Hallo Eiseneimer,
Pornos runtersaugen ist definitif nicht Verbreitung jugendgefährdenter Inhalte. Das kommt erst in Frage wenn der begründete Verdacht besteht daß der Sauger die an Minderjährige weitergibt. Dafür müssen die Pornanwälte wenigstens einen Anfangsbeweis vorlegen (woher die den wohl bekommen, wie begründen?) bzw. die Staatsanwaltschaft muß sich was raussuchen. Im letzteren Falle wäre es aber ein Offizialdelikt (tritt der Staatsanwalt los). Auf jedem Fall darf (normalerweise) außer den Ermittlungsbehörden und den Staatsanwälten keiner in die Ermittlungsakten reinschauen. Und danach nur der Anwalt des Beschuldigten.
Es liegt also ganz an den Staatsanwälten was man daraus macht und wie weit man sich einspannen läßt. Die Vorratsdatenspeicherung hat damit nix am Hut, im Falle normaler Ermittlungen müssen die eh die Daten rausrücken. Jetzt geht's halt nur etwas länger.
Für die Pornoanwälte ist die einzige Möglichkeit zur Akteneinsicht wenn die Anzeige wegen Diebstahls stellen. Und da, es bleibt dabei, hat der Staatsanwalt und der Richter Einfluß drauf ob man was tut oder nicht.
Man könnte das ja auch mal rumgedreht machen: wenn die Site nicht abgesichert ist und somit 10-jährige reinkommen, die Betreiber wegen Jugendgefährdung anzeigen. Ob da einer den Hintern bewegt?
Ich nehme aber mal jetzt ganz dreist an daß die Staatsanwälte gerne auf so was aufspringen weil die Fälle schnell und erfolgreich vom Tisch gehen. Das macht dann eine geile Erfolgsstatistik. Anders kann ich mir das nicht erklären, denn um Jura zu studieren muß man schon so ein bisschen was in der Birne haben, oder?
Salut
Frenchie