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News: Dortmund zahlt drauf

ARD / ZDF: Vollstreckungsverfahren sind für Stadt Minusgeschäft

Michael Nickles / 5 Antworten / Baumansicht Nickles
Beschäftigungstherapie für die Handlanger der Zwangsgebührenkassierer. Mit recht wenig Aufwand (Musterbriefen) lässt sich eine Vollstreckungsnummer in die Länge ziehen. Das bedeutet dann nicht für den Vollstrecker selbst viel Spaß, sondern auch für Verwaltungsangestellte und Richter. Die letzte Instanz - Urteil des Landgerichts - kostet nur schlappe 30 Euro!

Die Zahler der hartnäckigen Rundfunkzwangsgebühren-Verweigerer ist unbekannt, ebenso die der Vollstreckungsverfahren. Stoff zum Hochrechnen bietet jetzt ein Bericht von ruhrnachrichten.de über die Verhältnisse in Dortmund, wo im Namen des WDR vollstreckt wird.

In Dortmund ist ein starker Anstieg der Zahlungsverweigerer zu verzeichnen. 2013 wurden 6.082 Vollstreckungsverfahren eingeleitet, 2014 waren es 7.126 und 2015 bereits 9.128.

Zur Durchführung der Vollstreckung beauftragt der WDR die Stadt Dortmund. Pro Vollstreckungsfall zahlt die Stadt 23 Euro drauf, weil die erforderlichen Personal- und Sachaufwendungen nicht vollständig gedeckt werden. Aufgrund der deutlich angestiegenen Vollstreckungsverfahren wegen Rundfunkgebühr wird aktuell zudem die Aufstockung des Vollstreckungspersonals geprüft.

Vorausgegangen war eine Beschwerde des Innenministeriums das darauf bestimmte. dass für "GEZ-Vollstreckungen" die Kommunen zuständig sind. Die Stadt Dortmund hat daraufhin drei Stellen eingerichtet.

Ruhrnachrichten zitiert den Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau: Die GEZ könne "Moskau-Inkasso beauftragen, aber nicht die kommunale Ebene."

Michael Nickles meint:

Ich erinnere an den Bericht ARD / ZDF Zwangsgebühr: Bereits Millionen Haushalte verweigern Zahlung: 2014 gab es laut Geschäftsbericht des Beitragsservice bereits 21,1 Millionen Mahnmaßnahmen und 890.912 Vollstreckungsersuche! 2014 wohlgemerkt! Im Hinblick auf den starken Anstieg der Zahlen in Dortmund, dürfte auch die bundesweite Zahl der Vollstreckungsverfahren durchaus beachtlich angestiegen sein.

Das werden wir aber erst im nächsten Geschäftsbericht des Beitragsservice erfahren, der vermutlich Mitte des Jahres kommt. Lustig ist auf jeden Fall, dass die Stadt Dortmund bereits bei lausigen 9.128 Vollstreckungen rumjammert und sich oben beschwert. Das zeigt, dass der Widerstand gegen die Zwangsgebühr durchaus auch von unten effektiv ist, also auch indirekt auf politischer Ebene Druck ausübt.

Interessant wäre jetzt noch ob sich neben eventuellen Gerichtskosten auch Vollstreckungskosten für Betroffene steuerlich absetzen lassen.

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Borlander Michael Nickles „ARD / ZDF: Vollstreckungsverfahren sind für Stadt Minusgeschäft“
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Das zeigt, dass der Widerstand gegen die Zwangsgebühr durchaus auch von unten effektiv ist, also auch indirekt auf politischer Ebene Druck ausübt.

Naheliegender wäre es wohl eher, dass die vom Schuldner zu zahlenden Vollstreckungskosten um 23 EURO pro Einzelfall zu erhöhen, wenn diese in aktueller Höhe nicht mehr kostendeckend sind.

Warum sollte man Vollstreckungskosten von der Steuer absetzen können?

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Michael Nickles Borlander „Naheliegender wäre es wohl eher, dass die vom Schuldner zu zahlenden Vollstreckungskosten um 23 EURO pro Einzelfall zu ...“
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Gerichtskosten lassen sich meinem aktuellen Kenntnisstand nach abziehen. Ich mag also nicht ausschließen, dass da bei Vollstreckungskosten auch was geht.

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mute007 Michael Nickles „Gerichtskosten lassen sich meinem aktuellen Kenntnisstand nach abziehen. Ich mag also nicht ausschließen, dass da bei ...“
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Etwas Spaß !

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Max Payne Michael Nickles „Gerichtskosten lassen sich meinem aktuellen Kenntnisstand nach abziehen. Ich mag also nicht ausschließen, dass da bei ...“
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Gerichtskosten lassen sich meinem aktuellen Kenntnisstand nach abziehen.

Jein. § 33 (2) Satz 4 EStG:

Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

Ob die Voraussetzungen dieser Regelung hier vorliegen, kann ich natürlich schlecht beurteilen.

Aber auch vor dieser Neuregelung mussten nach Bundesfinanzhof (Az. VI R 42/10) für die steuerliche Abziehbarkeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie klagten nicht "mutwillig".
  • Der Prozess hatte hinreichend Aussicht auf Erfolg.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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marinierter Michael Nickles „ARD / ZDF: Vollstreckungsverfahren sind für Stadt Minusgeschäft“
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Vielleicht will man den Säumigen damit ein schlechtes Gewissen einreden.

"Ihr belastet den Steuerzahler mit eurem Scheiß. Zahlt doch einfach die GEZ."

Cool

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