Hallo zusammen!
Ende 2002 habe ich die Software Atmosphere des amerikanischen Herstellers Spectrasonics erworben. Halten wir uns nicht mit technischen Details auf, wozu das Programm gut ist - wayne\'s interessiert, der kann dem Link oben folgen.
Ich würde mich von dem Programm gern trennen, es also verkaufen. Laut Lizenzvertrag ist dies aber nicht möglich, siehe Zitate im PS. So wie sich das liest, habe ich die Software nicht gekauft, sondern nur - ich sag\'s mal mit meinen eigenen Worten - "auf Lebenszeit gemietet". Obwohl es in der Anleitung vollmundig heißt, thank you for purchasing Atmosphere - also doch "käuflich erworben"...
Diese Angelegenheit hat nun zwei Aspekte.
Anstatt die Software zu installieren und in Betrieb zu nehmen hätte ich die Schachtel einfach wieder verschließen und zum Händler zurück bringen können. Habe ich damals nicht gemacht (war ja auch ganz scharf auf das Programm) - selber Schuld, könnte man sagen. In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit, niemand hat mir diesen Lizenzvertrag aufgezwungen.
Die andere Seite der Medaille ist, dass auch die Vertragsfreiheit gewisse gesetzlich definierte Grenzen hat. So können geschlossene Verträge anfechtbar sein (z.B. bei Irrtum oder arglistiger Täuschung) oder sogar null und nichtig (z.B. bei rechts- oder sittenwidrigen Vereinbarungen).
Daher frage ich mich, ob ich mir diese Art "Knebelvertrag" wirklich gefallen lassen muss. Schließlich gelten in Europa z.T. etwas andere Rechtsauffassungen als in den Staaten. Das sollte den Amerikanern klar sein, wenn sie in Europa und mit Europäern Geschäfte abschließen.
Wie seht ihr das - gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit, aus diesem Vertrag herauszukommen? Oder bleibe ich auf dieser Software sitzen und habe "bestenfalls" die Möglichkeit, sie einfach nur nicht mehr einzusetzen oder gar in die Mülltonne zu tun?
Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.
CU
Olaf
P.S. Zitate...
...aus dem Lizenzvertrag:
You cannot transfer ownership of this CD-ROM or the sounds or programs it contains. You cannot re-sell or copy this CD-ROM. [...] The license to use this product is granted for a single user only. You cannot resell Atmosphere as a used product to someone else because this is a non-transferable license of the contained sound recordings.
- aus den FAQ:
Can I resell Atmosphere used to someone else?
No, the sounds are licensed ONLY to you. You cannot transfer the sound license to someone else, so you may not sell it used.
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Eine Rechtsberatung kannst Du hier natürlich nicht bekommen, die kann Dir nur ein Anwalt erteilen, außerdem sind Rechtsberatungen ja auch nicht zulässig, aber als Laien können wir ja mal darüber diskutieren. :o)
Eine AGB oder ein Lizenzvertrag und was darin steht ist eine Sache, was davon rechtsgültig und was nichtig ist eine andere.
Du kannst prinzipiell in einen Vertrag schreiben was Du willst, selbst nicht rechtskonforme Regelungen und Forderungen, der Vertragspartner kann es unterschreiben, erkennt aber nicht die Rechtswirksamkeit dieser Regelungen an, da er das gar nicht kann.
Als Basis deines Rechtsgeschäftes mit der Softwareschmiede liegt das BGB zugrunde und im BGB ist der Kauf als Erwerb des Eigentums an einer Sache (auch Software) definiert. Auch wenn die Softwarefirma dies als "Miete" interpretieren will, so ist dies keine. Ebenso deuten Softwarefirmen einen Softwarekauf auch als Nutzungsüberlassung, aber auch das ist nicht gültig. In D erwirbt man nicht nur Besitz an einer Ware, man erwirbt eben Eigentum an der Ware, allerdings nicht am Urheberrecht (da dies ein unveräußerliches, natürliches Recht ist).
Ergo KANN Dir die Softwarefirma den Weiterverkauf dieser Software gar nicht verbieten, allerdings könnte sie dich z.B. abmahnen, wenn Du diese Software über eBay zum Verkauf anbietest.
Letztendlich, warum schreiben Firmen so etwas in die Lizenzbestimmungen?
1. Weil sie ohnehin niemand liest :o)
2. Weil Lizenzverträge meist international verfasst sind und es gibt viele Länder, in denen Du beim Softwarekauf eben nicht das Eigentum an der Sache erwirbst und dort solche Klauseln gültig sind
3. Weil einzelne unwirksame Klauseln eine Lizenz als Ganzes nicht außer Kraft setzt (im Normalfall wenigstens)
4. Weil manche Leute sich wirklich daran halten
5. Weil ich auf der Basis von seltsamen Lizenzen sehr gut einträgliche Prozesse führen lassen.
6. Weil´s alle so machen
7. Weil die Firmen gerne hätten, daß es wirklich so wäre :o)
Naja, im Großen und Ganzen war das mein Kenntnisstand über Lizenzverträge und AGBs, aber wie gesagt, als Laie kann ich da nur eine Diskussionsbasis aufgrund eigener Erfahrungen liefern ;O)