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Pranger für Porno-Filesharer

torsten40 / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Kanzlei Urmann + Collegen plant ab den 01.09.2012 eine Liste von angeblich ertappten Filesharer online zu stellen, sollten diese sich weigern zu zahlen
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/17/planen-anwlte-einen-pranger-fr-filesharer/
Der Law-Blog führt weiter, dass sich die Kanzlei bei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruft
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20071212_1bvr162506.html

In meinen Augen ist das schlichtweg Erpressung! Ob Unschuldig oder Schuldig, sowas gibt es dann nicht mehr (Naja gibt es im Abmahnwesen eh nicht, jeder ist schuldig). Jeder angeschriebene steht unter Generalverdacht, und wird öffentlich angeprangert.

Naja dieses medienwirksame Auftreten der Kanzlei, dürfte denen noch bis zum 31.08 volle Taschen bescheren, von Leuten die Angst haben auf so einer Liste zu stehen.

Freigeist
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hddiesel torsten40 „Pranger für Porno-Filesharer“
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Hallo,

Zu: "Naja dieses medienwirksame Auftreten der Kanzlei, dürfte denen noch bis zum 31.08 volle Taschen bescheren, von Leuten die Angst haben auf so einer Liste zu stehen."

Ich fürchte eher, der Schuss geht nach hinten los und die Gegner erwartet ein Geldsegen, mit dem sie locker die fällige Strafe zahlen können.

Da lehnt sich die Kanzlei Urmann + Collegen ja weit aus dem Fenster, ohne eindeutige Rechtsgrundlage.

Auf solche Anwälte würde ich gerne verzichten, ist ja wie bei einem Schneeballsystem, probieren wir es einmal, vielleicht haben wir jede Menge Glück und alles wird Gut.

Windows 10 Pro 64-Bit, 22H2: MS Office Pro Plus 2016 32-Bit: Mein Motto: Leben und leben lassen: Gruss Karl
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olliver1977 hddiesel „Hallo,Zu: "Naja dieses medienwirksame Auftreten der Kanzlei,...“
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Ich fürchte eher, der Schuss geht nach hinten los und die Gegner erwartet ein Geldsegen, mit dem sie locker die fällige Strafe zahlen können.
Ehrlich gesagt, hoffe ich, das dies passiert. Unrecht mit unrecht zu bekämpfen, macht es noch lange nicht zu Recht. Diese Kanzlei, versucht die Abgemahnten, damit zur Zahlung zu nötigen. Dies sollte eigendlich dem Straftatbestand der Erpressung entsprechen.
Vorallem, sollte die Kanzlei erst einmal nachweisen können, das die entsprechenden Personen, wirklich Pornos heruntergeladen haben. Es gab ja auch schon 80 Jährige ohne Internetanschluss, die als Filesharer abgemahnt wurden.
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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