Bei einem Smartphone können Menschen noch erahnen, dass eine Kamera verbaut ist und, dass sie vielleicht "heimlich" damit gefilmt werden.
In vielen Fällen ist das aber nicht mehr möglich, das Angebot von "Spionagekameras" ist gewaltig: in fast jedem Alltagsgegenstand kann eine drinnen stecken.
Hobby-Spione finden bei Ebay und Co eine enorme Auswahl zum Spottpreis. Gerade mal 7,99 Euro kostet beispielsweise ein USB-Stick mit eingebauter HD-Camera und Bewegungsmelder (siehe Bild).
Die Bundesnetzagentur hat derlei Spionagekameras jetzt den Kampf angesagt.
Originaltext: Die Bundesnetzagentur ist in den letzten Wochen gegen mehr als 70 Fälle von verbotenen Spionagekameras vorgegangen.
Hierbei handelte es sich zum großen Teil um WLAN-fähige Kameras, die einen anderen Gegenstand vortäuschten oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet waren.
"Besonders beliebt ist es nach unseren Erkenntnissen, diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken," so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Aber auch Pop-Art-Blumen oder Powerbanks dienen als Verkleidung. Der Phantasie sind hierbei offenbar keine Grenzen gesetzt."
Nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen zu besitzen, zu vertreiben oder herzustellen die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
"Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben. Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor," betonte Homann.
Gerade im Internet sind derartige Kameras auf den unterschiedlichsten Verkaufsplattformen zu finden. Wird die Bundesnetzagentur durch eigene Recherche oder Hinweise auf solche Angebote aufmerksam, werden zunächst die Plattformbetreiber zur Löschung des Angebotes aufgefordert, um den weiteren Verkauf sofort zu unterbinden.
Anschließend werden die Verkäufer im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens kontaktiert, damit diese künftig den Vertrieb unterlassen und die Käufer der Gegenstände benennen. Von den Verkäufern und Käufern wird die Vernichtung der Gegenstände verlangt. Hierüber ist ein Nachweis, etwa in Form einer Bescheinigung einer Abfallwirtschaftsstation, beizubringen.
Häufig zeigen sich die Käufer und Verkäufer einsichtig und sind kooperativ.
Selbsterklärend eine sinnlose aber gute Aktion! Machen wir uns nichts vor: es ist durchaus erschreckend mit welch simplen und billigen Methoden heute jeder jeden ausspionieren kann.
Der Bundesnetzagentur wird es nicht gelingen den gigantischen Markt an billigem Spionagekrempel auszurotten, aber es ist gut zumindest ein Zeichen zu setzen, auf das Problem aufmerksam zu machen. Viele setzen solche Kameras vermutlich ein und wissen gar nicht, dass das verboten ist.