Allgemeines 22.005 Themen, 148.987 Beiträge

News: Münchner Irrsinn

Dashcam als Beweis vor Gericht unzulässig

xafford / 15 Antworten / Baumansicht Nickles
Eine typische Dash-Cam (Rollei CarDVR-110, Quelle: rollei.de)

In Russland sind sie Alltag und auch bei uns in Deutschland kommen sie mehr und mehr zum Einsatz: sogenannte DashCams. Dies sind kompakte Digitale Camcorder, die speziell für den Einsatz in einem Fahrzeug zugeschnitten sind.

Eine typische Dash-Cam verfügr über einen Stromanschluss für den Zigarettenanzünder und nimmt während der Fahr kontinuierlich das Geschehen aus der Sicht des Fahrers auf. Dabei werden die Aufzeichnungen nach einer gewissen Zeit automatisch überschrieben, wenn der Beschleunigungssensor keine Kollision registriert, oder der Fahrer die Aufnahme nicht manuell sichert.

Aktuell gibt es zwei Urteile in Deutschland zur Verwendung von Dash-Cams im Straßenverkehr, denn eigentlich ist diese momentan noch eine rechtliche Grauzone, die potenziell mit dem Datenschutz kollidieren könnte. Das erste Urteil (http://www.golem.de/news/gericht-dashcams-verstossen-in-deutschland-gegen-den-datenschutz-1408-108526.html) des Verwaltungsgerichts Ansbach legt recht strenge Regeln an die Nutzung einer Dashcam. Zwar untersagt es deren Nutzung nicht generell, jedoch stellt es klar, dass deren Nutzung nur zu privaten Zwecken stattfinden darf. Eine öffentliche Verbreitung der Aufnahmen, etwa über Youtube, ist datenschutzrechtlich nicht erlaubt - dies ist auch durchaus verständlich und sinnvoll.

Nicht verständlich und auch nicht sinnvoll ist jedoch das aktuelle Urteil des Amtsgerichts München. Hier wurde einem Kläger untersagt die Aufnahme seiner Dashcam als Beweismaterial vor Gericht vorzulegen. Der Richter argumentierte, dass die dauerhafte und anlasslose Aufzeichnung das Recht des Beklagten auf informelle Selbstbestimmung und das "Kunsturhebergesetz" [sic!] verstoße.

Quelle: www.sueddeutsche.de

xafford meint:

Niemand bei Verstand will rund um die Uhr überwacht werden, so viel ist klar. Allerdings liegt der Fall hier doch anders. Eine Dash-Cam filmt, was der Fahrer eines PKW sieht und dies in der Regel nicht dauerhaft. So lange die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden ist auch die Aufnahme von Personen im öffentlichen Raum durchaus rechtlich gedeckt. Zudem sind im Normalfall nicht einmal Personen zu erkennen, höchstens Fahrzeuge und deren Kennzeichen. Wer also die Aufnahmen nicht veröffentlicht verletzt den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nicht mehr, als dadurch dass er die Augen geöffnet hat und sehen kann. Das Urteil aus Urteil aus Ansbach ist hier also durchaus sehr verständlich.

Der Fall aus München ist jedoch eine andere Sache, denn selbst wenn solche Aufnahmen illegal wären so gibt es in Deutschland, entgegen der Rechtsprechung in den USA, kein Verwertungsverbot für Beweismittel, welche illegal beschafft wurden. Einige "Opfer" illegaler Abhörmaßnahmen und Hausdurchsuchungen können ein Lied davon singen. Insofern hätte das Beweis-Video vor Gericht prinzipiell durchaus verwertet werden dürfen.

Ganz absurd wird der Verweis auf das Kunsturhebergesetz, denn letztendlich wäre in diesem Fall der zu schützende Urheber der Fahrer des Wagens mit der Dash-Cam und der beklagte Fahrer des anderen Unfallwagens wäre nicht einmal ein Statist, denn mehr als sein Fahrzeug dürfte auf dem Video nicht erkennbar sein. Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil, sofern es in Revision geht, kaum Bestand haben dürfte. Letztendlich bedarf es aber auf jeden Fall einer endgültigen rechtlichen Entscheidung über die Verwendung von Dashcams, die eigentlich nur Unfall-Datenschreiber sind und auch Versicherungen dürften daran interessiert sein, dass deren rechtlicher Status rechtssicher geklärt wird.

Hier noch eine Impression, was man mit Dashcam-Aufnahmen in Deutschland NICHT machen darf:

https://www.youtube.com/watch?v=EN7eD6tL5aI

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=EN7eD6tL5aI
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 xafford „Dashcam als Beweis vor Gericht unzulässig“
Optionen

Ohne Dashcam hätten wir niemals diese Aufnahme sehen können

https://www.youtube.com/watch?v=DISPlw36OUg

oder Dies:

https://www.youtube.com/watch?v=Hkhv2uH32IM

Zum Filmen, naja, über das Kennzeichen, lässt sich ganz easy die Versicherung, und über die Versicherung, ganz einfach Name und Anschrift heraus finden. Das Einzige, was ich dem Verband deutscher Autoversicherer erzählen muss, mir ist jemand ins Auto gefahren, und der Schuldige abgehauen ist. Zusätzlich das Kennzeichen durchgeben, und schon hat man (fast) alle Daten zum Kennzeichen.

Beim GDV sind die Richtlinien aber wohl strenger geworden, doch bis 2012 bekam man da alle nötigen Infos, solange man das Kennzeichen hatte.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass in Russland die Dashcams Pflicht sind. Und sowieso sind viele Dashcam Videos aus Russland einfach verrückt. In den USA hat auch Polypenkarre eine Cam

In Deutschland sollte das auch grundsätzlich erlaubt werden. Der aktuelle Mercedes hat 42? Cameras, meine ich mal gelesen zu haben. Nur im alltäglichen Strassenverkehr, gibt es genug Wahnsinnige die anscheind  ihren Führerschein im Lotto gewonnen haben. Wenn dann jeder Zweite auf der Polizeiwache mit einem Videobeweis ankommt, das will ich mir auch garnicht ausmalen.

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot xafford „Dashcam als Beweis vor Gericht unzulässig“
Optionen
Hier wurde einem Kläger untersagt die Aufnahme seiner Dashcam als Beweismaterial vor Gericht vorzulegen. Der Richter argumentierte, dass die dauerhafte und anlasslose Aufzeichnung das Recht des Beklagten auf informelle Selbstbestimmung und das "Kunsturhebergesetz" [sic!] verstoße.

Tja, Richter zu sein schützt vor Torheit nicht. Dabei wissen gerade Richter ganz genau das nirgendwo soviel gelogen wird wie vor Gericht. Häufig nicht mal aus Absicht, aber Zeugen bilden sich manchmal Dinge ein die so nie passiert sind.

Irgendwo hab ich mal eine Sendung gesehen, da wurde eine Gruppe Studenten in fingierte Vorfälle verwickelt und danach einzeln befragt, was passiert ist. Die Geschichten die dabei herauskamen waren abenteuerlich, so konnte z.B. keiner richtig beschreiben was die Beteiligten für Kleidung trugen - aber alle glaubten es zu wissen.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
Max Payne InvisibleBot „Tja, Richter zu sein schützt vor Torheit nicht. Dabei ...“
Optionen
aber Zeugen bilden sich manchmal Dinge ein die so nie passiert sind.

Selektive Wahrnehmung halt... http://www.theinvisiblegorilla.com/videos.html

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen
Nashörnchen xafford „Dashcam als Beweis vor Gericht unzulässig“
Optionen

Ich seh grad gar nicht, wo da das Problem sein soll: Nicht alles, was irgendwie technisch möglich ist, hat auch einen Sinn.

Alleine schon das Video: Da steigt ein Mann ohne Kopf aus einem Auto ohne Nummernschilder und haut eine sowieso schon kaputte Scheibe kaputt. Das mag ja vielleicht mal ganz lustig für YouTube-Freaks mit entsprechendem intellektuellen Hintergrund sein - was ein Richter damit anfangen soll, erschließt sich mir allerdings noch nicht so ganz.

Selbst wenn so ein Video im extrem seltenen Einzelfall mal tatsächlich zur Aufklärung eines Unfalls helfen könnte - dann dürfte es aber mindestens genauso viele geben, mit denen sich die Kameramänner ein gewaltiges Eigentor schießen, weil sie nämlich oft genug entgegen ihrer ganz privaten "Rechtsauffassung" selber schuld waren. Die muß man dann eher vor sich selber schützen.

Zudem: Wo zieht man da die Grenze? Bei einem Unfall darf es verwertet werden - meinetwegen. Und dann? Darf dann auch jeder Blockwart Falschparker filmen? Jeder gehörnte Ehemann die Alte beim fremdgehen? Und wer soll die voraussichtlich Millionen Filmchen auswerten, die dann jeder Hans und Franz als "Beweismittel" irgendwo vorlegt?

Nee, nee, nee - lieber nicht. Und das "Kunsturhebergesetz" [sic!] hat vielleicht einen dem Laien nicht sofort verständlichen Namen - regelt aber im Grunde nichts weiter, als daß ich mich nicht von jedem Trottel ungefragt filmen lassen muß. Und das ist verdammt gut so...

bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken xafford „Dashcam als Beweis vor Gericht unzulässig“
Optionen

Über das Urteil lachen sich wirkliche Experten schlapp. 
Echt schlapp. 

Jeder hat das Recht, die Bewegungen mit seinem Automobil im öffentlichen Straßenverkehr mit einer Kamera festzuhalten. Zunächst aus rein privaten Gründen mit Betonung auf "Fahrweg", "Strecke" und "Landschaft". Mit den Aufnahmen kann jeder dann rein privat machen was er will. 

Meine Schwester und ich haben so ein winziges Dingelchen, das sich mit dem Anlassen des Motors automatisch einschaltet, ständig während er Fahrt mitlaufen. 
Meiner Schwester widerfuhr dann "plötzlich, unerwartet und unvermeidbar" ein Unglück zu ihrem Nachteil. In der Gerichtsverhandlung gegen den bis dahin nur vermutlichen "Verschulder" und dessen Versicherung wurde es haarig, weil die Versicherung meiner Schwester sogar eine Alleinschuld zuschieben wollte und konsequent nicht gezahlt hatte. 

Nun hatte sie aber das Video, das sie bereits ihrem Schriftsatz als Kopie auf einem Stick beigefügt hatte. Dieses Video wollte der Richter als Beweismittel nicht anerkennen, zumal die gegnerische Versicherung bereits heftig protestiert hatte. Auf die Frage meiner Schwester, warum der Richter das Video nicht anerkennen wolle, er habe es sich doch noch gar nicht angesehen, antwortete der Richter: Doch er habe es sich angesehen und lehne es gerade deshalb als Beweismittel ab. 
Darauf hin fragte meine Schwester, ob der Richter restlos und unwiderruflich alles vergessen habe, was das Video zeige oder ob er es sich noch einmal ansehen müsse, um sich der Rechtmäßigkeit seiner Ablehnung sicher sein zu können, erwiderte der Richter, er wisse noch, was auf dem Video sei. 
Jetzt fragte meine Schwester, ob sich aus dem Video ergebe, dass der Beklagte keinerlei Schuld an dem Unfall habe. 
Darauf wollte der Richter nicht antworten. 
In dem Moment stellte der Anwalt der beklagten Versicherung "nochmals" fest, auch er halte eine Verwertung des Videos als Beweismittel für rechtswidrig. 

Damit kamen sie bei meiner Schwester, einer promovierten und erfahrenen Juristin, schlecht an. Sie stellte nun mehrere Alternativen für den Fortgang des Verfahrens in den Raum. Jede dieser Alternativen werde sie nutzen, wenn das Gericht das Video nicht zulasse. Bei einem Urteil zu ihren Lasten müsste dann vor allem herausgestellt werden, dass das Gericht nur unter Missachtung "logischer Denkgesetze" und wider besseres Wissen zu einem solchen Urteil hätte gelangen können. Denn das "Wissen" um den wahren Sachverhalt sei ja bei Gericht vorhanden. 

Nun wurde die Verhandlung vertagt. 
Beim neuen Termin etwa vier Monate später ließ der Richter "nach nochmaliger Prüfung" und wegen der reinen "Sachlage, die sich ja auch ausschließlich aus der Bewegung von Fahrzeugen ergebe", denen keine Persönlichkeitsrechte zustünden, das Video zu. Wer die Fahrzeugführer im fraglichen Zeitpunkt gewesen seien, sei ja zweifelsfrei bekannt. 

So ging's dann. -- Der Richter hatte Muffensausen bekommen. 
MfG, Manfred

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_137978 xafford „Dashcam als Beweis vor Gericht unzulässig“
Optionen

Moin

Ich kann folgendes mit Sicherheit sagen:

Wenn wie vor ein paar Jahren vor meiner Haustür ein Testfahrer eines großen Autoherstellers eine junge Mutter abdrängt, diese mit ihrem Kind schwer verunglückt und die Mutter, sowie das Kind verstirbt, spätestens dann würde ein Film einer Dashcam anerkannt und zur Verfolgung herangezogen.

Ich will den Richter sehen, der ein Verwertungsverbot von möglicherweise wichtigen Filmaufnahmen einer Dashcam bejaht. Der dürfte wohl kein nettes Leben mehr haben, wenn der Name bekannt wird.

Es geht also völlig korrekt um die Abwägung der "Privatsphäre, Recht auf Wort und Bild und Datenschutz".

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, einen vernünftigen Rahmen zu schaffen, wann, wie und warum ein Film gedreht wird und wer berechtigt ist, diesen dann unter welchen Umständen (Tatbestand) auszuwerten.

Ich sehe aber dann ein Problem (so wie ich diesen Idiotenstaat einschätze).

Dashcams werden dann Registrierpflichtig, um sie in Fahndungsprojekte einzubinden.

An Stelle X wird ein Gewaltverbrechen begangen. Dort fahren Autos umher.

Anschliesend werden alle (wie bei einem Massengentest) angeschrieben, sie müssen ihre Speichermedien bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben.

Da der Polizei (imho) nichts heilig ist, würden dann solche Aufnahmen in die Verfolgung und Überwachung einfliesen und so aus einer gedachten "Selbstverteidigung" ein Überwachungsinstrument.

Klingt abwegig und lächerlich, aber doch möglich.

Und wenn wir schon Verschwören.....die nächste Dashcam sichert dann InDaCloud, damit wir nicht mehr mit Sticks hantieren müssen und der Zugriff schneller und anonymer vonstatten geht ;)

bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken gelöscht_137978 „Moin Ich kann folgendes mit Sicherheit sagen: Wenn wie vor ...“
Optionen
Dashcams werden dann Registrierpflichtig, .............

Ab der zitierten Stelle nur noch Unsinn. 
Ist so.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_137978 schuerhaken „Ab der zitierten Stelle nur noch Unsinn. Ist so.“
Optionen

Für jemand, der in der Lese und Verstehfähigkeit gehandicapt ist, ist das Unsinn, ja.

Ansonsten, damit du das verstehst ich hab Übertrieben (was weiter unten nochmal DEUTLICH 2 mal gekennzeichnet ist!).

Ich zitiere nochmal für dich.....

Klingt abwegig und lächerlich, aber doch möglich.
Und wenn wir schon Verschwören

Ich bin nicht in der Lage, eine Hypothese noch besser Kenntlich zu machen.

Abschliesend....während du noch daran glaubst, das die Erde eine Scheibe ist und man runterfällt, wenn man nicht am Rand aufpasst, gab es Menschen, die haben da schon andere Theorien aufgestellt.

bei Antwort benachrichtigen
Max Payne gelöscht_137978 „Moin Ich kann folgendes mit Sicherheit sagen: Wenn wie vor ...“
Optionen
Ich will den Richter sehen, der ein Verwertungsverbot von möglicherweise wichtigen Filmaufnahmen einer Dashcam bejaht.

Der Richter ist in erster Linie an das Gesetz gebunden, nicht an die Meinung an den Stammtischen. Und im Rechtsstaat gibt es eben auch Grenzen für die Beweiserhebung bzw. -verwertung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot

Aber natürlich ist der Gesetzgeber in der Pflicht, die Rechtslage zu klären. Sonst droht Rechtsunsicherheit, wenn jedes Gericht anders entscheidet.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_137978 Max Payne „Der Richter ist in erster Linie an das Gesetz gebunden, ...“
Optionen
Der Richter ist in erster Linie an das Gesetz gebunden, nicht an die Meinung an den Stammtischen. Und im Rechtsstaat gibt es eben auch Grenzen für die Beweiserhebung bzw. -verwertung.

ja, das ist mir bewußt.

Wobei ein Richter immer entsprechend den Anträgen der Parteien, der unterschiedlichen Anwendungen der Rechtsvorschrifften spielraum hat.

Es gibt kein ja oder nein. Es gibt eine Spielfläche, auf der sich die Parteien bewegen und wo es ein für und wieder abzuwägen gilt.

Sonst droht Rechtsunsicherheit, wenn jedes Gericht anders entscheidet.

Also ohne jetzt unnett wirken zu wollen, aber musstest du nicht selbst lachen über diesen Satz?

1 Fall, 6 Gerichte, 3 verschiedene Urteile. In Deutschland, und das weisst du ganz genau, wird entschieden, wies dem Richter entsprechend der Lage gefällt.

Würde es so sein, wie du annimmst, wäre es unsinnig, bei Streitigkeiten in bestimmten Bereichen den fliegenden Gerichtsstand (z.B. Hamburg) zu nutzen. Warum aber doch? Weil dort seltsame Richter tendenziell für die Kläger entscheiden. Gleiche Klage im Süden von Deutschland hätte höchstwahrscheinlich einen anderen Ausgang.

Aber lassen wir das...es ist nicht interresant für die Leser hier.

Meine Meinung, Filmaufnahmen sind erst dann gefährlich, wenn sie genutzt werden. Weiter, in dem Moment, in dem ich mich in den öffentlichen Raum begebe, muss ich damit rechnen, audiovisuell Wahrgenommen und ggf. auch gespeichert zu werden. Sofern ich nicht mit einer Kamera "verfolgt" werde und Hauptbestandteil des Drehs bin, sondern nur ein Teil einer zufälligen Gegebenheit, ist mir das Jacke wie Hose, ob jemand mich auf Speicherstick bannt.

bei Antwort benachrichtigen
Max Payne gelöscht_137978 „ja, das ist mir bewußt. Wobei ein Richter immer ...“
Optionen
In Deutschland, und das weisst du ganz genau, wird entschieden, wies dem Richter entsprechend der Lage gefällt.

Solange es weder vom Gesetzgeber noch durch höchstrichterliche Entscheidungen irgendwelche Vorgaben bzw. Orientierungsmöglichkeiten gibt, ja. Und das ist leider noch in vielen Bereichen der Fall - u.a. bei den von Dir angesprochenen Urheberrechtssachen.

Ich meinte in diesem konkreten Fall: Ein Gericht lässt die Aufnahmen als Beweismittel zu, ein anderes nicht. ;-)

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen
Maybe xafford „Dashcam als Beweis vor Gericht unzulässig“
Optionen

Moin,

Überall werden Kameras zur Überwachung und Beweisführung (z.B. Knipser, mobile Videoüberwachung, auf Helmen von Einsatzkräften etc.) eingesetzt!

Beim Privatmann wird es abgelehnt, weil der Staat es nicht überwachen kann, was mit den Aufnahmen geschieht und nichts daran verdienen kann?!

Oder wir warten alle auf Google Glas?

Würden die Autobauer eine aufzeichnende Blackbox einbauen, die nur von zugelassener Stelle ausgelesen werden könnte und die Hersteller schön Abgaben an den Staat zahlen, wären die Aufnahmen zugelassen, oder würden sogar richterlich angeordnet ausgelesen werden müssen.

Merke: Der Staat darf überwachen, der Einzelne aber nicht!

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken Maybe „Moin, Überall werden Kameras zur Überwachung und ...“
Optionen

Es geht ja, wie meine Schwester (erfahrene Juristin) mir andeutete,
noch schöner. 
Das lässt sich auch bei WIKIPEDIA nachlesen
Das sei zur Sicherung von Täter, Beweis und Strafverfolgung möglich. 
Nichts anderes sei der Gebrauch einer Dashcam im Falle einer 
erlittenen Schädigung, zumal der Schädiger sich ja auch strafbar mache. 

Die Regelung nach § 127 brauche nur analog auch auf Dashcams übertragen
werden; insofern bestehe für den Gesetzgeber dringender Handlungsbedarf,
damit Richter sich nicht weiter ihren eigenen Unsinn ausdenken dürfen. 
(Siehe auch hier.)

bei Antwort benachrichtigen
Ger@ld schuerhaken „Es geht ja, wie meine Schwester erfahrene Juristin mir ...“
Optionen

Ich hätte folgenden Ansatz vorzuschlagen, der allen Seiten gerecht wird.Dashcams sollten verschlüsselt aufzeichenen. Die Aufnahmen lassen sich aber nur mit 2 Teilschlüsseln auslesen: einem privaten Schlüssel und einem "staatlichen Schlüssel"

Somit kann keiner die Videos für Youtube und sonstiges, was möglicherweise das Persönlichkeisrecht verletzt, missbrauchen. Manipulation wäre ebenfalls unterbunden. Kommt es zur Verhandlung wird das Materiel mit beiden Schlüsseln freigeschaltet Cool

Jaaa, ich weiß, kein System ist völlig knacksicher, aber es wäre doch ein möglicher Ansatz Zwinkernd

Gruß Ger@ld

bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken Ger@ld „Ich hätte folgenden Ansatz vorzuschlagen, der allen Seiten ...“
Optionen

Guter Vorschlag, @ Ger@ld. 

Dazu gleich noch eine besondere Stabsabteilung bei Justiz- und 
Verkehrsministerium schaffen sowie bei den Straßenverkehrsämtern
ein Fachressort für Schlüsselzuweisungen. 
Die Polizei muss geschult werden, damit sie bei Kontrollen im 
Straßenverkehr die Geräte darauf hin überprüfen kann, ob sie 
evtl. "geknackt" sind. 
Nicht zuletzt brauchen wir dann bei NICKLES.DE im Forum auch 
noch eine Rubrik "Dashcam". 

Im Straßenverkehrsgesetz ist eine Bestimmung einzufügen, die 
"unbefugtes Entwickeln, Verbreiten und Nutzen" von Software zum Auslesen 
von Dashcam-Videos unter Strafe stellt und die Behörden ermächtigt,
jederzeit jedes beliebige "Datenverarbeitungssystem" darauf hin zu 
"prüfen", ob solche Software darauf installiert ist, und solche Systeme, 
sofern sie "zumutbar transportabel" sind, auch zu konfiszieren und zwecks 
Untersuchung einer Fachabteilung der zuständigen Behörde zuzuführen. 

Jawollja, so sollte es sein.

bei Antwort benachrichtigen