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News: Das LG Köln mal wieder

Abmahnung wegen Verwendung lizenzfreier Bilder von Pixelio

xafford / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Wieder mach das Landgericht Köln Schlagzeilen in den Medien. Dieses Mal wieder einer Entscheidung in einem Fall von großer Tragweite für die Betreiber von Webseiten. Gegenstand des Falls sind lizenzfreie Bilder von der spezialisierten Seite Pixelio.de.

Screenshot openjur.de

Der Betreiber einer Webseite hatte ein Foto eines Hobby-Fotografen von dieser Seite in einen Artikel übernommen und auch die geforderte Kennzeichnung des Urhebers inklusive eines geforderten Links zur Seite von Pixelio - zumindest seiner Meinung nach - korrekt angebracht. Trotzdem ließ der Urheber des Bildes ihm eine Abmahnung zukommen. In der Abmahnung wurde bemängelt, dass bei einem direkten Aufruf des Bildes kein Hinweis auf den Urheber erscheine.

Screenshot pixelio.de

Es ist verständlich, dass der abgemahnte Seitenbetreiber dieses Abmahnung zurück wies, denn rein oberflächlich betrachtet waren alle lizenzrechtlichen Anforderungen von ihm erfüllt worden - so kam es zur Entscheidung des Gerichts. Dieses kam nun zu dem Schluss, dass dem nicht so sei, denn die AGB von Pixelio sei insofern unklar formuliert, dass ein Fehlen der Angabe des Urhebers bei direktem Aufruf des Bildes gestattet sei. Das Gericht blieb auch dieser Meinung, nachdem Pixelio selbst sich auf die Seite des Abgemahnten stellte und diese Art der Verwenung als der AGB entsprechend bezeichnete.

Nachtrag: Interessant zu lesen ist hierzu natürlich auch der Beitrag des Abgemahnten zu dieser Sache (danke mi~we für den Hinweis).

Quelle: openjur.de xafford meint:

Bilder komfortabel 'freistellen'
Bilder komfortabel 'freistellen' (Screenshot)

Die meisten Nutzern des Internet werden schon einmal ein Bild auf einer Webseite direkt aufgerufen haben, zumindest seit Browser dies recht komfortabel über das Kontextmenü ermöglichen. Aber selbst ohne diese komfortable Möglichkeit lässt sich auch allein durch durchsuchen des Quelltextes einer Seite die direkte Adresse eines Bildes leicht heraus finden und in die Adresszeile des Browser eingeben. Das ist gängiger Standard im Internet seit es das WWW in der heutigen Form gibt und gehört zur Technik dieses Mediums.

Was das LG Köln also letztendlich fordert ist, dass ein Vermerk der Urheberschaft direkt im Bild vermerkt werden muss wenn man der Argumentation folgt - und damit bringt sie die Verwender noch mehr in die Zwickmühle, denn abgesehen vom Aufwand jedes genutzte Bild entsprechend bearbeiten zu müssen bleiben entstehen noch zwei weitere, grundlegende Probleme:

  1. Oftmals ist die Bearbeitung eines Bildes nicht gestattet, also wäre auch die Anbringung eines Hinweises zum Urheber nicht zulässig.
  2. Wenn in den AGB ein Link zum Urheber oder zur Webseite der Agentur gefordert ist kann dieser nicht in einem Bild unter gebracht werden, zumindest nicht in Form eines Links der direkt angeklickt werden kann.

Was bleibt also? Der Nutzer könnte seinen Server so konfigurieren, dass er den direkten Aufruf eines Bildes verweigert, indem der den Referer prüft, aber dies wirft etliche technische Probleme auf. Einzig die Nutzung fremder Bilder - also lizenzfreie oder Bilder unter einer Creative Commons Lizenz - unterlassen.

Zwar ist dies nur eine Einzelfall-Entscheidung und bezieht sich unter anderem auf die - nach Ansicht des Gerichtes - unklare AGB von Pixelio und die in diesem Fall vom Blogsystem (Wordpress) des Abgemahnten, welches über eine automatische Funktion auch Bilder getrennt vom Inhalt anzeigt, jedoch wenn man im Internet in den letzten Jahren und Jahrzehnten etwas gelernt hat dann, dass Abmahn-Anwälte jede Option nutzen, um diese auszunutzen.

Noch eine Anmerkung zu lizenzfreien Bildern: Dass ein Bild als "lizenzfrei" bezeichnet bedeutet nicht, dass dieses beliebig ohne Auflagen genutzt werden darf, es bedeutet nicht einmal, dass seine Verwendung kostenlos ist. Vereinfacht gesagt bedeutet es nur, dass keine Agentur Gebühren verlangt pro Nutzung des Bildes, also abhängig von der "Auflage" - im Internet oftmals in der Form, dass die Vergütung abhängig von Nutzungsdauer oder Page Impressions ist. Man erwirbt diese "lizenzfreien Bilder" also und darf sie dann entsprechend der AGB zeit- und auflagenunabhängig verwenden - natürlich unter Einhaltung aller Anforderungen des Urhebers.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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mi~we xafford „Abmahnung wegen Verwendung lizenzfreier Bilder von Pixelio“
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Bin gerade durch einen Kommentar bei heise.de auf das hier gestoßen:

http://bestatterweblog.de/neues-sachen-des-benjamin-thorn-abmahnung-durch-benjamin-thorn/

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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xafford mi~we „Bin gerade durch einen Kommentar bei heise.de auf das hier ...“
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Danke für den Hinweis, ich füge den Link mal noch als Update zur News.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Borlander xafford „Danke für den Hinweis, ich füge den Link mal noch als ...“
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Der hat zwar wohl auch eine entsprechender Abmahnung erhalten, ist jedoch nicht Prozesspartei beim Urteil des LG Kölns: "vor wenigen Minuten ist die Urteilsbegründung des LG Köln (AZ 14 O 427/13)* in einem Urheberrechtsstreit bei meinem Anwalt eingegangen. Dieser Rechtsstreit betrifft NICHT mich, ich bin weder Kläger noch Beklagter. Es geht aber um Pixelio." http://bestatterweblog.de/hammer-urteil-des-lg-koeln-abmahnfalle-alle-webseiten-sind-betroffen/

Das Geschäftsmodell von Pixelio dürfte damit in Deutschland am Ende sein. Niemand der bei klarem Verstand ist dürfte in Zukunft noch Bilder aus solchen Datenbanken online verwenden. Zumal ich es schon in der Vergangenheit problematisch fand, dass man auch keinerlei Möglichkeit hat die Urheberschaft an den Bildern sicher nachzuweisen. D.h. jeder könnte da geschützte Bilder als vermeintlich frei hochladen. Der Nutzer ist dann in jedem Fall der Dumme.

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Borlander xafford „Abmahnung wegen Verwendung lizenzfreier Bilder von Pixelio“
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Ganz lesenswert ist auch mal wieder der Kommentar von Udo Vetter:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/04/der-kenntnisstand-der-kammer/

Der weißt dort u.A. auch darauf hin, dass es urheberechtlich ebenfalls sehr problematisch ist das Bild um einen Urheberrechtshinweis zu ergänzen und, dass das LG-Köln selbst auch Bilder in der beanstandeten Form verwendet (siehe z.B. http://www.lg-koeln.nrw.de/Dienste/index.php dort muss man nicht mal mehr das Kontextmenü bemühen sondern das Bild ist direkt verlinkt)…

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torsten40 xafford „Abmahnung wegen Verwendung lizenzfreier Bilder von Pixelio“
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Wie ich es bereits schrieb, manch einer lädt nur hoch, in Hoffnung abmahnen zu können!

Das Online Kochbuch ist damals damit auf die Schnauze gefallen, naja so ändern sich eben die Zeiten. Wobei die Seite immer noch online ist.

Nachtrag:

12.11.2009, Az.: I ZR 166/07

Und hier nochmal vom OLG HH:

http://www.crackajack.de/2009/01/21/augekniepert-olg-hamburg-entzieht-marions-kochbuch-die-abmahnungsgrundlage/

Ich wundere mich grad, dass in Hamburg mal so entschieden wurde. Da waren die Entscheidenen mit Sicherheit grad besoffen.

Freigeist
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Systemcrasher torsten40 „Wie ich es bereits schrieb, manch einer lädt nur hoch, in ...“
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Ich wundere mich grad, dass in Hamburg mal so entschieden wurde. Da waren die Entscheidenen mit Sicherheit grad besoffen.

Nö, die haben es selbst benutzt und wären dann selber illegal geworden.   :D

Aber Ernst beiseite:

Ich kann den Betroffenen (Pixelio und dem Seitenbetreiber) nur empfehlen, notfalls bis vor den EG zu gehen. Sicherheitshalber würde ich noch eine Klage gegen das OLG in Erwägung ziehen.

Es kann einfach nicht sein, daß inkompetente "Juristen" - wo haben die ihren Titel eigentlich her - schreiben lassen? - den Betrügern aktive Beihilfe zu ihren Straftaten leisten!

Wenn ich ein Bild auf so eine Seite hochlade, dann ist es klar, daß es auch von anderen Seiten etc. verwendet werden darf.

Ansonsten muß ich es halt woanders hochladen (und dann wohl auch Gebühren bezahlen, bevor ich in den Genuß von "Auszahlungen" komme).

Aber den gesunden Menschenverstand scheinen manche Richter in der Gaderobe mit ihrem Mantel aufzuhängen.....

Wir benötigen dringend eine Instanz, welche die Gerichte kontrolliert (Qualitätsprüfung, Gerichts-TÜV etc.)

Null Toleranz f?r Intoleranz
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gelöscht_103956 xafford „Abmahnung wegen Verwendung lizenzfreier Bilder von Pixelio“
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naja,

nix Neues.

Würde eine vernünftige Politik in Deutschland gemacht, dann ab zum BVG, BGH und die beschliessen, wenn es nur darin das "Geschäftsmodell" besteht, um abzukassieren, sollte das als Straftat gewertet werden. Dann würden sich so manche Abkassierer das 2x überlegen.

Aber bei dieser Bananenrepublik unwahrscheinlich, eher aus Erfahrung umgekehrt.

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xafford Nachtrag zu: „Abmahnung wegen Verwendung lizenzfreier Bilder von Pixelio“
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Noch ein Nachtrag zu dem Thema mit einer gewissen Ironie:

Das LG Köln scheint sich selbst nicht so einig zu sein, wie ihr eigener Richterspruch zu werten ist. Hierzu bitte einmal folgendem Link folgen. Dort ist folgende Seite zu sehen.

Screenshot einer Seite des LG Köln am 04.02.2014

Schön zu sehen ist hier ein Bild von Pixelio mit korrektem Hinweis auf den Urheber und die Bild-Datenbank. Allerdings wird dem findigen Nutzer auffallen, dass dieses Bild mit einem Link hinterlegt ist und ein Klick auf diesen Link befördert ihn auf folgendes.

Screenshot des verlinkten Bildes ohne Hinweis auf den Urheber

Wie man unschwer erkennen kann hat hier das LG Köln ziemlich genau das getan, was nach der jüngsten Entscheidung eben jenes Gerichtes nicht zulässig und damit abmahnfähig ist. Also Herr Altmann, vielleicht sollten Sie einen Anwalt konsultieren zwecks Abmahnung.

Und weil es gerade so interessant ist, hier noch die Stellungnahme von Pixelio zum Urteil.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Borlander xafford „Noch ein Nachtrag zu dem Thema mit einer gewissen Ironie: ...“
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Und weil es gerade so interessant ist, hier noch die Stellungnahme von Pixelio zum Urteil.

Und diese Stellungnahme denkt das ganze noch mal etwas weiter. Es könnte sich sogar generell als Problematisch erweisen überhaupt irgendwelche - selbst eigene - Bilder auf Webseiten zu verwenden:
"Führt man die Rechtsauffassung des LG Köln weiter fort, sind zudem alle Internetseiten in Deutschland rechtswidrig, da auf der direkt aufgerufenen URL eines Bildes auch kein Impressum(-slink) zu finden ist."

Die Sache wird auf jeden Fall noch irgendeine Form von Nachspiel haben.

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torsten40 xafford „Noch ein Nachtrag zu dem Thema mit einer gewissen Ironie: ...“
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Zum LG Köln fällt einem nix mehr zu ein, echt nicht. Also soviel Blödheit  ....

Wenigstens haben die von Pixelio einen gesunden Menschenverstand, und wissen wie das Netz funktioniert.

Freigeist
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xafford Nachtrag zu: „Noch ein Nachtrag zu dem Thema mit einer gewissen Ironie: ...“
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Noch ein Nachtrag hierzu von Heute:

Das LG Köln scheint seinen Fehler eingesehen zu haben - Nein, nicht die realitätsfremde Entscheidung im Fall Pixelio, sondern sich selbst nicht daran zu halten. Die Seite aus dem Beitrag oben sieht Heute so auf:

Man beachte den kleinen Unterschied (Screenshot)

Bei genauerem Betrachten des Bildes auf der Seite fällt auf, dass der Urheberrechtshinweis am Ende sich verändert hat. Bei einem Klick auf das Bild hat man die Gewissheit:

Das Bild wurde bearbeitet und um einen Hinweis ergänzt. (Screenshot)

Ich muss jetzt etwas revidieren, was ich zuvor geschrieben hatte: Der Urheberrechtshinweis war zuvor alles andere als korrekt, denn Pixelio fordert zum Einen die Angabe der Urheberschaft in folgender Form: © Autorenname / Pixelio, zum anderen wird auch ein Link auf die Seite von Pixelio gefordert, entweder beim Bild, oder am Ende der Seite. Keiner dieser Punkte war zuvor korrekt umgesetzt.

Nun hat das LG Köln zwar seiner eigenen Rechtssprechung genüge getan, aber eigentlich alles noch verschlimmert, denn nach wie vor ist die Angabe des Urhebers nicht korrekt implementiert, zudem haben sie hoffentlich vorher genau geprüft, ob eine Bearbeitung des Bildes (und dazu noch so eine dilettantische) überhaupt zulässig ist.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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xafford Nachtrag zu: „Noch ein Nachtrag hierzu von Heute: Das LG Köln scheint ...“
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Noch ein Nachtrag:

zudem haben sie hoffentlich vorher genau geprüft, ob eine Bearbeitung des Bildes (und dazu noch so eine dilettantische) überhaupt zulässig ist.

Ob das getan wurde weiß ich zwar nicht, aber zumindest dürfte eine Bearbeitung in diesem Fall zulässig gewesen sein, wie das Interview mit dem Urheber auf folgender Seite nahe legt:

kulturmanagement.wordpress.com

Hier noch das betreffende Zitat:

Gerd Altmann: Meine Fotos dürfen lizenzfrei und kostenlos genutzt werden. Sie können nach Herzenslust sowohl kommerziell als auch redaktionell verwendet werden und sie können nach den Bedürfnissen der jeweiligen Downloader verändert werden. Sie können mit diesen Bildern all das machen, was sie schon immer mit Photos, Bilder und Grafiken machen wollten.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Maybe xafford „Noch ein Nachtrag: Ob das getan wurde weiß ich zwar nicht, ...“
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Moin,

wenn das wirklich Schule macht, müssen Bilder in Zukunft eindeutig und sofort erkennbar urheberrechtlich geschützt werden, oder wie soll ich das verstehen?

Das ist ja mal wieder echt eine tolle Idee und macht das Internet sicherlich deutlich schöner und übersichtlicher.

Also kann man in Zukunft gerne weiterhin Material an die Welt verschenken, man muss es nur eindeutig kennzeichnen und der Beschenkte muss die Kennzeichnung gut sichtbar darstellen.

Was ist mit Ausschnitten aus diesen freien Bildern? Oder wie sieht es gar mit den Größenverhältnissen aus, je nach dargestellter Auflösung? Eigentlich ist eine weitere Nutzung, Verarbeitung und Veränderung somit sowieso nicht mehr möglich.

Sorry, aber da kann man sich wieder nur vor die Birne hauen.

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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Elo xafford „Abmahnung wegen Verwendung lizenzfreier Bilder von Pixelio“
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Hallo,

der Link hier bezieht sich aber auf pixabay

elo

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