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News: Veruntreuung von Mandantengeldern

Bewährung für Gravenreuth

Redaktion / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Der Münchener Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, jubiliert heise. Eigentlich müsste er längst sitzen, denn eine sechsmonatige Haftstrafe ohne Bewährung in Berlin sowie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel wurden vom Gericht nicht berücksichtigt. Nun wird ein Ausschluss des fast Sechzigjährigen aus der Anwaltskammer erwartet.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München 1 ging es um Mandantengelder, die der Angeklagte veruntreut haben soll. 2006 war er deswegen zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Zudem belastet den Anwalt eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen. Gravenreuth soll eingelenkt und begonnen haben, das vorenthaltene Geld zurückzuzahlen.

Quelle: heise online

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jürgen81 Redaktion „Bewährung für Gravenreuth“
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Was, ohne Abmahnung?
Ich habe garnicht gewusst das er so alt ist.

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gelöscht_15325 Redaktion „Bewährung für Gravenreuth“
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Ein Wunder, dass er mit seinen Vorgehensweisen überhaupt ein so alter Anwalt wurde...

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volme52 gelöscht_15325 „Ein Wunder, dass er mit seinen Vorgehensweisen überhaupt ein so alter Anwalt...“
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Also diese Strafen erscheinen mir doch sehr milde. Da ist wohl wieder das alte Sprichwort angesagt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

In diesem Sinne.....

-volme52-

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Chaos3 Redaktion „Bewährung für Gravenreuth“
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Der größte Mehrfach-Verbrecher bekommt eine Bewährungsstraffe - nicht zu fassen.

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Flumo.Onecent Chaos3 „Ein schlechter Scherz“
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Denk ich an Deutschland, nicht nur bei Nacht, muss ich kotzen, dass es nur so kracht.

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