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ARD / ZDF: Förmliche Zustellungen - wann Reagieren unvermeidlich ist

Michael Nickles / 2 Antworten / Baumansicht Nickles
Die förmlichen Zustellungen kommen in gelbem Kuvert und dem Schreiben sind noch eine Postübergabeurkunde und ein "Vorblatt zur Zustellungssendung" beigepackt.
Postübergabeurkunde / Förmliche Zustellung: An dieser Stelle kurz etwas "Rechtsmathematik". Im Hinblick auf die Tübinger Urteile (von denen das zweite noch nicht vom Bundesgerichtshof gekippt wurde) kann man es natürlich weiterhin probieren, Zeit zu schinden und "gelbe Vollstreckungsschreiben" aufgrund irgendwelcher Formfehler zurückzuweisen. Hinweise dazu hier: ARD/ZDF Zwangsvollstreckung - richtig abwehren mit Tübinger Urteil

Wichtig ist ausnahmslos, dass auf diese Schreiben reagiert wird.

Es gibt keinen Spielraum für Ausreden, die Schreiben seien nicht angekommen, vom Nachbar geklaut, vom Hund gefressen, versehentlich als Klopapier gewürdigt worden oder dergleichen. Diese Schreiben gelten als zugestellt und basta. Sie erst mal liegen zu lassen oder erst "ein paar Wochen" später aus dem Briefkasten zu holen ist ebenfalls sinnlos.

Im Schreiben gibt es höchstwahrscheinlich eine Frist und die tickt ab dem Zeitpunkt, der vom Briefzusteller oben rechts auf das Kuvert gekritzelt wurde. Es ist sehr wichtig diese Kuverts aufzuheben. Eventuell muss man sie irgendwann als Beweis vorlegen, dass man einen Termin eingehalten, rechtzeitig geantwortet hat. Nochmals: im Fall "gelber Brief" existiert keinerlei Spielraum für Ausreden.

Wenn jemand aufgrund eines Unfalls mehrere Wochen im Krankenhaus im Koma liegt, dann hat er Pech gehabt. Jeder Mensch in Deutschland ist dazu gezwungen eine "Person" zu bevollmächtigen, sich um seine Post zu kümmern, wenn er selbst nicht kann!

Übrigens: Im Internet werden auf diversen Seiten und in Youtube-Videos recht unsinnige Dinge verbreitet. Dabei geht es im Kern darum, dass jegliche Vollstreckungen und entsprechende Schreiben sowieso keinerlei Berechtigung haben - sei es wegen Formfehlern oder schlichtweg deshalb, weil die  Vollzieher sowieso nur irgendwelche "Kasper" sind.

Berichtet wird von vermeintlichen Tipps und Tricks, wie es richtig gemacht wird und es wird behauptet, dass irgendwelche dubiosen Methoden funktionieren. Beweise in dieser Richtung existieren nicht. Weg mag, kann versuchen in einer förmlichen Zustellung irgendwelche "Formfehler" zu finden und sich auf as zweite Tübinger Urteil berufen. Auf jeden Fall muss auf eine förmliche Zustellung reagiert werden.

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