Liebe Forenteilnehmener,
gerade bei den Kollegen von Golem gelesen - http://www.golem.de/news/europaeischer-gerichtshof-framende-links-sind-keine-urheberrechtsverletzung-1410-110062.html
Damit ist die Frage nun wohl hoffentlich ein-für-alle Mal geklärt, ob z.B. das Einbinden eines YouTube-Video via Framing eine Urheberrechtsverletzung darstellt - tut es laut EuGH nämlich nicht, was die vorausgegangene Vorlage zur Entscheidung des BGH komplett "kassiert"! Die etwas ausführliche Begründung steht im Artikel, ebenso die Stellungnahme der Anwaltskanzlei.
BG, Bergi2002