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News: Wikimedia vs. David Slater vs. Affe

Das Urheberrecht ist affig

xafford / 26 Antworten / Baumansicht Nickles

Seit das Internet populär ist vermehren sich Meldungen über seltsame Auseinandersetzungen um das Urheberrecht von Tag zu Tag. Mittlerweile ist man da vieles gewöhnt, aber manchmal wird man doch noch durch noch seltsamere Meldungen überrascht - so wie in diesem Fall.

Affen Selfie (Quelle: Screenshot commons.wikimedia.org)

In diesem besonderen Fall geht es um einen britischen Naturfotografen, nennen wir ihn einmal David Slater, eine sehr haarige Dame und die Wikimedia Foundation. Die Hintergrundgeschichte ist schnell erzählt. Herr Slater reiste im Jahr 2011 auf der Suche nach Fotos von Makaken nach Indonesien. Bei einem Fototermin klauten ihm jedoch eben jene Affen gemeinerweise eine Kamera und benutzten Sie um unzählige Fotos zu schießen. Viele davon waren - wie zu erwarten - reichlich unbrauchbar. Jedoch waren unter diesen auch einige Schnappschüsse, die gut waren. Sie waren sogar so gut, dass sie ihren Weg im Internet fanden - unter anderem in die Wikimedia Commons.

Wikimedia stellt sich quer (Quelle Screenshot commons.wikimedia.org)

An dieser Stelle könnte die Geschichte zu Ende sein, wäre Herr Slater nicht unzufrieden damit gewesen, dass diese Fotos ohne sein Einverständnis genutzt werden. Aus diesem Grund streitet er sich jetzt mit der Wikimedia darum, dass diese Fotos (im speziellen geht es um eines) seinem Urheberrecht unterliegen und sie deswegen entweder entfernt werden müssen, oder er Lizenzgebühren einfordern könne. Nachdem sich die Wikimedia weigerte das Foto zu entfernen, will er nun vor Gericht gehen.

Die Diskussion um dieses Foto ist auf commons.wikimedia.org dokumentiert.

Quelle: commons.wikimedia.org

xafford meint:

Das Urheberrecht ist schon eine seltsame Kreatur. Auch wenn man einmal Unterschiede im angelsächsischen und im deutschen Urheberrecht außen vor lässt, dann dürfte dieser Fall aber trotzdem zu Ungunsten von Herrn Slater klar sein: Wenn jemand das Urheberrecht an dem betreffenden Bild hat, dann die freundlich lächelnde Makaken-Dame. Man mag ihr zwar einen Mangel an Zahnpflege und eine etwas steife Mimik vorwerfen, aber unzweifelhaft drückte sie den Auslöser der Kamera.

Herr Slater argumentiert nun, dass dies zu seinen Lasten geht, er die Kosten für die Reise tragen musste, es seine Kamera war und er für die Randbedingungen sorgte (die sich wohl darauf beschränkten den Affen unvorsichtigerweise seine Kamera zu überlassen), aber diese Argumentation ist doch etwas absurd. Warum absurd? Hier ein paar Beispiele:

  • Wenn Herr Slater nach Indonesien gereist wäre und seine Kamera Herrn Perkasa geliehen hätte, der sich selbst fotografiert - Herr Slater würde leer ausgehen, auch wenn er die Kosten für die Reise getragen hätte.
  • Würde ich nach Indonesien reisen und Herrn Slater meine Kamera geliehen hätte um damit ein Selbstprotrait zu schießen ginge ich leer aus, auch wenn ich die Kosten für die Reise getragen hätte.
  • Wäre die nette Makaken-Dame nach Englad gereist und hätte Herrn Slater ihre Kamera geliehen um ein Portrait zu schießen, dann wäre die nette Dame leer ausgegangen, da könnte sie noch so nett lächeln.

Aber mal weg von logischen Argumenten, hin zu juristischen:

  • Rein juristisch kann nur eine juristische Person ein Urheberrecht haben und nach menschlichem Recht kann dies (man kann es korrekt finden, oder falsch) nur ein Mensch sein.
  • Der Affe hat also kein Urheberrecht an dem Bild, dies bedeutet aber nicht automatisch, dass dann eine andere Person das Urheberrecht haben muss, denn zu einem Urheberrecht gehört eine Schöpfungshöhe, also eine schöpferische Leistung.
  • Eine Kamera von Punkt A nach Punkt B zu bringen und diese dann geklaut zu bekommen dürfte keine Definition schöpferischer Leistung erfüllen.
  • Bliebe nur das Verwertungsrecht. Dies kann aber nur der Urheber gewähren und da ein Affe juristisch kein Urheber sein kann wurde bestimmt auch kein Verwertungsrecht juristisch wasserfest an Herrn Slater übertragen.

Kurz und gut - Herr Slater wird sich die Gerichtskosten wohl sparen können, denn es geht in keinem Urheberrecht darum, wer die Kamera oder deren Transport an den Zielort bezahlt hat, sondern wer ein Foto schießt. Man kann zwar verstehen, dass jemand sich ärgert, wenn ihm Geld entgeht, aber ohne die kreative Leistung der Affen hätte es diese Fotos nie gegeben - genau genommen hat Herr Slater bestimmt noch Fotos in Indonesien geschossen, die er hätte verkaufen können (und bestimmt auch hat).

Wer selbst eine Meinung zu dem Thema hat, kann auch hier darüber abstimmen, wem nun das Urheberrecht zusteht.

Epilog: Wer sich jetzt fragt, warum die Fotos in den Screenshots geschwärzt sind dem will ich kurz erklären, dass auch Nickles aktuell einer ähnlich grotesken juristischen Auseinandersetzung um das Urheberrecht auf Fotos ausgesetzt ist und noch eine weitere nicht wünschenswert ist, aber hierzu wird Mike bald detailliert berichten.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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torsten40 xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Absurd

Freigeist
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xafford torsten40 „Absurd“
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Nein, affig :)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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andy11 xafford „Nein, affig :“
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Heise ist sich nicht zu fein ein Foto, oder besser das Foto, zu zeigen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fotograf-streitet-sich-mit-Wikimedia-um-Copyright-fuer-Affen-Selfie-2287390.html

Davon abgesehen, was hast du gegen die Zähne an zuführen. Bei

dem was die so alles zu sich nehmen, sehen die doch sehr gut aus.

Gruß Andy

Alle Menschen sind klug ? die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire
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gelöscht_206904 andy11 „Heise ist sich nicht zu fein ein Foto, oder besser das Foto, ...“
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Ich behaupte mal:

Das Bild hat er selber gemacht und nicht der Affe, dafür ist es technisch zu gut. Und jetzt verheddert sich der Fotograf mit seiner "Geschichte" (die das Weitwinkelbild interessant machen sollte) und dem "Urheberrecht"...

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mi~we xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Der Affe hat es bestimmt schon geahnt und hat deswegen so schelmisch in die Kamera gegrinst.

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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Kabelschrat xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Hallo Xafford,

das Urheberrecht ist, gelinde gesagt, hochgradig pervers.

Wenn ich einen Fotografen beauftragt und bezahlt habe, kann "Herr Graf" immer noch Kohle nachfordern (Foto im Internet oder gewerblich nutzen).

 Bei berufsmäßigen Melkmaschinen sollten Autohäuser, PC, Handwerker, Kaffeemaschinenproduzenten und... auch nachkassieren, wenn Herr Graf oder eine andere priviligierte Berufsgruppe,deren Produkte und Leistungen bei der Arbeit nutzt.

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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Proldi Kabelschrat „Hallo Xafford, das Urheberrecht ist, gelinde gesagt, ...“
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Mal ein eher lustiges Beispiel:

Habe heute ehrenamtlich für die AWO den Grill übernommen. Und ja, es war ganz schön heiß ...... Geld

Kommt eine Dame von der Presse, "Stellen sie sich doch mal gerade passend hinter den Grill"!

Naja, generell kein Problem. Aber ich wohl böser Junge habe dann darauf hingewiesen, das man ja erst über das Urheberecht reden müsse.

Wie soll ich sagen, da waren plötzlich ihre Gesichtszüge wie gebügelt! Verschlossen

Aber okay, sie hat ihre Fotos bekommen.

-------------- Gruß Proldi
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Kabelschrat Proldi „Mal ein eher lustiges Beispiel: Habe heute ehrenamtlich für ...“
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Hallo Proldi,

bei öffentlichen Veranstaltungen gelten eingeschränkte Rechte.

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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Tom West Kabelschrat „Hallo Xafford, das Urheberrecht ist, gelinde gesagt, ...“
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Wenn ich einen Fotografen beauftragt und bezahlt habe, kann "Herr Graf" immer noch Kohle nachfordern (Foto im Internet oder gewerblich nutzen).

Normalerweise kann er das nicht.

Im gewerblichen Bereich wird sich normalerweise das ausschließliche Nutzungsrecht des Auftraggebers ausbedungen, im privaten Bereich (Personen) gibt es das Recht am eigenen Bild.

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gerhard38 Tom West „Normalerweise kann er das nicht. Im gewerblichen Bereich ...“
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Normalerweise kann er das nicht.

Tja, "normalerweise".

Wenn man bei einem Fotografen ein Passbild bestellt, dann richtet sich der Preis dafür auch danach, dass es lediglich im Pass oder einem sonstigen Personalausweis Verwendung finden soll. Wenn das Bild aber dann anderweitig vermarktet wird, dann wird sozusagen auf Kosten des Fotografen Gewinn gemacht, denn bei einem "Werbefoto" oder was auch immer hätte er ganz andere Beträge verlangen können.

Wikimedia sind da auch pingelig. Ein professionelles Passfoto einer Persönlichkeit, die mir diese zur Verfügung stellte, um damit einen Wiki-Artikel zu bebildern, wurde von Wikimedia erst dann freigeschaltet, als der Fotograf ("Urheber") sein Einverständnis (ohne Zusatzkosten) gegeben hat. Das ist auch insofern nachvollziehbar, als es für mich als Fotografen einen Unterschied macht, ob ich mit einem ruck-zuck geschossenen Bild lediglich in einem Pass aufscheine und dort nur von ein paar Zöllnern gesehen werde, oder ob ich mit meinem Werk plötzlich in der Öffentlichkeit stehe, wo ich mich, hätte ich das gleich gewusst, möglicherweise anders angestrengt hätte, um ein besonders gutes Bild herzustellen.

Gruß, Gerhard

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Tom West gerhard38 „Tja, normalerweise . Wenn man bei einem Fotografen ein ...“
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Deshalb schrieb ich ja: Will ich ein in Auftrag gegebenes Bild gewerblich nutzen, werde ich das nur bei Überlassung der Nutzungsrechte in Auftrag geben, im privaten Bereich werde ich es üblicherweise nur für den privaten Bereich nutzen, dazu gehört das Internet nicht.

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Kabelschrat Tom West „Normalerweise kann er das nicht. Im gewerblichen Bereich ...“
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Hallo Tom,

die Arbeit war für den Grafen nicht schwerer und wurde bezahlt. Für mich ist ist des Urheberunrecht und  Ab€schöpfungstiefe vom feinsten.

http://www.heise.de/foto/artikel/Mein-Bild-gehoert-mir-Rechtsfragen-rund-ums-Bild-226814.html

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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groggyman xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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denn es geht in keinem Urheberrecht darum, wer die Kamera oder deren Transport an den Zielort bezahlt hat, sondern wer ein Foto schießt.

Wie sieht es aus, wenn ich im Urlaub einen Passanten bitte, mich vor einer Brücke zu knipsen :-)

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xafford groggyman „Wie sieht es aus, wenn ich im Urlaub einen Passanten bitte, ...“
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Wie sieht es aus, wenn ich im Urlaub einen Passanten bitte, mich vor einer Brücke zu knipsen :-)

Wenn Du das Foto verkaufen willst, dann solltest Du schauen, dass der Passant keinen guten Anwalt hat :)

Aber im Ernst, die Frage dürfte auch nicht so einfach zu beurteilen sein, denn was ich oben schrieb und Du zitiert hast ist nur die halbe Wahrheit. Beim Urheberrecht geht es um die Schöpfungshöhe und entsprechend um die schöpferische Leistung des Werkes. Dabei ist dann letztendlich auch die Komposition wichtig und nicht nur, wer abdrückte. Wenn also der Fotograf die Szene arrangiert und die Kameraeinstellungen vornimmt, aber jemand anderen nur noch auf den Knopf drücken lässt, dann ist das Werk trotzdem eher das Seinige, nicht das des "Abdrückers".

Wie aber letztendlich ein Richter entscheiden würde (wahrscheinlich in drei Instanzen drei verschiedene Urteile) steht auf einem anderen Blatt.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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jueki groggyman „Wie sieht es aus, wenn ich im Urlaub einen Passanten bitte, ...“
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...einen Passanten bitte, mich vor einer Brücke zu knipsen :-)

Dann solltest Du Dich zuvor vergewissern, ob nicht schon eine Verwertungsgesellschaft das alleinige Recht hat, die Brücke zu fotografieren.
Jedenfalls, wenn das Foto den Weg weiter findet, als bis in Dein persönliches Album.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Fetzen xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Mal abgesehen davon, dass ich diese Posse reichlich albern finde und das Gebaren des Fotografen eher als geschäftsschädigend für ihn betrachte, hat die Medaille natürlich 2 Seiten.

In einer Welt in der Arbeiter auf 1/100s gestoppt werden und sich Konzerne weiße Hintergründe patentieren lassen können, muss man wohl damit rechnen, dass es in allen möglichen und unmöglichen Bereichen zu absurden Geschehnissen kommt und sich auch Einzelpersonen versuchen den letzten Cent zu sichern.

Der Mann wird die Sache etwa so sehen: meine Kamera, meine Speicherkarte und niemand der sonst Anspruch auf die Urheberschaft geltend machen kann. Wem gehören eigentlich die Bilder, die mit Selbstauslöser gemacht werden, oder mittels technischer Hilfsmittel, wie Lichtschranken? Gerade bei solchen Schärfefallen kann man im Grunde nur die Automatik machen lassen und der schöpferische Prozess beschränkt sich auf Einkauf und Transport. Kreativ würde ich das jetzt  nicht unbedingt nennen wollen. Die Affen haben lediglich die Funktion einer automobilen Lichtschranke übernommen.

Dazu kommt aber, dass ihn die anderen Fotos wohl nicht sonderlich wurmen, nur dieses, wie ich finde sehr gelungene, Exemplar. Ich glaube er machte sich berechtigte Hoffnungen, dass er damit ordentlich verdienen könnte. Er hat die Bilder veröffentlicht und ganz ehrlich, mir fiele es nicht ein, mir irgendwo Bilder zu nehmen, nur weil die einen witzigen Hintergrund haben. Darauf auf freie Verfügbarkeit zu schließen halte ich für reichlich gewagt. Bilder von Crittercams sind auch kein Allgemeingut, obwohl die kreative Leistung nur im Befestigen der Kamera besteht. Ja, Haustiere gehören jemandem, aber man kann sie auch Wildtieren umhängen.

Außerdem hat er nur etwas in Besitz genommen, auf das niemand Anspruch erhebt. Wäre das im Zoo passiert und der Zoo als Besitzer des Affen würde stellvertretend Ansprüche anmelden, wäre es eine andere Geschichte. Somit finde ich sein Ansprüche berechtigt, das Theater aber lächerlich.

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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mi~we xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Dieser Herr Slater scheint jetzt aber auch ein klein wenig durchzudrehen:

http://www.golem.de/news/affen-selfie-fotograf-vergleicht-wikipedianer-mit-hitler-und-stalin-1408-108419.html

Ja, schon klar. Sind alles Kommunisten und Stalinisten und ....

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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gerhard38 xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Habe nur den obenstehenden Artikel gelesen, daher ist mir folgendes unklar: Wie kommen die Bilder ins Internet? Die Makaken-Dame wird das ja wohl nicht selbst geschafft haben. Also musste irgend ein Mensch tätig werden. Wenn es David Slater selbst war, der der Äffin seine Kamera wieder abjagen konnte, dann handelt es sich um eine Copyrightverletzung, wenn seine Bilder, die er sonstwo veröffentlicht, selbst aber NICHT nach Wikimedia hochgeladen hat, dort gegen sein Einverständnis auftauchen. War der "Finder" der Kamera jemand anderer, dann handelt es sich sowohl um Fundunterschlagung wie auch um eine Copyrightverletzung, denn dem Finder steht zwar ggf. ein Finderlohn, aber nicht die Verwertung des Fundgegenstandes zu.

Gruß, Gerhard

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Tom West gerhard38 „Habe nur den obenstehenden Artikel gelesen, daher ist mir ...“
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Genau das ist mir auch durch die Hirnwindungen gegangen. Vermutlich hat der Affe das Selfie (was für ein Wort) gemacht, sich die SD geschnappt, ist an seinen PC gegangen, hat das Bild auf Dropbox hochgeladen und mit Slater geteilt.

Nachdem die Bezahlung in Form von Bananen erfolgt ist, hat der Affe das Bild aus purem Narzissmus Wikimedia zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt ohne Slater zu informieren (möglicherweise wurden auch Bananen nachgefordert, die nicht rechtzeitig gekommen sind - ein Erpresser-Affe also).

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Proldi Tom West „Genau das ist mir auch durch die Hirnwindungen gegangen. ...“
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Wenn schon, dann doch bitte E-Affe!

Das klingt nicht so diskriminierend, das arme Tier kann doch wirklich nichts dafür! Zwinkernd

-------------- Gruß Proldi
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gelöscht_320029 xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Hallo,

Du hast schon richtig berichtet das ein Affe keine juristische Person ist. Es gab wohl gestern in vielen TV Sendungen schon heftige Debatten dazu.
Doch wer will beweisen das eben nicht der Besitzer der Kamera die Bilder selber gemacht hat? Aber es wird immer dubioser und nicht real einsehbar was da für ein Schindluder mit dem

Urheberrecht

betrieben/getrieben wird. Da sollten endlich mal realistische Richter ein Machtwort sprechen um da da viele sinnlose und raffgierige Anzeigen (Kläger) ein "Stopp" Schild zu zeigen. Für echte strafrechtliche Fälle sind die Richter überlastet und Straftäter müssen nach unangemessen langer U-Haft auf freien Fuß gelassen werdenUnentschlossen. Man sollte echt Prioritäten setzen.
Natürlich gibt es auch ganz reale Urheberrechtsverletzungen, doch diese sind schon schnell sofort erkennbar ohne Juristerei mit vielen Kniffen und Hintertüren. Es wird immer affiger eben dabei.

MfG

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schuerhaken xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Das Hauptproblem ist nicht das Urheberrecht, sondern das
Abkupfern der Online-Magazine untereinander. 
Es erzeugt zu viel Langeweile und Déjà-vu's, 

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Pu der Baer xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Ganz so absurd ist die Forderung nicht:

Im Fotografenhandwerk galt (und gilt vermutlich immer noch):

Wenn der Assisstent/Geselle unter der Aufsicht/im Auftrag des Meisters Aufnahmen macht, so steht das Urheberrecht trotzdem dem Meister zu.

Wobei ich kein Jurist bin, und die Feinheiten möglicher Ausnahmen und Begründungen dafür nicht kenne oder liefern kann.

Die ganze Sache ist auf jeden Fall eine superspannende Frage für die Welt der Rechtssysteme.

Ich nehme an: Wenn Herr Slater seine Kamera fest installiert hätte, mitsamt eines irgendwie gearteten Selbstauslösesystem, sobald ein Tier (z.B. ein Affe) in das Blickfeld bzw. den Schärfebereich gerät, dann läge das Urheberrecht sicher bei ihm - und aus meiner Sicht ist das auch in Ordnung, da er durch das Arrangement für das Foto gesorgt hat.

Hätte er das ganze von vornherein als Kunstprojekt angelegt: "Ich lege Kameras aus und lasse die Affen sich selbst fotografieren." Wäre alle Fotos wohl auch recht unfraglich als urheberrechtliches Gesamtwerk schützenswert - unabhängig davon, wie qualitativ hochwertig die Einzelfotos ausfallen.

Viele Kunstwerke spielen mit einem gewissen Grad an Zufall oder entstehen durch Zufall und werden dann als Kunstwerk erkannt oder zum Kunstwerk erhoben.

Ist nun also nur deshalb in diesem Fall KEIN Kunstwerk entstanden, weil das von vornherein von Herrn Slater nicht geplant war, sondern sich der Zufall eingemischt hat?

Insofern sehe ich die Sache nicht so eindeutig und folge sogar eher Herrn Slaters Argumentation. Es ist eine coole Geschichte mit einem tollen Ergebnis - und schon dafür gehören ihm, finde ich, die Rechte, das publizistische Echo auch finanziell auszuschlachten und das Foto zu kontrollieren.

Aber das ist nur die Meinung eines Bären von geringem Verstand

von
Pu der Baer

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Proldi Pu der Baer „Ganz so absurd ist die Forderung nicht: Im ...“
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Ist nun also nur deshalb in diesem Fall KEIN Kunstwerk entstanden, weil das von vornherein von Herrn Slater nicht geplant war, sondern sich der Zufall eingemischt hat?

Hier stellt sich doch auch die Frage, ob nicht ein Pressefoto auch in vielen Fällen als "Zufallsprodukt" einzuordnen wäre!

Wem "gehört" es dann?

Wenn der Assisstent/Geselle unter der Aufsicht/im Auftrag des Meisters Aufnahmen macht, so steht das Urheberrecht trotzdem dem Meister zu.

So war es bisher immer, da wurde nie nachgefragt.

Und das ist definitiv so, ich komme aus der Branche.

-------------- Gruß Proldi
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mi~we xafford „Das Urheberrecht ist affig“
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Zumindest nach amerikanischem Urheberrecht sieht es wohl schlecht aus für Herrn Slater:

"Als ein Beispiel für Werke, die es nicht registrieren kann, führt das Copyright Office ausdrücklich Fotografien an, die Affen von sich selbst machen."

http://heise.de/-2300318

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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torsten40 mi~we „Zumindest nach amerikanischem Urheberrecht sieht es wohl ...“
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Was völlig untergegangen ist:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=05.06.2014&Aktenzeichen=C-360/13

Wenigstens sind können keine Abmahnungen gegen die Cache Dateien ausgestellt werden. Das EuGH hat wohl begriffen, dass Cache Dateien nur Temporär sind.

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=153302&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=443715

Freigeist
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