Nach über zwei Jahren hat Debbie Foster den Kampf gegen die Musikindustrie gewonnen: 68685 Dollar Anwaltskosten wurden der angeblichen Filesharererin zugesprochen.
In all den Jahren ist der Fall Foster gegen RIAA immer wieder von den Medien aufgegriffen worden. Als sie selbst das Filesharing abstritt, wurde ihre Tochter 2005 verklagt: sie sollte über den gemeinsamen Internetanschluss Musik getauscht haben. Der Richter sah das anders: Nur weil man einen Internetanschluss hat, heisst das nicht, dass man für die Taten anderer haftet (in Deutschland wäre man damit wohl mindestens "Störer" oder voll verantwortlich).
Quelle: Ars Technica
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> 68685 Dollar Anwaltskosten wurden der angeblichen Filesharererin zugesprochen
Davon kann ihr Anwalt sich ein paar "heiße Scheiben" kaufen... *g*
CU
Olaf
Davon kann ihr Anwalt sich ein paar "heiße Scheiben" kaufen... *g*
CU
Olaf
Wie schade das das nicht auch in Deutschland geht (letzter Satz).
Aber wie ich das sehe ist der "Kampf" recht Ungleich ausgegangen.
RIAA kann jetzt nicht mehr jeden verklagen. Debbie Foster hat nach 2 Jahren Ärger jetzt kein Stress mehr und ihr Anwalt sackt 65685 Dollars ein.
Babarossa
Inzwischen gibt es ja auch zufällig geklaute IPs, siehe aktuelle c't (Nr. 16/2007, S.162 "Per DSL in Nachbars Netz"). Die Zeiten der Punkt zu Punkt Festverbindung sind vorbei, z.B. bei Hansa Net in Hamburg. Vielleicht waren ja Mutter UND Tochter unschuldig?? - Dann sollte für den Stress eine saftige Schadensersatzklage folgen!