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News: 1.500 Strafanzeigen vergeblich

Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt

Redaktion / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Gebrüder Schmidtlein haben mit ihren Internetangeboten schon häufig für Schlagzeilen gesorgt. Bei den meisten dieser Angebote war nur im Kleingedruckten ersichtlich, dass die Nutzung der Angebote kostenpflichtig ist beziehungsweise den Abschluss eines Abos bedeutet. Das brachte den Teilnehmern dann Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 84 bis 123 Euro.

Im Mai wurden die Schmidtleins vom Landgericht Darmstadt wegen irreführender Angebote zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt.

Rund 1.500 Internetnutzer haben zudem Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Schmidtleins eingreicht. Sie behaupteten Zahlungsforderungen und Mahnungen erhalten zu haben, obwohl sie die zugehörigen Seiten der Schmidtleins angeblich niemals genutzt haben.

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat jetzt ermittelt, dass die 1.500 Internetnutzer die Seiten wohl doch besucht haben, sich vermutlich allerdings nicht darüber im klaren waren, dass die Angebote kostenpflichtig sind. Sie kam zum Schluß, dass das Versenden der Rechnungen und Mahnungen keinen Strafbestand darstellt und hat die Ermittlungen wegen Betrugs deshalb eingestellt.

Details zur Sache finden sich auf www.teltarif.de: Ermittlungen gegen die Schmidtleins eingestellt

winnigorny1 Redaktion „Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt“
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Mann, Mann, ich sattel um!

Sein Geld mit ehrlicher Arbeit zu verdienen, scheint mir angesichts der Geschäfte und der Lachhaften Strafe von 24.000 € eher lächerlich und verschmerzbar. Gehen wir mal von einer durchschnittlichen Rechnungen von 103 € aus, multiplizieren das mit 1.500 Klageführern, so kommen wir immerhin schon auf 154.500 €!

Abzüglich der 24.000 Strafe ist das eine Steilvorlage von Justizia! Bleibt immer noch ein Verdienst von 130.500. - Für so viel Kohle muss ich 4 Jahre arbeiten! - Und dabei ist die Dunkelziffer der Nicht-Kläger und Klaglos-Bezahler überhaupt nicht enthalten. - Wahrscheinlich machen die glatt das Doppelt bis Dreifache aus!!

Die Arschlöcher scheffeln Millionen mit einer wahrscheinlich automatisierten Rechnungs- und Mahungs-Maschine, d. h. ohne wirklich überhaupt zu arbeiten!!

Ja bin ich den blöd? Beschiss lohnt so sehr, dass man sich dem ja gar nicht verschließen kann! ;-))

Oh, Männo! Unsere Rechtsprechung ist einfach Scheiße und auf Seiten der Betrüger!

Conqueror3 winnigorny1 „Mann, Mann, ich sattel um! Sein Geld mit ehrlicher Arbeit zu verdienen, scheint...“
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Es kommt bei einer Klageschrift vor Gericht genau auf den Wortlaut an, ob einer verurteilt wird, oder eben nicht.

Flumo.Onecent Redaktion „Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt“
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Grosse Freude meinerseits. Nun hat neben vielen anderen Exekutivlern auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft endlich erkannt und handelt dementsprechend, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Kriminellenparadies ist. Was lange währt wird endlich gut!

zombie2 Flumo.Onecent „Grosse Freude meinerseits. Nun hat neben vielen anderen Exekutivlern auch die...“
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Was beweißt: Ehrlich ist noch keiner Reich geworden.
Oder auch: Frechheit siegt.
Was für eine kranke Welt.
Ich glaube ich muß erst mal zur Apotehke.
Ach so, Schitt !- da wird man genau so behummst.

Max Payne Redaktion „Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt“
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Jetzt bleibt doch mal auf dem Teppich!

Das Gericht hat lediglich die Feststellung getroffen, dass das Versenden der Rechnungen/Mahnungen nicht den Straftatbestand des Betruges erfüllt. Das ist zwar bedauerlich, aber irgendwie sogar nachvollziehbar.

Was das Gericht damit jedoch NICHT festgestellt hat ist, dass die Rechnungen/Mahnungen auch zu bezahlen sind! Dies fällt in den Bereich des Zivilrechts und hier sehe ich die Schmidtleins auf jedem Fall auf verlorenem Posten, wenn es darum geht, ausstehende Rechnungen gerichtlich eintreiben zu wollen. Dafür ist das Geschäftsmodell mit den in AGBs oder belanglosen Texten weit unterhalb des Anmeldebuttons versteckten Preisen einfach zu windig.

redflash Max Payne „Jetzt bleibt doch mal auf dem Teppich! Das Gericht hat lediglich die...“
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>>>Das Gericht hat lediglich die Feststellung getroffen, dass das Versenden der Rechnungen/Mahnungen nicht den Straftatbestand des Betruges erfüllt. Das ist zwar bedauerlich, aber irgendwie sogar nachvollziehbar.
soweit korrekt;

>>>Was das Gericht damit jedoch NICHT festgestellt hat ist, dass die Rechnungen/Mahnungen auch zu bezahlen sind! Dies fällt in den Bereich des Zivilrechts und hier sehe ich die Schmidtleins auf jedem Fall auf verlorenem Posten, wenn es darum geht, ausstehende Rechnungen gerichtlich eintreiben zu wollen. Dafür ist das Geschäftsmodell mit den in AGBs oder belanglosen Texten weit unterhalb des Anmeldebuttons versteckten Preisen einfach zu windig.
auch korrekt;

erst wenn sich die Gebrüder Schmidtlein Geld aneignen das ihnen nicht zusteht ist es Betrug. Und dazu muß erst ein Kläger her der gezahlt hat, obwohl er nicht hätte zahlen brauchen. Und der muß die Gebrüder auf dem Zivilrechtlichen Weg verklagen. Leider ist das so in unserem Rechtssystem.

meinein Redaktion „Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt“
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Die hole ich mir auch aus'm Internet, allerdings über google, indem ich eine Textpassage in Anführungszeichen eingebe oder einfach den Titel und den Begriff lyric eingebe.

Dabei nehme ich google international, www.google.com/intl/en/ und finde immer, was ich suche, selbst bei google.de gibts reichlich!

Sicher gibts da Sites, wo eine Kennung freizuschalten ist etc., um so etwas mache ich dann eben einen Bogen, das gibts woanders auch gratis und ohne Striptease von mir.

Insofern raffe ich nicht, wo das Problem ist? Wenn irgendwelche diesbezügliche Sites meine Identität haben wollen, spätestens da geht IMMER die rote Warnlampe an und dann ist da Schluss.

Aber es ist ja wohl offensichtlich, es gibt genug Bekloppte, die überall alles Abgefragte wahrheitsgemäß eintippen und sich dann wundern, dass sie die Konsequenzen dafür tragen sollen...tssss...

Es steht jeden morgen ein Blöder auf, mittlerweile bin ich der Überzeugung, dass es sogar einige mehr sein müssen...:-o

Olaf19 meinein „Irgendwie verstehe ich das nicht, wegen Songtexten?“
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> indem ich eine Textpassage in Anführungszeichen eingebe
> oder einfach den Titel und den Begriff lyric eingebe.


Genau so mache ich es auch immer (nur mit einem "s" am Ende von "lyrics").

Je nach Bekanntheitsgrad des Titels bekommt man mitunter ein ganzes Füllhorn von Suchergebnissen, und die meisten sind nicht kostenpflichtig. Selbst bei alten, wenig bekannten Titeln findet man immer noch etwas Brauchbares.

Man muss schon sehr gutgläubig und unerfahren im Umgang mit dem Netz sein, um dafür Geld auszugeben bereit zu sein.

CU
Olaf
peterson Redaktion „Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt“
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Nicht strafbar?
Aber wahrscheinlich nur in diesem Fall.

Wenn man nämlich einfach Rechnungen an Firmen verschickt unbd die dusselige Sekretärin alles lieb und brav bezahlt, dann kann ich mir schon vorstellen, daß das nicht rechtlich einwandfrei ist.

Aber wo kriegen die bloß dei ganzen Daten für die Rechnungen her.

Man hat festgestellt, daß die Leute sehr wohl auf den Seiten waren !!!!!!!!!!!!!!

Klar.
Wenn ich von einer Firma eine Rechnung bekomme, gehe ich auch mal schauen, wer das ist und schon war ich auf der Seite.

Deutsche Staatsanwälte, Ihr seid echt Spitze.

BigBossBigge peterson „Versenden der Rechnungen/Mahnungen“
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Genau so hab ich mir das auch gedacht, dann muss aber noch angeführt werden, wann die Site besucht worden ist. Hm, heikles Thema ...

PS: War routenplaner-server.com auch von Gebrüder Schmidtlein?

TAsitO Redaktion „Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt“
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Super !
Dann fordere ich jetzt von jedem; der auf meine Visitenkarte geht; 50 Euro ! ;-).
Ich glaube; ich spinne !!! Böser Gruss gegen Staat; meine Meinung !

Amazone1 Redaktion „Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt“
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Hallo, Mit-User des www, ich war ganz häufig auf Seiten der Gebrüder Schmidtleit, als bei jedem googeln eine ihrer Seiten quasi als 1., 2., 3., 5., 7.,..........usw. angezeigt wurde. Als ich dann Ähnlichkeiten erkannte, googelte ich nach der pfiffigen unredlichen Familie und fand auch sofort Beiträge von aufmerksamen www-Usern, die warnten.

Nun sind nicht alle web-Nutzer richtig online-fit, zumal öfter erst Daten abgefragt werden, wenn man auf Datenbanken zurückgreifen will. Dass dabei auch irgendow ein Einverständnis zur Nutzung einer teuren Datenleitung o.ä. mitgeklickt wird, fällt dabei im Stress zunächst einmal nicht auf. Erst hinterher, bei Rechnungslegung.

Nun ja, ob Selbstverschulden der Geprellten oder nicht: die Gebrüder will wohl keiner zu Nachbarn haben, datt jehört sich nitt!

Meine Reaktion auf ständige Begegnung mit Schmidtleins: Google so lange und so heftig informiert, bis deren Seiten als erste Hits verschwanden.

So viel Zeit muss sein!

st.lu Redaktion „Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt“
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Hallo,
Ich hätte noch arglistige Täuschung im Angebot, ev. auch noch Nötigung.

Was meinen hier unsere Rechtsexperten dazu?

MfG.