Also ich habe schon 2 Schuhe billig ersteigert.Der erste hat angeblich verschickt und hat mich 6 Wochen lang nur hingehalten,vonwegen er habe abgeschickt und abgeschickt die Schuhe sind bei der Post verloren gegangen.Der zweite hat abgeblich auch die Schuhe abgeschickt aber ich habe nichts bekommen und was sagt er jetzt,auch wie der erste verkäufer,"das Packet ist bei der Post verloren gegangen".Also wenn man zu billig was ersteigert dann kriegt man es nicht,das ist wohl bei den verkäufern eine gute taktik nicht zu verkaufen.Was kann man dazu machen?Ich will mich nicht immer verarschen lassen.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Gattungsschuld heißt es, wenn Du einen Gegenstand erworben hast, der nur der Gattung nach beschrieben ist. Z.B. ein Schuh, Marke "Adidas", Typ "Wasweißich", Größe 45. Von diesen Schuhen gibt es jede Menge; geht einer unterwegs verloren, kann Dir der Verkäufer problemlos einen anderen zusenden. Dies ist i.d.R. bei Neuware der Fall.
Wird dagegen ein gebrauchter Gegenstand verkauft, gibt es davon i.d.R. nur eine einzige Ausführung, auf die die Artikelbeschreibung zutrifft und auf die auch der Kaufvertrag gerichtet ist. Man spricht hier von einer Stückschuld, weil das geschuldete Stück genau definiert ist, nicht nur die Gattung. Wenn Du ein gebrauchtes Paar Schuhe verkaufst und das Paket unterwegs verloren geht, kannst Du dem Käufer üblicherweise nicht dasselbe gebrauchte Paar Schuhe nochmal zusenden.
Der Schuldner einer Stückschuld wird bei Unmöglichkeit (z.B. Artikel ist unterwegs verloren gegangen) von der Leistung frei (muss dem Gläubiger natürlich den Kaufpreis zurückzahlen). Bei Gattungsschuld gibt es dagegen in einem solchen Fall keine Unmöglichkeit, d.h., die Pflicht zur Leistung bleibt beim Schuldner bestehen.