Der Download einer "Hacker-Software" hat den Mitarbeiter eines Unternehmens seinen Job gekostet. Gemäß Mitteilung der Kanzlei Dr. Bahr hat der Mitarbeiter das "kritische Tool" auf seinen Dienst-Laptop runtergeladen.
Blöderweise stellte sein Arbeitgeber das fest und es folgte eine fristlose Kündigung. Der Betroffene zog darauf vors Gericht und hatte Pech.
Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig ist. Begründet wurde das Urteil unter anderem mit Bezug auf den Paragraphen § 95a Abs.3 des Urherberrechtgesetzes.
Bereits das "Runterladen" der Hacker-Software auf den Dienst-Laptop ist also bereits ein Delikt, sie muss nicht auch installiert werden. "Verurteilt" wurde auch, dass der Mitarbeiter sich damit quasi die Möglichkeit geschaffen hat, Passwörter zu knacken, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen und Betriebsgeheimnisse auszuspionieren.
Michael Nickles meint: Nochmals: er hat diese "Hacker-Software" offensichtlich nicht eingesetzt, sie nicht mal installiert sondern nur runtergeladen! Aus dem Bericht geht leider nicht hervor um welches "illegale" Tool es sich konkret gehandelt hat. Dubios ist die Urteilsbegründung der Richter beziehungsweise der Bericht der Kanzlei Dr. Bahr in gewisser Weise auf jeden Fall.
Denn: beim Paragraph 95a geht es eigentlich um Knack-Werkzeuge, mit denen sich "Kopierschutzmechanismen" austricksen lassen. Konkret also beispielsweise Tools, mit denen sich beispielsweise eine kopiergeschützte DVD duplizieren lässt. Seit Verschärfung der Urheberrechtsgesetze vor einigen Jahren ist es ausdrücklich verboten, derlei Tools anzubieten oder Methoden zu erklären, mit denen sich Kopierschutzmechanismen austricksen lassen.
§95a bezieht sich also nicht auf sogenannte "Hacker-Werkzeuge", mit denen sich Passwörter umgehen, Betriebsgeheimnisse ausspionieren lassen. Um derlei Delikte kümmert sich eigentlich der sogenannte "Hackerparagraph": § 202a. Der verbietet es pauschal sich unbefugt Zugang zu gesicherten Daten zu verschaffen.
Am heikelsten ist dabei der Folgeparagraph § 202c. Der stellt es bereits unter Strafe, wenn man sich ein "Hacker-Tool" beschafft. Okay - ich bin kein Jurist. Aber die Urteilsbegründung mit dem Bezug auf den $95a und Verweis auf die Möglichkeit "Passwörter zu knacken", passt irgendwie nicht zusammen.
Sollte der gekündigte Mitarbeiter nur so was wie ein "DVD-Kopier-Tool" installiert haben, lässt sich daraus ein grässliches Horrorszenario basteln. Und zwar, dass man bereits durch Runterladen einer "ungeeigneten" Linux-Distribution/Version auf einen Dienst-Laptop oder Firmen-PC seinen Job verlieren kann.
Denn: manche Distributionen haben den "verbotenen Code" drinnen, mit denen sich geschützte DVDs abspielen (und damit zwangsläufig auch duplizieren) lassen. Je nach Land ist die Rechtslage hier unterschiedlich und bei einer Linux-Distribution steht nicht unbedingt "Achtung: In Deutschland verboten" drauf.
Hab ich dieses Horrorszenario vielleicht zu weit hergeholt? Ich hoffe es.
meine erfahrungen sind: die geschäftsleitung gibt immer mehr einschränkungen bezüglich edv raus...
ob das jetzt gerechtfertigt ist oder nicht...egal. wer die kohle hat, schafft an.
nr: mit diesen mitteln werden 2unliebsame..oder teure (oder beides) mitarbeiter gerechtfertigt gekündigt.
sprich: es ist heutzutage ein probates mittel, um mitarbeiter legal abzubauen...
beispiel: ist wirklich passiert..kein scherz..
geschäftsleitung will lückenlose überwachung aller mitarbeiter (email, surfverhalten...)
das projekt war nach 3 wochen gestorben...2 mitglieder der geschäftsleitung (nicht sehr it-affin) hatten sich pornos auf den dienst-pc runtergeladen...massenweise.
nach dem ersten zwischenbericht und einem verlegenem (hab ja nicht gewusst, dass die geschäftsleitung auch kontrolliert wird...)
war das thema gegessen......in dieser firma ..war ein mittelbetrieb.
ich bin mir aber sicher, dass solche methoden in anderen firmen instrumentalisiert und angewendet werden. wenns eng wird, hat man immer ein par log-files zur hand um das surfverhalten oder den email-verkehr gewisser leute zu dokumentieren und gewisse folgeaktionen der firma (kündigung...) zu rechtfertigen
es is heute eben alles transparent in der edv. alles..ist nur eine sache des aufwandes..
Ich stimme Karlheinz5 zu und finde die Kündigung ebenfalls richtig.
Und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen:
Entweder es gibt eine klare Linie in der Firma, die so etwas erlaubt - mit allen Konsequenzen, die sich hieraus ergeben können - oder es ist nicht geregelt oder es ist verboten.
Im ersten Fall hätte der DL getätigt werden können, ohne daß der AN arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten gehabt hätte.
Im zweiten und dritten Fall sollte man sich so etwas strikt verkneifen, da gibt es überhaupt keine Diskussion. In bezug auf alle 3 Fälle frage ich mich sowieso, was hat bitte ein privater DL auf dem Dienst-Laptop eines Arbeitnehmers zu suchen, egal, was er damit vorhat? Allenfalls hätte es bei der Urteilsfindung mit berücksichtigt werden müssen, daß der betreffende Arbeitnehmer überhaupt die Rechte hierfür hatte. Es sei denn, Fall 2 und/oder Fall 3 wäre zutreffend gewesen.
Von daher kann ich das Urteil verstehen. Anders ist es natürlich, wenn das vom AG ausdrücklich sanktioniert ist, aber das sollte bzw. muß schriftlich fixiert sein. Wobei ich so einen "Persilschein" für DL aller Art nicht nachvollziehen kann. So eine Freigabe dürfte es aus Sicherheitsgründen in einem verantwortungsvoll administriertem Firmen-Netzwerk nicht geben, IMO.
Es sei denn, es ist eine Einzelfirma, und der Firmenchef ist der Administrator. Dann ist das sein "Bier", im wahrsten Sinne des Wortes. Wobei ich auch das als problematisch ansehe, wenn auf einem Rechner, auf welchem sich Kundendaten befinden, private DL (wobei hier ja auch noch die DL-Quelle relevant ist) getätigt werden. Das ist mit einer soliden Geschäftsführung m. M. nach nicht vereinbar, da man das sauber trennen sollte. Aber das ist wieder ein anderes Kapitel.
was hat bitte ein privater DL auf dem Dienst-Laptop eines Arbeitnehmers zu suchen, egal, was er damit vorhat?
Es soll auch Firmen geben, die die Privatnutzung von Dienst-Rechnern erlauben.
Interessant zu wissen wäre, was er nun geladen hat. Denn nur daraus kann man ableiten, welche Absichten er hatte. Einzelfallentscheidung eben, die die Juristen immer einfordern. War es was legales, dann spielt nur noch die Regelung innerhalb der Firma eine Rolle und die Juristen haben sich rauszuhalten. War es irgendeine illegale Software/Video/Bilder/whatever, dann ist das Urteil u.U. in Ordnung.
Es ist doch immer wieder das Selbe: Da werden angebliche Straftaten dazu verwendet, um MA abfindugsfrei und ohne Kündigungsfrist zu kündigen, also den Kündigungsschutz zu umgehen.
Im Supermarkt die Kassiererin, die angeblich ein Pfandbon für 1,30 "unterschlagen" hat.
Oder eben der Mitarbeiter, der angeblich Illegales runtergeladen hat.
Was ist mit dem MA, der von ner Linux-Live-CD bootet, um zu testen, ob es funzt.
Oder der mit Linux bootet, um einen Virenscan zu machen?
Da man mit ner Linux-Live-Cd auch auf die Windowspartitionen zugreifen kann, ist jede Live-Distri im Zweifelsfall ein Hackertool.
M.E. wurde hier mal wieder das Gesetz mißbraucht, um den Reichtum weniger auf Kosten der Allgemeinheit zu mehren.
Siehe Schlecker, Netto & Co. Solche Läden sind für mich ein rotes Tuch und als Kunde absolut tabu!
Wer seinen MA den Lohn streitig macht und Sklavenlöhne zahlt, der braucht mich nicht als Kunde.
Die Richter und Gerichte machen sich zumindest moralisch schuldig den Mißbrauch des Gesetzes ermöglicht zu haben.
Das besinnungslose Schuldig sprechen in solchen Fällen, ohne zu prüfen worum es eigentlich geht sollte nicht folgenlos für den Richter oder die Gerichte sein.
Etwas viel fundamentaleres und strafrechtlich relevanteres wurde und wird hier zugelassen, ja mit verschuldet.
Der Mißbrauch der Richter und der Gerichte!
Sogar Instrumentalisierung ist nicht zu hoch gegriffen.
ps
In jedem anderen Bereich als den der Arbeit gibt es sinnvolle rechtliche Abstufungen beim Strafmaß!
Aber bei der Arbeit reicht schon das Aufladen eines Mobiltelefons für eine Kündigung.
Das ist so wie wenn der Betreffende gekündigt wird weil er auf der Toilette der Firma am Tage das Licht angemacht hat.
Nach der sinnfrei modernen Methode (Mitarbeiter formal rechtich sauber loszuwerden) hätte er genauer seine eigene Lampe mitnehmen müssen -- Stromklau!
Na ja, ich gehe manchmal hoch wie eine Rakete und schieße dann übers Ziel hinaus.. hoffe aber man weiß wie es gemeint ist;-)
Manchmal steht man hoffnunglos da wegen steigender Ungerechtigkeit.
Vielleicht sehen die Richter ja manchmal was los ist und können nichts machen, da die Manipulation rechtlich wieder ein ganz andere Ebene ist, ein ander Fall - auch wenn sie was vermuten.
"In jedem anderen Bereich als den der Arbeit gibt es sinnvolle rechtliche Abstufungen beim Strafmaß!
Aber bei der Arbeit reicht schon das Aufladen eines Mobiltelefons für eine Kündigung."
Straf- und Arbeitsrecht zu vergleichen, hinkt total.
Es gibt keine Abstufungen im Strafrecht, sondern Rahmenbedingungen.
Sollen Arbeitnehmer in zukunft mit Bewährungen davonkommen, wenn sie das Vertrauen des Arbeitgebers mißbraucht haben?
Wer soll darüber richten? Wo ist die Grenze? Mal eine Einzelfallentscheidung getroffen, dann will der nächste Arbeitnehmer diese aber auch zu seinem Gunsten.
Ich habe ne viel bessere Idee: Einfach an die Regeln des Arbeitsgebers halten oder sich woanders nen Job suchen.
Bin ich Arbeitgeber oder Haurechtinhaber oder ähnliches, dann stelle ich die Regeln auf. Wer sich nicht daran hält, der fliegt.
Hier würden viele anders denken, wenn sie es wären, deren regeln mit Füßen getreten werden.
"Das besinnungslose Schuldig sprechen in solchen Fällen, ohne zu prüfen worum es eigentlich geht sollte nicht folgenlos für den Richter oder die Gerichte sein." Wart Ihr dabei, dass Ihr über die Arbeit des Richterns urteilen könnt?
Nichts als Mutmaßungen! Keine Fakten!
Ist ja ätzend zu lesen, in welchen Verschwörungstheorien hier geschwelgt wird.
Als Arbeitnehmer habe ich mich schlicht an gewisse Regeln zu halten.
Ein Dienst-PC ist auch nur für den Dienst gedacht, und eine Kassiererin hat nicht zu stehlen.
Ich denke, in solchen Fällen gibt es nur schwarz oder weiß, eine Grenze zu ziehen ist idiotisch und nicht möglich.
1,30 ist 1,30, und bei Firmeneintritt weiß ich, dass mir bei Diebstahl und Co. die Kündigung droht.
Und ebenso verhält es sich mit der nicht sachgemäßen und nicht dafür bestimmten Nutzung von Geräten, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Der Vertrauensbruch ist da, und sowas kittet man nicht wieder.
11.09. sei gegrüßt, und eigentlich waren es ja die Aliens, die die totale Kontrolle anstreben.... Die Reichen und die Politik haben sich gegen den kleinen Mann verschworen. *lächerlich*
@IckeBerlin: Der "Diebstahl" von 1,30 Euro war garnicht Bewiesen!!! Es wurde eine sogenannte Verdachtskündigung ausgesprochen! Also nicht Verdacht mit Fakten verwechseln!!!
Gruß
Ein Dienst-PC ist auch nur für den Dienst gedacht
Wie oft denn noch? Das kommt auf die Firma und deren Bedingungen an! Es soll erstaunlicherweise Firmen geben, die die private Nutzung von Geräten erlaubt und sogar das Surfen am Arbeitsplatz *staun*.
Und was den Diebstahl von 1,30 oder der Frikadelle angeht: wie wär's mit ner Abmahnung statt einer Kündigung? Manchmal sind die Reaktionen echt überzogen.
Nun muss man wissen, wie die Nutzung des PCs in dieser Firma geregelt ist. Wenn es heißt nur für dienstliche Zwecke, ja dann weiß der Mitarbeiter was er tut, und welche Folgen dies haben kann.
Ich gehe aber davon aus, dass es ähnlich wie bei den "mitgenommenen Frikadellen" um ein willkommender Akt für den Arbeitgeber war, um unliebsame Mitarbeiter los zu werden.
Gehen wir mal vom bösen Arbeitgeber aus.
Und vom lieben, braven Arbeitnehmer, der niemals gesetzesuntreu werden würde.
Der eine eine Original Windowsversion laufen hat, niemals falsch parkt, niemals in der Steuer bescheißt, alten Omas über die Straße hilft und niemals annähernd an seinen Vorteil denkt.
Wenn dem so wäre, würden wir in einer viel besseren Gesellschaft leben. Aber so macht jeder seins ohne Rücksicht auf Verluste. Werden wir erwischt, wird geheult! Moralheuchelei!
Annahmen, Vermutungen, ...
Ich gehe vom bösen Arbeitnehmer aus. Eine Medaille hat immer 2 Seiten. Und weils mal wieder so schön passt, stellen wir uns mit Vermutungen auf die Seite des Arbeitnehmers, denn Staat, Richter, Reiche, Arbeitgeber, etc. sind ja von natur aus böse und wollen uns nur Schlechtes.
Wieso fällt es den meisten so schwer, sich damit abzufinden, dass auch der Arbeitnehmer einfach Mist gebaut und damit die Konsequenz verdient hat?
Ja, vor allem wenn diese von Arbeitgebern kommt, die Jahresgewinne in Millionenhöhe erziehlen und ihre Arbeitnehmer mit 5,11 oder weniger abspeisen (Schlecker, Netto).
Auch wenn Du es nicht wahrhaben willst, wenn Du mal im Niedriglohnsektor gelandet bist, wirst Du anders darüber denken.
Und wenn sich einer über den mickrigen Lohn beschwert oder gar nur "Dienst nach Vorschrift" macht, sieht sich dann mit dem Vorwurf geklauter Frikadellen oder unterschlagener Kassenbons konfrontiert.
DAS ist die Realität!
Wieso fällt es den meisten so schwer, sich damit abzufinden, dass auch der Arbeitnehmer einfach Mist gebaut und damit die Konsequenz verdient hat?
Wieso fällt es denn so schwer, zu akzeptieren, daß die Arbeitnehmer den Mist ausbaden müssen, denn die Heuschrecken und Abzock-Manager verzapft haben?
Und dann noch auf derart erbärmliche Weise aus dem "Unternehmen" entlassen werden, wenn sie es wagen zu meckern.
Selber kündigen geht nämlich nicht: 3 Monate ALG-Sperre kann sich kein normaler Arbeitnehmer leisten.
PS: Es gibt mit Sicherheit auch unter den Arbeitnehmern genügend Individuen, die ihre Stellung in der Firma zur eigenen Bereicherung ausnutzen. Aber die klauen nicht Frikadellen und unterschlagen auch keine Kassenbons für 1,30.
Und wenn denen gekündigt wird, regt sich auch logischerweise keiner auf.
Aufregen tut man sich wegen den Vorwürfen, die ganz offensichtlich haltlos sind.
Richter, die solche Urteile aussprechen, machen sich m.E. der Beihilfe zur Ausbeutung schuldig.
Aber nun verklage mal einen Richter......
PS2: Von der überwältigenden Mehrheit der Richter, die ihren Job ernst nehmen und wirklich im Namen des Volkes urteilen, hört man nichts. Denn das ist nicht von medialem Interesse.
Aber es ist gut zu wissen, daß es diese noch gibt.
PS3: Und es gibt immer noch viele Firmen, die ihren Mitarbeitern anständige Löhne zahlen und menschenwürdig mit ihren Mitarbeitern umgehen. Und auch die sind immer noch in der Mehrheit. Aber aus diesem Grunde nicht von medialem Interesse.
was willst du denn eigentlich, "Arbeitgeber" sprich Ausbeuter ist immer edel und gut, "Arbeiternehmer", also Arbeiter hat gefälligst zu kuschen und zu allem was dem Ausbeuter einfällt, ja und amen zu sagen? Dein lieber "AG" ist von vorneherein "böse", denn er lebt auf Kosten anderer, du Kapitalistenversteher!
IckeBerlin war zuletzt 2013 im Forum aktiv, wenn mich die interne Statistik nicht bescheißt.. Der obige Beitrag ist von 2010, also auch schon 8 Jahre alt - Kinners, was die Zeit vergeht.
Ich hoffe IckeBerlin kann sich noch daran erinnern und die damalige Mailadresse ist noch aktiv, damit überhaupt eine Benachrichtigung über deine Antwort ankommt.
Man muss den Leidensdruck der IT-Support Leute erhöhen und wegen jedem Sch ... der installiert werden soll da vorbeigehen.
Ist es nicht erlaubt, dann lässt man die Finger davon. Man kann auch die Geschäftsleitung informieren, dass Tools die Zeit sparen fehlen und die eigenen Vorschläge nicht angenommen werden. Alternative Kummerkasten. Vorschläge zum Zeit und Geld sparen werden ja immer gerne angenommen, egal was es kostet.
Die Überschrift ist wie so häufig übelstes Blödzeitung-Niveau, da fragt man sich, ist das nötig?
Nichts desto Trotz ist sie auch wiederum wahr, denn selbstverständlich darf der AG wegen einem Linus-Download fristlos kündigen, genau wie bei Hacker Software, Pornos oder Kochrezepte, nämlich immer dann, wenn er die Nutzung des Firmenlaptops und des Firmenzugangs zum Netzt für rein betriebliche Zwecke eingeschränkt und jede andere Nutzung verboten hat und eben der betreffende Download privat und betriebsfremd war.
Ob die fristlose Kündigung jedoch bestand hat und vor Gericht nicht etwa in eine fristgerechte Kündigung oder sogar nur eine Abmahnung geändert werden muss, steht auf einem anderen Blatt und hängt vermutlich vom Inhalt des Downloads ab.
pikanterweise wurde hier einem Mitglied der Geschäftsleitung gekündigt. Es geht also überhaupt nicht um den download, denn der ist augenscheinlich nur vorgeschoben, sondern um ganz andere Anlässe und Gründe. Hier wurde nur zum einfachsten Mittel gegriffen um den GF los zu werden.
Dennoch ist das Urteil wohl wirksam, denn es wurde vom OLG in Celle gefällt. Eine Revision ist scheinbar auch nicht möglich.
Interessanterweise erinnern sich GF genau in diesen Situationen immer wieder an ihren Mitarbeiterstatus, obwohl sie noch wenige Monate zuvor selbst gnadenlos auf die originären Mitarbeiter eingeknechtet haben. Mitleid erntet der gechas(s)te GF für sein Fehlverhalten nicht.
@IckeBerlin - komm mal wieder runter!
Und denke bevor du was schreibst und den Teilnemern hier das Schwelgen in Verschwörungstheorien unterstellst.
"ich denke, in solchen Fällen gibt es nur schwarz oder weiß, eine Grenze zu ziehen ist idiotisch und nicht möglich."
Diese Aussage ist sogar nach der Klassischen Aussagen-Logik falsch!
Es reicht schon ein Gegenbeispiel um sie zu widerlegen.
Der Vorschlag von Dalai mit der Abmahnung - um nur einen zu nennen.
Die Behauptung ein Vertrauensverhältnis sei verloren ist in vielen der genannten Fälle verlogen und Heuchelei, mindestens aber maßlos übertrieben.
Fakt ist hier geht es überhaupt nicht um den speziellen Fall, sondern gerade um den Mißbrauch des viel zu formal ausgelegten Arbeitsrechts.
Die Tatsache nicht dabei gewesen zu sein ändert nichts an der Methode
so Mitarbeiter loszuwerden.
Ein Schuldiger - oder jemand der das einseitig formale Arbeitsrecht mißbraucht - wird nicht daduch unschuldig, weil man es im nicht nachweisen kann.
Sorry pema, aber die Antwort von IckeBerlin war dann doch so extrem kühl und darf nicht unwidersprochen bleiben..
..Keine Bange an Verschwörungstheorien glauben auch sicher die Leute nicht die einige solcher Urteile für zu streng halten:-)
Sorry pema, aber die Antwort von IckeBerlin war dann doch so extrem kühl und darf nicht unwidersprochen bleiben..
Keine Entschuldigung nötig, nicht dafür, Xdata. :-)
Was die Kommentare von IckeBerlin angeht:
Vom Grundsatz her stimme ich zu, da gibt es m. M. nach nichts zu diskutieren. Ich hätte es aber besser gefunden, die Worte etwas weniger scharf zu wählen, und Polemik hat in so einer Diskussion auch nichts zu suchen, diese kann man sachlich führen.
Daß ich mit dem Urteil einverstanden bin heißt nicht nicht im Umkehrschluß, daß ich es "gut" finde, wie das abgelaufen ist. Es ist vom Arbeitgeber höchst inkonsequent und moralisch zumindest fragwürdig, wenn er auf der einen Seite solche DL nicht gestattet, auf der anderen Seite aber die Möglichkeit hierzu schafft. Das hätte unterbunden sein müssen, und zwar durch eine entsprechende Rechteverwaltung.
Das hatte ich auch bereits in meinem 1. Posting zum Ausdruck gebracht. In einem Firmen-Netzwerk hat nur der Admin oder die Admins die entsprechenden Rechte zu haben, dafür sind sie Admins. Alle anderen bekommen nur eingeschränkte Rechte, die einen DL von Anfang an gar nicht zulassen. Ferner wäre ich auch dafür, daß es nicht möglich ist, Wechseldatenträger etc. an den Firmen-Rechner anzustöpseln. Denn auch hier sehe ich neben möglichem DL eine große Gefahr durch Social-Engineering.
Konsequenterweise sollte der AG dieses unterbinden. Natürlich ist es möglich, daß der betroffene Arbeitnehmer nicht "gut" gelitten war und man nun eine Möglichkeit gefunden hat, sich seiner zu "entledigen". Moralisch wie gesagt fragwürdig, wenn man die Gesamtumstände berücksichtigt, aber berechtigt, keine Frage.
Volle Zustimmung.
Man sollte immer ruhig bleiben, da scharf und polemisch formulierte Antworten im Text dann noch viel harscher rüberkommen als sie gemeint waren.
Das mit dem Netzwerk ist ein guter Fingerzeig warum ein seriöser Arbeitgeber so streng und genau sein muß.
Ein ohne Erlaubnis angeschlossener Stick kann in einer Firma großen Schaden verursachen.
Das kannst du anhand der Faktenlage nicht mal ansatzweise beurteilen.
Was genau macht denn z.B. ein Admin, der die Sicherheit des firmennetzwerks testen will?
S
du musst jetzt ganz stark sein: der benötigt dafür genau jene Tools, die hierzulande als "Hackertools" geächtet oder gar verboten sind.
Er bewegt sich also regelmäßig in einer Zone, in der er mit einem Bein im Knast steht.
Genau das wurde schon bei der Verabschiedung des Gesetzes bemängelt.
Und da aus den Artikeln nicht hervorgeht, was das für ein Tool war und wofür er zumindest angab, es zu benötigen, fehlt uns jegliche Berechtigung hier "gute Entscheidung" oder "hängt den Richter höher" zu schreien.
Konkret also beispielsweise Tools, mit denen sich beispielsweise eine kopiergeschützte DVD duplizieren lässt.
Mike: ein solches Tool ist z.B. jede software, die eine bitgenaue Kopie eines beliebigen Datenträgers anfertigt - also an völlig anderer Stelle ansetzt, als Linux cp oder Dos copy/xcopy - und sich allein deswegen schon nicht um irgendwelche Kopierschutzmechnismen schert.
Ich fürchte, dass über kurz oder lang jede Linux-Variante, die den Befehl "dd" enthält, in EU-Land für illegal erklärt wird, denn auch mit dem lässt sich jeder beliebige Datenträger kopieren - ohne sich mit Kopierschutzmechanismen herumschlagen zu müssen.
Hallo!
Als Nachtrag noch ein Gedankenspiel:
Mal angenommen, die Firma erlaubt die private Nutzung der Laptops umd der GF hat sich ein Hackertool herunter geladen, um seine (unter ihm stehenden) Mitarbeiter auszuspionieren um seinerseits ungeliebte Angestellte unter Druck setzen zu können!
Der Betriebsrat initiiert daraufhin das Gerichtsverfahren!
MfG
ein vernünftiges Arbeitsverhältnis setzt insbes. auf gegenseitiges Vertrauen, aber das scheint bei einigen Arbeitgebern mittlerweile verloren gegangen zu sein! Bereits vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages wird heute versucht den neuen Mitarbeiter ordentlich auszuspionieren.
Durch Ausspionieren der Mitarbeiter, ganz gleich auf welcher Ebene, ist Vertrauen auf jeden Fall nicht wieder herzustellen. Ich möchte für keines dieser Unternehmen tätig sein!!! Lidl. Schlecker, Telekom, DBahn etc. zeigen nur zu deutlich wie es falsch gemacht werden kann. Leider verlaufen angestrengte Prozesse gegen die Verantwortlichen zu schnell im Sande.
ein vernünftiges Arbeitsverhältnis setzt insbes. auf gegenseitiges Vertrauen, aber das scheint bei einigen Arbeitgebern mittlerweile verloren gegangen zu sein!
Worauf beziehst Du Dich hier? Eigene Erfahrungen?
Bereits vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages wird heute versucht den neuen Mitarbeiter ordentlich auszuspionieren.
Falls Du hier das "ausspionieren" über das Internet meinst, gebe ich Dir recht. Aber das ist etwas, was das Web 2.0 mit sich bringt, nämlich die totale Verknüpfung mit allem möglichen, wenn man sich hier nicht vorsieht.
Klar, wer unvorsichtig ist, und sich bei "Hinz und Kunz" anmeldet und seine Daten und/oder Bilder etc. hinterläßt, der darf sich nicht wundern, wenn ihm das bei einem Vorstellungsgespräch auch schon einmal zum Nachteil gereichen kann. Denn so blauäugig kann man heutzutage nicht (mehr) sein, davon auszugehen, daß die heutigen Personalchefs die modernen Mittel der Technik nicht kennen würden und dann nicht nutzen.
Ob das in jedem Fall immer gut und richtig ist und korrekt abläuft, steht auf einem anderen Blatt, aber manche Dinge kann man nicht aufhalten, man muß sich mit ihnen "arrangieren". Und wenn dazu gehört, daß man im I-net vorsichtig sein muß, und zwar generell, wenn man nicht irgendwann eingestellte Bilder "aufs Butterbrot geschmiert" bekommen möchte, dann ist das eben so, und es nützt nichts, sich darüber zu echauffieren, daß es so ist.
Durch Ausspionieren der Mitarbeiter, ganz gleich auf welcher Ebene, ist Vertrauen auf jeden Fall nicht wieder herzustellen. Ich möchte für keines dieser Unternehmen tätig sein!!! Lidl. Schlecker, Telekom, DBahn etc. zeigen nur zu deutlich wie es falsch gemacht werden kann. Leider verlaufen angestrengte Prozesse gegen die Verantwortlichen zu schnell im Sande.
Hallo MN, in Deinem Beitrag hat sich ein grober Fehler eingeschlichen, Du schreibst von einem MITARBEITER, die Firma wird doch wohl kaum mithilfe Hacker-Software MITARBEITEN, somit ist doch die Bezeichnung MITARBEITER falsch.
Das hat das Gericht so gesehne. Ob es nach "menschlichem" Ermessen ebenso ist, steht auf einem anden Blatt.
Bei uns haben wir per Konzernbetriebsvereinbarung das "gelegentliche" Surfen und die Privatnutzung unserer IT erlaubt! Das beinhaltet aber definitif NICHT den Download von Schad-oder illegaler Software.
Ob das Zuwiderhandeln eine "Außerordentliche Kündigung" rechtfertigt, halte ich für sehr fraglich.