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News: Zehn Morddrohungen pro Tag

Redtube-Skandal: weitere Abmahnwelle droht

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei Red-Tube-Abmahnskandal überschlagen sich aktuell die Ereignisse. Das Bundesjustizministerium hat sich inzwischen zu Wort gemeldet und erklärt, dass das Abrufen von Videostreams keine Urheberrechtsverletzung darstellt (zumindest keine entsprechende Rechtsprechung existiert).

Der abmahnende Anwalt Thomas Urmann zeigte sich davon unbeeindruckt, erklärte die Aussage der Bundesregierung als juristisch irrelevant. Solange keine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof vorliegt, ein neues Gesetz juristische Klarheit schafft, gibt es keinen Grund die Abmahnungen einzustellen.

In der kommenden Woche könnte aus der Zeißstraße in Regensburg wieder viel unangenehme Post kommen. Dort befindet sich die abmahnende Kanzlei U+C. (Foto: mn)

Gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung hat Urmann erklärt, dass es "nächste Woche wieder stressig werde". Es kann also sein, dass die nächste Abmahnwelle losgetreten wird. Bereits Mitte Dezember 2013 hatte die abmahnende Kanzlei darauf hingewiesen, dass Redtube nur ein Testballon war.

Stressig wird es inzwischen allerdings wohl auch für Urmann selbst. Laut Bericht der Welt, kriegt Urmann inzwischen selbst unschöne Post. Durchschnittlich zehn Morddrohungen pro Tag sollen bei ihm eintreffen.

Wirklich sicher, dass die Abmahnungen Erfolgsaussichten haben, ist sich Urmann inzwischen aber wohl nicht mehr. Beim Focus räumte er ein, dass bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche eventuell Probleme auftreten können, falls sich herausstellt, dass mit der "Rechtekette" etwas nicht in Ordnung ist.

Dann hätten Abgemahnte aber bestenfalls Schadenseratzansprüche gegen das Schweizer Unternehmen "The Archive AG", in dessen Auftrag die Abmahnungen verschickt wurden. Angst vor Schadensersatzsprüchen gegen seine eigene Kanzlei hat Urmann nicht. Sie sei angeblich durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt.

Michael Nickles meint:

In Deutschland gibt es ein beliebtes juristisches "Erpressungsmittel" namens  "einstweilige Verfügung". Jedes Unternehmen mit ausreichender Kohle, kann einem anderen Unternehmen oder einer Person nahezu problemlos irgendetwas gerichtlich verbieten lassen.

Das bleibt dann so lange verboten, bis der Weg durch die Instanzen nach vielen (meist sehr vielen!) Jahren zu einer Entscheidung kommt, ob die Verfügung rechtens war. Gewinnen tut in der Regel die Partei mit der höheren Finanzgewalt, weil die die Verfahrenskosten meist gigantisch sind.

Verliert das Unternehmen, das die Verfügung bewirkt hat im Nachhinein dennoch, dann blecht es halt. Und gewinnt damit ebenfalls. Weil die Sache, die es nicht haben wollte, halt viele Jahre verboten wurde. Dieses "Erpressungsmittel" ist in Deutschland ein enormes Problem. Die "einstweilige Verfügung" ist halt ein "Eilverfahren" um eventuell unzulässige Dinge zu verbieten, um eventuell weiteren Schaden zu verhindern.

Der Fall "Redtube" zeigt jetzt deutlich, dass derlei einstweilige Verfügungen wohl nicht in alle Richtungen funktionieren. Urmann will die Sache gnadenlos aussitzen und vermutlich weiter abmahnen, bis die Sache mit dem "Streaming" rechtlich geklärt ist. Und genau das kann eben viele Jahre dauern. Mit welchen Mitteln lässt sich die Abmahnlawine also endlich stoppen? Dass Gerichte bei Streaming-Fällen weiterhin Internetanbieter zur Herausgabe von Kundendaten zwingen, bezweifle ich mal.

Die Frage ist aber, wie viele Daten an Urmann bereits rausgerückt wurden. Irgendwo glaub ich die Zahl 60.000 gelesen zu haben. Faszinierend ist auch, wie einfach Anwälte ihre Hände in Unschuld waschen können, selbst dann jegliche "Mittäterschaft" von sich weisen können, wenn etwas bis zum Himmel stinkt. Und genau das tut es im Fall "Redtube".

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gelöscht_312581 Abrassimow „Ich begreife nicht wenn es keine gesetzliche Klarheit über ...“
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Wieso kann dieser Urmann dann Abmahnungen verschicken,Geld verlangen

Weil das Allerheiligste in der herrschenden Gesellschaftsordnung der Erwerb, der Schutz und die Mehrung von Eigentum ist.
Es müssen also Gründe gefunden werden, dies in einem speziellen Fall abzuwehren. Und das darf eben nur für diesen einen speziellen Fall gelten - keinesfalls auf andere, ähnlich erscheinende Fälle ausgedehnt werden.
Also muß das über Jahre geprüft werden. Um anschließend problemlos umgangen werden zu können.

Jürgen

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