Bis Mitte des Jahres wurden allein vom Bundesverband Musikindustrie 25000 Strafanzeigen gegen Musiktauscher gestellt, doppelt so viele wie noch 2006.
Die meisten Verfahren würden mit der Zahlung eines Betrags zwischen 500 und 2000 Euro enden. "Die Beweislage ist immer eindeutig, deshalb kommt es meist gar nicht erst zum Prozess", sagte Geschäftsführer Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie.
Der Musikindustrie gehe es nicht um die kleinen Fische, die ein paar Musikdateien tauschen, sondern um solche Leute, die Hunderte von Dateien verteilen.
Quelle: futurezone
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Man kann ja auch mit Google nach MP3s suchen, diese auf irgendeiner Webseite finden, die einen Download über Rapidshare anbieten und sich dort bedienen - dann braucht man selbst nichts hochzuladen / zu verteilen. Hier z.B. ist so eine Seite: http://mussiqa.blogspot.com, da gibt es sogar komplette Alben als MP3.
Interessiert sich die MI für deren Besucher auch? Von der Seite selbst ganz zu schweigen...
CU
Olaf
Hallo Olaf,
Du musst die MI nun nicht noch auf potentielle Quellen aufmerksam machen. ;-)
Wird an rapidshare gemeldet, dass diese Dateien hosten. welche ggf. urheberrechtlich geschützt sind, dann werden diese dort umgehend gelöscht.
Man profitiert dort aber vielfach von dem Grundsatz, wo kein Kläger, da kein Richter, also wenn niemand den besagten Hinweis gibt, passiert in der Regel nichts.
...dass die Benutzer dieser Seite ebenfalls ungeschoren davonkommen? Sie laden zwar nichts hoch, aber nach aktueller Rechtslage ist ja schon der Download strafbar, auch wenn die heruntergeladenen Sachen nicht - wie bei Tauschbörsen - automatisch gleich wieder an andere Teilnehmer zum Download angeboten werden.
CU
Olaf
Naja, es kann auch nach hinten losgehen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100845