Wenn man Opfer braucht, aber keine hat, muss man eben selber welche erzeugen. Die Filmindustrie hat miivi.com ins Netz gestellt, wo man kostenlos Kinofilme saugen kann. Wer darauf reinfällt, sieht sich schnell mit einer Klage konfrontiert - Verstoß gegen das Urheberrecht.
Nur wenige Stunden nach dieser Meldung ist die Site gestern verschwunden, die Domain steht nun zum Kauf.
Auf die Spur war man den Fallenstellern gekommen, weil die Domain auf MediaDefender registriert war, eine Firma, die bekannt für solche Fakes ist. Nächstes Mal werden sie es bestimmt geschickter anstellen.
Quelle: tech.blorge
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
hm, find ich aber rechtlich fraglich, schließlich ist die Firma ja quasi im Auftrag der Filmindustrie legaler Besitzer der angebotenen Filme und somit auch berechtigt, Kopien zu verschenken könnte man kausal argumentieren somit sich ein Downloader nichtmal strafbar machen würde....
fies ist es aber in jedem Fall...
Wie ist das eigentlich mit der Anstiftung zu einer Straftat?
Ist in Deutschland nicht strafbar, jedenfalls nicht bei solchen Vergehen IMHO, aber trotzdem sollte man immer vorsichtig sein. Solche Anbieter würden _wahrscheinlich_ vor einem deutschem Gericht keine guten Karten haben.
Das anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien ist in D doch strafbar? Warum sollte man die Betreiber dann nicht belangen können?
Mfg