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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Baumansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Indronil Ghosh Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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und wieder ein grundd diese plattform zu meiden.

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gelöscht_24861 Indronil Ghosh „Ebay: Rückzieher bei Kaufangeboten unzulässig“
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schließe mich dir vollinhaltlich an

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Olaf19 Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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> ... forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto- Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht.

Mit anderen Worten: Je mieser der Preis, den der Verkäufer erzielt, desto höher ist der Schadenersatz, den er "zum Dank" für den schwachen Abschluss eines ohnehin verkorksten Geschäftes leisten muss - auf welcher Strecke bleibt denn da die Logik??

Wenn ich einen Gegenstand verkaufen will und er geht mir kurz vorher kaputt - was soll ich dann machen? Das gleiche Teil neu kaufen und dem Käufer zum Gebrauchtpreis überlassen, also erst auf der kaputten Ware sitzenbleiben und dann noch draufzahlen? Das ist doch absurd.

CU
Olaf

P.S. @Indronil und Morli: Normalerweise bin ich auch alles andere als ein ebay-Fan, aber hier muss ich die "Plattform" doch etwas in Schutz nehmen. Letztlich kann man das Urteil nur so verstehen, dass es auf alle Formen von Online-Auktionen/-Versteigerungen gemünzt ist - eine "lex ebay" kann und darf es nicht geben (auch wenn gelegentlich absonderliche Wortschöpfungen wie "ebay-Recht" zu lesen sind).

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Massafagga Olaf19 „Ebay: Rückzieher bei Kaufangeboten unzulässig“
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Mit anderen Worten: Je mieser der Preis, den der Verkäufer erzielt, desto höher ist der Schadenersatz, den er "zum Dank" für den schwachen Abschluss eines ohnehin verkorksten Geschäftes leisten muss - auf welcher Strecke bleibt denn da die Logik??

ich find das ist logisch:

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

Wenn was kaputt geht, gestohlen wird etc. darf man es ja noch zurückziehen, aber wenn verkäufer x nicht mit den preis zufrieden ist verliert das Angebot nicht seine gültigkeit und der käufer hat für seine 4500€ anspruch auf eine 7000€ teuren Wagen => der wirtschaftlichen schaden den er erleidet ist das ihn ein gewinngeschäft mit 2500€ reingewinn entgeht.

Wenn man als verkäufer nicht für einen bestimmten Preis verkaufen will, soll amn das angebot nicht ab 1 € reinstellen sonder gleich sagen 6500€ startgebot.

Ich selber kauf da zwar auch nicht ein, aber mich würd eher ein Gegenteiliges gerichtsurteil abschrecken.
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charlie62 Olaf19 „Ebay: Rückzieher bei Kaufangeboten unzulässig“
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Wenn ich einen Gegenstand verkaufen will und er geht mir kurz vorher kaputt - was soll ich dann machen?

Das Eröffnungsposting richtig lesen. ;o)

Dort steht nämlich:

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

Und hier die Bedingungen:

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

* Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt.
* Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
* Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit zerstört wurde.
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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Olaf19 charlie62 „Wenn ich einen Gegenstand verkaufen will und er geht mir kurz vorher kaputt -...“
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Hi Charlie, Massafagga + all,

ich hatte diese Meldung bereits gestern bei Golem gelesen und das OP hier deswegen nur kurz überflogen. Bei Golem war davon die Rede gewesen, es habe sich inzwischen ein schwer wiegender technischer Mangel herausgestellt UND NUR deswegen sei die Auktion abgebrochen worden - Zitat Golem:

Der Verkäufer merkte an, dass aus dem Autogetriebe Öl austrat und wollte deshalb die Versteigerung beenden.

Sollte das nicht zutreffen oder nur eine "faule Ausrede" sein, weil der Verkäufer nur aus Enttäuschung über den miesen Preis die Auktion abgebrochen hat - dann habt ihr natürlich recht, und auch das Urteil wäre völlig in Ordnung. In diesem Fall wäre mein 1. Statement in diesem Thread voreilig gewesen ;-)

SRY
Olaf

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Massafagga Olaf19 „Anderslautende Meldung bei Golem“
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Stimmt nachden ich das bei golem gelesen hab, würd ich dir zustimmen obwohl der schaden vllt unverhältnismäßig zur stornierung des Angebots war oder gar vllt nicht nachweißlich vorhanden gewesen ist.

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Olaf19 Massafagga „Anderslautende Meldung bei Golem“
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Naja - dafür Art und Höhe müsste man schon Zeugen haben, und möglichst nicht die Omma oder geliebte Lebenspartnerin, sondern jemand mehr oder weniger Unbefangenes Möglichst vom Fach, in diesem Fall z.B. ein Kfz-Mechaniker, der eine "Expertise" dazu abgeben kann. Ist natürlich mit viel Aufwand für den "verhinderten Verkäufer" verbunden, "aber sonst könnte ja jeder kommen". Wird auch jeden Fall immer noch billiger als dieser verlorene Prozess.

CU
Olaf

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Kelo Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Ich finde das Urteil des Gerichts absolut in Ordnung. Wenn jemand etwas bei Ebay einstellt, so muss er den Artikel auch an den Höchstbietenden verkaufen. Wo würde es enden, wenn viele Verkäufer Artikel einstellen würden und diese bei ihrer Ansicht nach zu tiefen Geboten wieder zurückziehen würden?
Der Mindestpreis kann vom Verkäufer ja entsprechend gewählt werden.

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Schnetty Kelo „Ich finde das Urteil des Gerichts absolut in Ordnung. Wenn jemand etwas bei Ebay...“
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Jepp, da muss ich Kelo Recht geben. Auch wenn Ebay oft als Betrügerhochburg bezeichnet wird, beschissen werden kann man überall. Vielfach hilft schon ein gesundes Misstrauen und sich nicht auf Megagünstige "vom-Lastwagen-gefallen-Angebote" stürzen, dann ist man schon auf der sichereren Seite. Ich habe schon viele Geschäfte dort zu meiner vollsten Zufriedenheit abgewickelt. Bisher hab ich nur einmal bei einem Peanuts-Geschäft ins Kloh gegriffen. Aber nen Anwalt einzuschalten war es nicht wert. Wer bei teureren Geschäften allerdings nicht das Treuhandsystem benutzt, ist selber schuld, genauso wie der Trottel, der nun jammert, weil er sein Auto zu billig verkaufen muss.

Der Trottel hätte seine Karre auch zu einem Festpreis verkaufen können, keiner hat ihn gewzungen es für 1 € reinzustellen! Wenn der Macker gewerblich Autos verscheuert, dann sollte er sich mal an den Kopf packen. So dämlich wie der kann man doch fast nicht sein.

So ein Urteil hat es aber vor Jahren schon mal gegeben. Damals hatte ein VW-Händler eine nagelneuen Passat Kombi versteigert "knapp 14T DM unter Listenpreis" wie selten dämlich :-) STRAFE MUSS SEIN harhar

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DerWahni Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Wenn ich ein Angebot fuer 1 € einstelle muss ich damit rechnen das es fuer nur 1 € weggeht. Ist doch wohl der Sinn einer Auktion. Manchmal hat man halt Pech und ein anderer dafuer Glueck. Haette der doch die Karre mit 6500 € einstellen sollen, oder wo immer seine Schmerzgrenze liegt.
Erst "no risk no fun" und dann rumjammern wenns scheisse laeuft ... tztztz. Der Verkauefer hat hier definitiv Mist gebaut.
Meine Meinung.
MfG Wahni

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Kolti Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Zum einen ist das von Thomas hier nur so reingeworfen,
zum anderen hat niemand das komplette Urteil und den kompletten Sachverhalt.

Falls es jemanden interssiert:
Im Kfz-Markt bei eBay gibt es den sogenannten Reserve-price.
Das bedeutet, der Kauf kommt nicht zustande, wenn diese Schwelle nicht erreicht wird.

Es ist zwar vor dem OLG behandelt worden, aber ich denke, das landet bei irgend einem Bundesgerichtshof.
Hier wird nämlich auch das GG verletzt.

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charlie62 Kolti „Müßig darüber zu diskutieren“
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Es ist zwar vor dem OLG behandelt worden, aber ich denke, das landet bei irgend einem Bundesgerichtshof.

Ich dachte immer, es gibt nur einen BGH.

Hier wird nämlich auch das GG verletzt.

?

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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Olaf19 Kolti „Müßig darüber zu diskutieren“
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Hai Kolti,

inwiefern verletzt dieses Urteil das Grundgesetz? Ist es deiner Meinung nach "zu hart" gegenüber dem Verkäufer? Du hast recht, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, insbesondere ob sich tatsächlich im Nachhinein ein gravierender technischer Mangel eingestellt hat, kann man sich eh keine abschließende Meinung bilden.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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GarfTermy Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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...das urteil eines oberlandgerichtes ist kein letztinstanzliches urteil und damit steht das nicht endgültig fest.

;-)

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
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SirTazel GarfTermy „Ebay: Rückzieher bei Kaufangeboten unzulässig“
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Eine Schande dass für die Dummheit EINES Menschen jetzt zig Gerichte damit befassen müssen.

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SmallAl Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Warum sollte es eine Rückzugsmöglichkeit geben ?
Die von Ebay vorgesehenen sind meiner Meinung nach ausreichend.
Außerdem ist ein Trottel, wer nicht lange genug wartet - wenn ich natürlich schon deutlich vor Ende sehen will was ich bekomme, dann muß ich eben per Festpreis (= Sofort-Kaufen) verkaufen oder abwarten.

Da Ebay ein Markt ist, bekomme ich dort den Marktwert -> wenn ich dann das Teil doch nicht liefern kann/will versuche ich es dem Käufer klarzumachen, Schadenersatz in solcher Art (Differenz Martkwert / Höchstgebot) kann es bei einer abgeschlossenen Auktion nicht geben ;-)

Aufgrund so eines "kalte-Füsse" Verhaltens mußte ich mir mal einen Shuttle kaufen, denn der Verkäufer hatte die Auktion vorzeitig beendet und mir somit den Zuschlag erteilt ... (!).

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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MaWin|DA Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Wer sein Auto bei eBay mit einem Startgebot von € 1,-- einstellt ist doch eigentlich selbst schuld! Denn in den eBay-Richtlinien heißt es: "Für 10 Euro Angebotsgebühr können Sie Ihr Auto bis zu 10 Tage lang bei eBay Motors anbieten. (Bei Verkauf Ihres Autos fallen zusätzlich 40 Euro Verkaufsprovision an.)"

Das heißt: Egal, ob das Startgebot € 1,-- oder € 10.000,-- beträgt und egal, ob der letztendliche Verkaufspreis € 1,-- oder € 10.000,-- sind, muß man immer € 50,-- an eBay berappen. Oder verstehe ich das falsch???

Da leg ich doch als Startpreis gleich die Summe fest, die ich mindestens erzielen will!?

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Olaf19 MaWin|DA „Wer sein Auto bei eBay mit einem Startgebot von € 1,-- einstellt ist doch...“
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Erfahrungsgemäß bringen die Ebay-Auktionen die besten Verkaufserlöse, die mit einem Startpreis von 1 € begonnen haben, weil das viele Neugierige anlockt, die später immer weiter mitbieten und den Preis damit in die Höhe treiben. Ist natürlich trotzdem ein ziemlicher Nervenkitzel, mit 1 € zu starten, wenn man genau weiß, dass das Teil viel mehr wert ist...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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charlie62 Olaf19 „Erfahrungsgemäß bringen die Ebay-Auktionen die besten Verkaufserlöse, die mit...“
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Erfahrungsgemäß bringen die Ebay-Auktionen die besten Verkaufserlöse, die mit einem Startpreis von 1 € begonnen haben,

Im obigen Fall wohl nicht oder?

In der Regel gilt dies nur für Waren die

- wenig kosten und sich deshalb eine intensive Preisrecherche kaum auszahlt
- Sammlerstücke, Unikate, Liebhaberstücke usw. sind, deren Marktpreis durch Preisvergleiche nur schwer oder gar nicht bestimmt werden kann
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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marsmaggioni Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Ich denke auch, dass hier ein grobes Fehlurteil vorliegt. Meinungsfreiheit bedeutet immer auch Entscheidungsfreiheit - und zwar bis zuletzt.

Auch auf dem Standesamt kann man noch 'nein' sage; und zwar bis schließlich beide ihre Unterschrift geleistet haben. Oder etwas krasser: auch jede Frau hat das Recht zu jeder Zeit 'nein' zu sagen, auch noch beim Verkehr und auch in der Ehe.

Weitere Beispiele: in der Immobilienbranche sind sogar schriftliche Vorverträge nichts weiter als eine Absichtserklärung... und rechtlich niemals bindend. Und laut Fernabsatzgesetz kann man auch eine bestellte und gelieferte Ware 2 Wochen zurückgeben.

Ein Geschäft kann immer nur dann einen Wert haben, wenn Käufer UND Verkäufer profitieren. Wenn jemand ein wertvolles Auto ab einem Euro einstellt, mag das riskannt oder sogar dumm sein - es ist aber keinesfalls ein Grund, die Bürgerrechte des Einstellers zu beschneiden, wenn dieser es sich anders überlegt und sich weiterhin frei entscheiden will. Schließlich handelt es sich nicht um eine Zwangsversteigerung.

Ebay gilt in vielen Belangen noch als rechtsfreier Raum, einfach weil viele Punkte noch ungeklärt sind. Ich sehe in diesem Urteil aber noch viel mehr als nur ein Fehl-Urteil.

Viel gravierender ist doch, dass in diesem regelüberfrachteten Staat nun durch ein Urteil wie dieses noch weiter in die noch halbwegs freien Märkte eingegriffen wird.
Wir alle kennen die geschäftsmäßige Abzocke durch Massen-Abmahnungen. Ich sehe hier bereits einen neuen 'Markt' entstehen - dann nämlich, wenn die ersten eine Methodik entwickeln, diese neue Form der Rechtssprechung zu ihrem Vorteil zu nutzen.

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