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Begriffe und Regelungen zur Neuordnung der Teilnahme am Rundfunk

schuerhaken / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Für Leser, die sich gründlich in die Materie einarbeiten wollen: 

Was ist ein „Staatsvertrag“? (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag

15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Unterschriften-Fassung und Protokollerklärungen
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2447/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk 

Rundfunkstaatsvertrag (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag

Erklärung als „Einfacheres und gerechteres Rundfunkfinanzierungsmodell
http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/article/einfacheres-und-gerechteres-rundfunkfinanzierungsmodell/

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV)
mit besonders ausführlichen Begleittexten (Einzelne Bestimmungen nur aus der Übersicht aufrufbar)
http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8544514875415

Was sind „Rundfunkveranstalter“? (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkveranstalter 

Was ist eine „Steuer“? (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer 

Was sind „Steuern, steuerliche Nebenleistungen“ lt. § 3  „Abgabenordnung“ (AO)?
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html

Was ist eine „Abgabe"? (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe_(Geldleistung)

Was ist eine „Gebühr“? (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr

Was ist ein „Beitrag“? (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag

Was ist in Deutschland eine „Sonderabgabe“? (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderabgabe_(Deutschland)
Dazu aus „Wirtschaftslexikon“:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/4344/sonderabgaben-v10.html

Was bedeutet „Vertragsfreiheit“? (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit 
(Siehe dort die Links unter Einzelnachweise zu BVerG-Entscheidungen; Randnummern beachten.) 

Grafik zu „Oeffentlich-rechtliche Lasten
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Oeffentlich-rechtliche_Lasten_Abgabe.svg 

Öffentlich-rechtliche Lasten - Überblick (Grafik freigegeben.)
  • Um dem Anliegen von Michael Nickles und anderen Betroffenen 
    förderlich zu sein, sollten hier nur Fragen und darauf Antworten 
    zu Details gestellt und gegeben werden. 

 

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schuerhaken Nachtrag zu: „Begriffe und Regelungen zur Neuordnung der Teilnahme am Rundfunk“
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Anmerkungen zum Startbeitrag: 

Es scheint, dass rein gesetzestechnisch (rechtlich) der z.Zt. geltende 
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht angreifbar ist. 
Daher mag es dringend zu empfehlen sein, dem Staatsvertrag auf 
inhaltliche Mängel abzuklopfen, die zu einer realen Unrechtmäßigkeit 
der tatsächlichen Erhebung des "Rundfunkbeitrages" führen könnten. 

Erwägenswert mag sein, diesen "Beitrag" auf eine andere als dessen
behauptete Rechtsnatur zu überprüfen. Es werden Menschen zwangsweise 
in ein Schuldverhältnis gezogen, obgleich sich die Verpflichtung an Dinge 
(diverse Lokalitäten) knüpft. Das ist im Prinzip nicht ungewöhnlich, weil auch 
ein privat angemeldetes Kraftfahrzeug den Eigner (einen Menschen) dazu
verpflichtet, dafür eine "Steuer" zu zahlen; NICHT jedoch einen "Beitrag". 
Daraus könnte man schlussfolgern, dass der Rundfunkbeitrag in Wahrheit 
eine "Steuer" oder eine "Sonderabgabe" darstellt. 

Wie es heißt, "werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete
Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur
Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung"
(siehe hier). Unter "Öffentliche Abgabe" steht dort: "Beiträge werden für
die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür,
dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der
Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden
unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben." 

Die Frage ist jedoch, ob eine "Beitrag" auch einen "Beitritt" voraussetzen muss. 
Gegenwärtig wird man als Nutzer einer bestimmten Lokalität gezwungen, einen 
Beitrag auch dann zu zahlen, wenn man de facto nicht einmal die notwendigen 
technischen Einrichtungen dafür besitzt, die "Bereitstellung einer besonderen
Gegenleistung" in Anspruch zu nehmen. Da wird einfach unterstellt, dass es 
so etwas nicht gibt und "unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme 
der Leistung" der "Beitrag" gefordert und notfalls zwangsweise eingezogen. 

Da bleibt abzuwarten, wie (und wann?) evtl. dazu ein höchstes Gericht eine für 
das gesamte Bundesgebiet geltende Entscheidung trifft. 
Denn es gibt noch einen anderen Knoten, der nicht gelöst zu sein scheint: 
Wenn jemand ein Kraftfahrzeug besitzt, kann er nicht dazu gezwungen werden, 
einem Autoclub beizutreten und dafür gezwungenermaßen einen "Beitrag" zu 
zahlen, obgleich ein solcher Club durchaus "besonderer Vorteile zur Verfügung" 
stellen mag. Andererseits muss ein KFZ-Halter zum Schutz der Allgemeinheit 
gegen eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Halters bei der Verursachung 
eines Schadens durch ihn eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn er 
sich nicht strafbar machen will. Allerdings gibt es dazu eine klare Rechtslage. 
Wie aber kann jemand -- ganz im Gegensatz zu sonstigen zivilen Freiheiten 
der Herstellung von Rechtsverhältnissen -- aufgrund einer "Vermutung" dazu
gezwungen werden, einen "Beitrag" zu leisten, selbst wenn er die Nutzung 
nicht will oder nicht einmal in Anspruch nehmen kann

Hier kann man nur eine Situation unterstellen, wie wenn der öffentlich-rechtliche 
Rundfunk ein "Staatsrundfunk" ist, für dessen Erhalt (auch des verschwenderischen 
Umgangs mit Finanzen) er von den Bürgern einen "Beitrag" erzwingen will. 
Dadurch wird auch im Gegensatz zur Wirtschaftswelt gleichzeitig verhindert, 
dass Rundfunkanstalten wie beispielsweise private TV-Sender auch insolvent 
werden können, selbst wenn ihre Leistungen von potenziellen Nutzern deutlich
gemieden werden und bei weitem nicht dem getriebenen Aufwand entsprechen.. 

Hinterfragt werden muss ferner der Umgang mit Geld auch hinsichtlich der 
Präsenz der einzelnen Rundfunkanstalten in der BRD, in den Bundesländern 
sowie weltweit. So hat sich etwa der WDR kolossal in einer Weise aufgebläht. 
die sich in seinen Programmen kaum noch niederschlagen kann, solange der
Tag weiterhin über nur 24 Stunden verfügt. 

WDR Köln und seine Studios

Fragen sollte man auch nach der Höhe der Bezüge insbesondere 
in den höheren Etagen der Rundfunkanstalten. Dort werden Gehälter 
gezahlt wie in höchstprofitablen Großunternehmen. Dabei verursachen 
die Rundfunkschaffenden vor allem Kosten und keine Profite. Sie 
haben vorwiegend "Finanzbedarf" für höhere Gebühren ("Beiträge"). 

Letztlich sollte auch untersucht werden, in welcher Weise sich der 
öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Ausgründungen und Beteiligungen 
mit der Gebührenfinanzierung im Rücken privatwirtschaftlich engagiert  hat. 
(Stichwort: Bavaria) Auch bewegen sich Sender wie hier der WDR wie 
privatwirtschaftliche Unternehmen, aber mit dem Gebührenzahler als 
Finanzier im Rücken und ohne echtes marktwirtschaftliches Risiko,
das auch eine Pleite wie bei der Kirch-Gruppe einschließen könnte.

Danach mag die Frage nach der Berechtigung des Rundfunkbeitrages 
der Höhe nach gestellt werden, und zwar mit Recht.

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