Der Fall ist ja derzeit sehr aktuell.
In Düsseldorf wurde einem 74jährigem Rentner nach 40 Jahren, die Wohung fristlos gekündigt, weil er Raucht.
Der Richter des Amtsgerichts Düsseldorf, entschied das dem Mann keine Gerichtskostenbeihilfe zustehen würde, da er den Fall wohl verlieren würde.
Der Richter sieht die Gesundheit der anderen Mieter als wichtiger an.
Komisch nur, daß der Mann der letzte Bewohner des Hauses ist und es sich bei den anderen Mietern um: Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Finanzverwalter und sonstige Unternehmen handelt.
Die anderen Wohnungen wurden in Büros umgewandelt und der langjährige Bestandsmieter, zahlt laut einem Artikel den ich gestern las, 360€ für die Erdgeschosswohnung.
Fuchs ick hör dir Tapsen, die Immobilienverwaltung will den Mieter wohl raus haben um die Wohnung in Büroräume umzuwandeln und das dreifache an Miete einnehmen.
Eine Schande, das der Richter dies nicht berücksichtigt hat.
http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/richter-sieht-grenzen-beim-rauchen-in-eigenen-vier-waenden-id8150844.html
http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/rentner-wurde-wohnung-gekuendigt-weil-er-raucht-1.1362450
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das Problem an der Sache ist, das es dort keine Mitbewohner gibt, sondern nur noch Gewerberäume.
Was macht das für einen Unterschied? In den Gewerberäumen arbeiten schließlich auch Menschen. Die werden von dem Qualm genau so belästigt, egal, ob sie die Räume nun zu Wohnzwecken oder für die Arbeit benutzen. Der Arbeitgeber dieser Leute ist gesetzlich sogar verpflichtet, seine Angestellten vor einer solchen Belästigung zu schützen, der hat gar keine andere Wahl!
Bei normaldichten Wohnungstüren, riecht man als nicht Raucher nicht sehr, das dort geraucht wird.
Der Qualm kommt durch alle Ritzen - nicht nur durch die Wohnungstür. Vor allem kommt er durchs offene Fenster!
Eine normale Wohnung über oder neben einem Starkraucher ist für Nichtraucher unbewohnbar!
Gruß, mawe2