Von Hans-Christian Dirscherl / 07.08.2003
Das neue Urheberrecht bringt das Blut vieler PC-Anwender in Wallung. Denn es verbietet unter anderem das Umgehen eines Kopierschutzes bei Musik- und Film-Titeln. Wenn Sie sich selbst ein Bild von der Gesetzes-Novelle machen wollen, haben Sie hier die Gelegengheit. Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock hat noch vor der Veröffentlichung des Urhebergesetzes im Bundesgesetzblatt einen vorläufigen Text erstellt. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Die für den PC-Anwender wichtigsten Paragraphen sind Paragraph 53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch), 69a (Gegenstand des Schutzes), 95a-d (Schutz technischer Maßnahmen), sowie 108b und 111a (Straf- und Bußgeldvorschriften).
http://www.pcwelt.de/ratgeber/entertainment/33035/
Quelle:
>-siehe oben-<
MfG
Gurus