so sehr viel mehr über das Thema Volksentscheide weißt, als Du dem Fragesteller zugestehst!

Gruß, mawe2

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gelöscht_103956 reader „Könnte man sowas per volksentscheid abschaffen?“
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Könnte man sowas per volksentscheid abschaffen?

Davor haben ALLE Politiker Angst.

Was wäre gewesen, wenn man uns deutsches Steuerzahler Volk gefragt hätte...

ob wir  mit den Preis der Wiedervereinigung (MRD-Zahlungen an die Besatzungsmächte,....

Euro-Einführung, Weltsozialamt Deutschland, ESM, Osterweiterung, Zentralentscheidungen in Brüssel, Schengen, Lissabon-Vertrag, Bank-Aktionärs-Boni-Rettung, bailouts, target-2....GEZ, Gema...

einverstanden gewesen wären.... NIE!

Die Regelung mit der Bitkom, sicher google irgendwann auch, ist doch ok. Verbraucher zahken für ihre Leistungen. Dafür müßte im Gegenzug der andere ganze Kram wegfallen... was sie eben aus Raffgier nicht tun.

naja.

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torsten40 Michael Nickles „GEMA und Bitkom einigen sich über Vergütung bei Video-on-Demand“
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Und wer gekaufte Filme auf seinem PC dann auf einen Datenträger speichern oder brennen  will, muss dafür abermals abdrücken.

Man sollte auch für Monitore/Displays/Lautsprecher aller Art Abgaben zahlen, auch gerne Rückwirkend. Sie geben die Medien schließlich aus.

Das ganze Problem ist dabei nur, dass das Konzept der kostenpflichtigen Video on Demand Plattformenen oftmals nicht auf geht.

Und wie sieht es aus mit Filme, die sowieso Umsonst sind wie bsp. Dune - Der Wüstenplanet und andere.

Oder ist heut erster April? :)

Freigeist
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springy Michael Nickles „GEMA und Bitkom einigen sich über Vergütung bei Video-on-Demand“
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bei einem kpl-PC kann ich mir noch vorstellen, wie die "Abgabe" (Gebühr) kassiert wird. Aber wie ist das beim Baugruppenkauf? Ist da das Mainboard, die CPU, die Grafikkarte oder die Soundkarte ausschlaggebend? - Und was, wenn alles zusammen auf einer Platine ist? Vielfache Gebühr? Und was ist beim Kauf des RasberryPi oder dessen Baugruppen? An welchem Bauteil hängt dort die Gema-Gebühr? Was kostet dann mehr? GEMA oder die Hardware? Achso, ich hatte ja noch die Teiber und andere Software vergessen! Vieviel GEMA liegt da eigentlich drauf?

Wenn das Mainboard das jenige Bauteil sein sollte: Erhalte ich die bezahlte Gebühr bei Verschrottung desselben zurück? Oder muss ich jedes mal beim "Umtausch" Alt gegen Neu auch neu zahlen!?  ( weil ich ja dann doppelt soviel GEMA-Zeugs vertilge, einmal weil ich mich weiter an dem unbrauchbar gewordenen Alt-Teil labe und ein weiteres Mal am Neuteil ) !!??

Ich denke mal, die Antwort ist klar!

Sowas kann auch nur Deutschland   -   MAL WIEDER!

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Michael Nickles springy „bei einem kpl-PC kann ich mir noch vorstellen, wie die ...“
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Bei Baugruppen fallen bekanntlich keine Abgaben an. Bei einem Komplettrechner wie dem Raspberry Pi dürfte es eigentlich schon heikel werden oder auch nicht: weil das Ding nicht wirklich komplett ist, keinen Festspeicher hat.

Spätestens beim Kauf der unverzichtbaren SD-Speicherkarte dürfte Angabe aber zuschlagen. Heikel sind gewiss Miniatur-Komplettrechner wie Beaglebone und Cubieboard, die Flash-Speicher direkt verlötet haben, also "komplett" sind.

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mawe2 springy „bei einem kpl-PC kann ich mir noch vorstellen, wie die ...“
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Sehr interessante, sehr gute Fragen!

Sowas kann auch nur Deutschland   -   MAL WIEDER!

Weißt Du das genau?

Ich kann nicht sagen, wie das in den 200 anderen Staaten dieser Erde geregelt ist.

Ich wüsste nichtmal, wie es bei unseren direkten Nachbarn gemacht wird. Und da kommt gleich die nächste Frage für Deinen Fragekatalog: Wenn ich einen Komplettrechner aus dem Ausland einführe, muss ich dann beim Import (also ähnlich wie beim Zoll) noch GEMA-Abgaben bezahlen?

Gruß, mawe2

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Olaf19 mawe2 „Sehr interessante, sehr gute Fragen! Weißt Du das genau? ...“
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Ich kann nicht sagen, wie das in den 200 anderen Staaten dieser Erde geregelt ist.

Genau sagen könnte ich das auch nicht, aber Urheberrecht gibt es fast überall - ja, auch in China! - und die Regelungen scheinen, nach allem was ich in der Vergangenheit darüber gelesen habe, gar nicht so unterschiedlich zu sein von Land zu Land.

Zum Beispiel beträgt die Ablauffrist für das Urheberrecht nach dem Tode des Autors in den USA und Kanada 50 Jahre - bei uns und in den meisten(?) anderen Ländern sind es 70. Alles andere ist aber sehr sehr ähnlich.

Ja, die Fragen von Springy sind schon sehr interessant und gut, allerdings wurden die bei vergleichbaren Diskussionen über die Jahre schon häufig gestellt - und konnten leider nie schlüssig beantwortet werden.

Wenn eine Pauschalabgabe zugunsten der Urheber überhaupt sinnvoll ist - was ja auch schon heftig diskutiert wird - dann doch wohl nur auf solche Komponenten, die für die Archivierung(!!) von Film- und Musikmaterial geeignet sind, also Festplatten, DVD-Recorder, dazugehörige Medien und - mit etwas Bauchschmerzen - meinethalben noch die USB-Sticks.

Auf eine Soundkarte GEMA zu verlangen, wäre Bullshit - die dient ja nur der Wiedergabe, nicht dem Kopieren, Speichern und Archivieren. HiFi-Komponenten kosten ja auch keine GEMA - Ausnahme: Kassettenrekorder, denn damit wird ja wieder kopiert und gespeichert.

Egal welchen Standpunkt man vertritt, wofür oder wogegen man eintritt - mich stören Regelungen, die in sich völlig unlogisch sind.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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robinx99 Michael Nickles „GEMA und Bitkom einigen sich über Vergütung bei Video-on-Demand“
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Also die Preise für Serien finde ich grundsätzlich merkwürdig. Gibt es da keine Unterscheidung nach Länge. Hat also eine 20 Minuten Simpsons Folge die Selben Kosten wie eine 40 Minuten Big Bang Theory folge? Und was ist mit Doppelfolgen (oft existieren ja 2 Schnittfassungen 2 x 40 Minuten oder einmal 80 Minuten)

Und spielt das Alter der Serie keine Rolle? Wenn ich bedenke das alte staffeln von Serien wie Big Bang Theory oder Two and a half teilweise für 9,99€ pro Staffel mit 24 Folgen auf DVD verkauft werden, wie soll denn da der Online Streaming Verkauf damit noch konkurrieren, wenn dann 24 * 0,049€ = 1,176€ fällig werden?

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Olaf19 robinx99 „Also die Preise für Serien finde ich grundsätzlich ...“
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Und spielt das Alter der Serie keine Rolle?

Hi Robin, auch wenn ich kein Fachanwalt für Urheberrecht bin: definitiv nein.

Wenn die Autoren der Serie(nfolge[n]) 70 Jahre tot sind, dann sind die Folgen "gemeinfrei", d.h. urheberrechtlich nicht mehr geschützt. Dann werden gar keine Lizenzen mehr fällig, vorher hingegen in voller Höhe. Da wird auch nichts "nach Alter gestaffelt".

Zum Vergleich: Es kommt häufig vor, dass die großen Elektronikfachmärkte ältere Titel bei Musik-CDs deutlich günstiger abgeben als aktuelle Titel. Das hat dann aber rein marktwirtschaftliche Gründe und ist die freie Entscheidung jeder Ladenkette. Das ist aber eine ganz andere Baustelle, die nichts mit Urheberrecht und Lizenzen zu tun hat.

Beim Thema "Unterscheidung nach Länge" muss ich passen. Das finde ich auch seltsam.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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robinx99 Olaf19 „Hi Robin, auch wenn ich kein Fachanwalt für Urheberrecht ...“
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Das sie nicht Lizenzfrei ist, das ist mir Klar, wobei ich aber bisher davon ausgegangen bin das die Lizenzen die ja von den Legalen Streaminganbietern ja erworben werden alle Lizenzkosten enthalten (und die Kinofilme / TV Serien ja auch ihre Musik lizenzieren) und das da nicht noch irgendwelche Verwertungsgeselschaften kommen. Aber wenn jetzt einfach Verwertungsgeselschaften kommen dann kann man da die Angebote vergessen. Wobei kassieren die eigentlich auch bei DVD Verkäufen mit? Nehmen wir mal ein Extrem Beispiel. "Hör mal wer da Hämmert" da kostet die Komplett Box bei Amazon 49,99€ http://www.amazon.de/H%C3%B6r-mal-wer-h%C3%A4mmert-Komplettbox/dp/B00EEW5CEY/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1396781738&sr=8-1&keywords=h%C3%B6r+mal+wer+da+H%C3%A4mmert und es hat 204 Folgenhttp://epguides.com/HomeImprovement/

Das heißt ein Legaler Online Verkäufer müsste schon 9,996€ (204 * 0,049€) an die GEMA abführen. Wie soll so ein Angebot realistisch mit den Optischen Medien konkurrieren können wenn die GEMA Kosten mal eben 20% des DVD Endkundenverkaufspreises beträgt?

Aber vieleicht ist es einfacher bei Optischen Medien zu bleiben die scheinen ja durch solche Tarife auf ewig billiger zu bleiben vor allem wenn man auch mal ältere Dinge kauft (und gerade beim Alter sinkt da der Preis ja sehr schnell, im Gegensatz zu den Kosten bei Streaming Anbietern).

robinx99

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