http://wdrblog.de/digitalistan/archives/2015/06/panoramafreiheit_in_gefahr.html
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Damit ist es eben nicht so, dass faktisch jede Seite ein Impressum benötigt sondern nur die in § 5 TMG erwähnten Seiten, die insbesondere gewerblichen oder geschäftsmäßigen Charakter haben.
Zitat Wikipedia: "Unter den Begriff „geschäftsmäßig“ fallen auch alle stetigen, nicht-gewerblichen Angebote. Demzufolge werden theoretisch auch alle privaten Webseiten als Teledienst interpretiert. Allerdings ist fraglich, inwieweit das durchgesetzt werden kann."
– nun, wie das geht, wissen wir ja alle besser als uns lieb ist...
https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
Besagter §5 TMG wird mit folgenden Worten eingeleitet:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Zu deutsch: geschäftsmäßige Websites sind nur "in der Regel" kommerziell. Sie könnten aber auch genau so gut nicht-kommerziell sein.
Zur Not stellt eben ein Gericht fest – und dann wird es richtig teuer!! –, dass Tante Friedas Wellensittich-Seite "geschäftsmäßig" betrieben wird, weil die Tante sich schon seit 4 Jahren größte Mühe mit der Gestaltung gibt.
Fazit: jede noch so belanglose private Popelseite braucht ein Impressum.
Nebenbei, den Verantwortlichen einer jeden Website findet man fast genau so einfach über eine WHOIS-Abfrage heraus. Schon deswegen kann ich dieses Theater mit dem Impressum nicht verstehen.
Aber unser Gesetzgeber ist ja erst zufrieden, wenn jeder von uns nur noch mit einem Namensschild samt vollständiger ladungsfähiger Anschrift auf die Straße geht...
HTH
Olaf