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Danke für den Tipp. torsten40
winnigorny1 Ma_neva „Hallo, auf der eine Seite dieser Mißbrauch und auf der ...“
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Schweigepflicht Sollte grundsätzlich bei Mord oder Totschlag nicht gelten. Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben.

Hoffentlich bleibt das ein Wunschtraum. - Investigativer Journalismus hängt  von dem Recht der Aussageverweigerung des Journalisten ab.

Ohne dieses Recht wäre jeder investigative Journalismus zum Tode verurteilt und damit eine wesentliche demokratische Kontrolle durch Erzeugung von Öffentlichkeit.

Das gilt - so paradox es klingen mag - durchaus auch für Mord und Totschlag (wobei ich Todschlag nicht in einem Atemzug mit Mord würde nennen wollen). Mord setzt Planung und böse Absicht voraus - aus niederen Beweggründen. - Totschlag ist eine Affektat.

Aber denke mal nach: Wie soll z.B. ein Journalist über Mord, Terrorismus oder ähnliches investigativ arbeiten, wenn er seine Informaten gezwungen ist preiszugeben? - Und ohne die Arbeit des Journalisten werden dann viele Taten nicht aufgeklärt, die mithilfe desselben vielleicht aufzuklären gewesen wäre.

Manchmal ist die Wirklichkeit ein bißchen vertrackt....
Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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