Millionen deutsche Internetnutzer betreiben ein WLAN. Sei es um bequem mit Notebooks online zu gehen, um Kabelsalat zu sparen, oder aber weil der DSL-Router WLAN hat und es nicht abgeschaltet wurde.
Das kann schnell ins Auge gehen. Viele WLANs sind schlecht geschützt, oder sogar ungesichert. Ältere Verschlüsselungen sind in Minutenschnelle geknackt und neuere Verfahren werden auch nicht ewig Schutz bieten.
Die harmlosesten "Besucher" wollen vielleicht einfach nur gratis surfen, andere können dagegen ernsthaften Ärger einbringen:
Im aktuellen Fall wurde ein WLAN-Betreiber verklagt weil über seinen Internetanschluß urheberrechtlich geschützte Musik heruntergeladen wurden. Der war zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung allerdings gerade im Urlaub. Somit kam also nur ein unbekannter Dritter als Täter in Frage.
Dem Kläger war das recht egal. Nach dessen Meinung müsste der Router mindestens mit WPA2 und einem starken Passwort gesichert werden, und dürfte auch nicht in der Nähe von Fenstern oder Außenwänden aufgestellt werden. Der WLAN-Betreiber sollte daher als Mitstörer haften.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hielt diese Maßnahmen für übertrieben. Nach dem (bislang nicht rechtskräftigen!) Urteil vom 2008-07-01 haftet der WLAN-Betreiber erst dann, wenn ihm der Missbrauch seines Anschlusses bekannt wird.
Details zum Urteil gibt es hier:
MIR 2008, Dok.203, Rz. 1: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers ...
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