Das Gesetz nimmt doch keinerlei Bezug auf VoIP!
Die verwendete Technologie (VoIP oder amtsvermittelte Gespräche) spielt doch gar keine Rolle. In dem Gesetz wird nur zwischen "geographisch gebundenen Rufnummern" auf der einen und "nicht geographisch gebundenen Rufnummern" auf der anderen Seite unterschieden.
Und nur zwischen diesen beiden Gruppen kann nicht portiert werden.
Natürlich darf ich eine geografisch gebundene Nummer von einem klassischen Festnetzanbieter zu einem VoIP-Anbieter portieren (z.B. Sipgate) und auch umgekehrt!
Ich darf aber eine geografisch gebundene Nummer nicht in eine ungebundene Nummer umwandeln. (Ist ja auch logisch: Dann wäre die geografische Bindung sofort hinfällig und beide Teilmengen würden sofort zu einer einzigen verschmelzen.)
Ich gehe davon aus, dass zukünftig die Rufnummer unabhängig vom Zugangsanbieter registriert wird (werden muss).
Also so, wie bei Internet-Domains. Egal, über welchen Provider ich ins Internet gehe - meine Domain bleibt davon unberührt und somit auch meine eMail-Adresse.
eMail-Adressen, die an einen bestimmten Zugangsanbieter gebunden sind, machen sofort Probleme, wenn ich den Zugangsanbieter wechsele.
Und Telefonnummern, die an einen bestimmten Zugangsanbieter gebunden sind, machen auch diverse Probleme, wenn man den Anbieter wechselt. Daher plädiere ich für eine Trennung dieser beiden Themen (Internet-Zugang und Telefonie).
Mit echten VoIP-Anbietern ist das ja jetzt schon möglich. Ich bekomme eine Telefonnummer, ohne vom selben Anbieter auch einen DSL-Zugang nehmen zu müssen.
Umgekehrt gibt es das bisher kaum: Reine DSL-Anschlüsse sind immer noch selten, meist MUSS man die Telefonie mit dazu nehmen. Aber das wird sich ändern.
Gruß, mawe2