Musik-Kopierer:
Provider muss Namen nicht nennen
Im Streit um urheberrechtlich geschützte Musik im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen mutmaßlichen Musikpiraten gedeckt.
Das Gericht lehnte es in einem am Dienstag verkündeten Urteil ab, einem Musikkonzern den Namen eines Internetnutzers zugänglich zu machen, der über einen deutschen Provider einen Musik-Server betrieben hatte. Die Nennung des Kunden sei dem Internet-Dienstleister nicht zuzumuten, entschieden die Frankfurter Richter im einstweiligen Verfügungsverfahren.
Ein Provider stelle nur den technischen Zugang zum Internet zur Verfügung und sei von Überprüfungspflichten der durchgeleiteten Daten weitgehend frei gestellt, begründeten die Juristen ihre Entscheidung. Er sei lediglich verpflichtet, den Zugang zu sperren, sobald er von rechtswidrigen Inhalten erfahre. Auskunft über seine Kunden müsse der Provider aber nicht geben, weil er weder selbst Urheberrechte verletze noch dabei behilflich sei.
(Az.: 11 U 51/04)
(Per Copy & Paste von http://focus.msn.de/ek_ebay/ek_ebay_handy_170.html)
Gruß