In der Schweiz wurde der Betreiber der Filesharing-Plattform sharereactor.com wegen Urheberrechtsverstößen verurteilt. Die Werbeeinnahmen wären eine Haupteinnahmequelle gewesen, deswegen ging das Gericht von gewerblicher Raubkopiererei (gewerbsmässige Gehilfenschaft) aus.
Die Strafe hält sich in Grenzen: 90 Tagessätze à 30 Franken sowie noch einmal 2000 Franken, so hatte es die Staatsanwaltschaft gefordert.
Bereits 2004 wurde sharereactor.com vom Netz genommen. Mit 7 Millionen Zugriffen pro Monat soll die Site damals die "weltweit grösste Peer- to-Peer-Tauschbörse" gewesen sein.
Der 28-jährige Betreiber wurde von der Swiss Anti Piracy Federation (SAFE) angezeigt, die im Auftrag großer Konzerne Raubkopierer jagt.
Das vergleichsweise milde Urteil hängt mit der Strafbarkeit in der Schweiz zusammen: Dort dürfen Filme und Musik für den persönlichen Bedarf kopiert werden, Software allerdings nicht.
Quelle: 20 Minuten