Fernsehen, Smart-TV, Mediacenter, Streaming-Dienste 7.457 Themen, 37.305 Beiträge

News: Kino.to-Sperre billig ausgetrickst

Zahlungsunwillige Kinofans können in Österreich wieder gucken

Michael Nickles / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Noch keine "halbe Woche" ist vergangen, seit der Österreichische Internetanbieter UPC (wohl erstmal stellvertretend für alle) gesetzlich dazu gezwungen wurde, seinen Kunden den Zugang zum "Raubkinoportal" zu verwehren (siehe Kinoportal kino.to wird in Österreich blockiert).

Jetzt hat sich bereits bewahrheitet, was klar absehbar war: dass so eine Sperrung nichts bringt. Extra für die Ausgesperrten aus Österreich haben die anonymen Betreiber von kino.to eine Hintertür geschaffen. Und das natürlich mit der billigsten denkbaren und zu erwartenden Methode: einer alternativen Domain beziehungsweise einer Weiterleitung.

Ein Aufruf von Moviestream.to leitet zahlungsunwillige Kinofans aus Österreich auf das gesperrte kino.to weiter. Dem österreichischen Verein für Antipiraterie (VAP), der die Sperrung erwirkt hat, bleibt es also nicht erspart, die nächste Runde des vergeblichen Kampfs einzuleiten.

Denn: selbst dann, wenn UPC gezwungen wird nicht nur den Domain-Namen, sondern auch die IP-Adresse zu sperren (was offensichtlich nicht passiert ist), bleibt Österreichern natürlich der billige Trick, sich über einen Proxy-Server umzuleiten um kino.to zu nutzen.

Gemeldet zur Sache haben sich übrigens auch die Betreiber von kino.to in ihrem Forum (siehe Alternativdomains für User aus Österreich).

Sie teilten dort die Ausweich-URL bereits am 19. Mai mit und bekräftigen abermals, dass sie selbst keine "verbotenen Streams" auf ihren Servern haben, sondern nur mit Links auf Streams verweisen. Die Betreiber wollen ihre Seite daher auch keineswegs als "Streamingseite" betitelt haben.

Auf Anwalt.de schließlich hat die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke einen Beitrag veröffentlicht, der die Nutzung von kino.to aus rechtlicher Sicht beleuchtet, dabei aber wenig (nichts) Spannendes vermittelt.

Die Kanzlei empfiehlt Nutzern derlei Web-Angebote darauf zu achten, dass sie keine Inhalte von einem urheberrechtlich geschützten Filmes einfach auf die Festplatte speichern können. Andernfalls sei mit einer kostenträchtigen Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zu rechnen.

Das soll sich aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen einer Seite erlesen lassen. Gemäß Rechtsauffassung der Kanzlei, ist eine Nutzung solcher Dienste nicht verboten. Sie verweist allerdings darauf, dass es dazu noch keine gesicherte Rechtsprechung gibt.

bei Antwort benachrichtigen
soppiy Michael Nickles „Zahlungsunwillige Kinofans können in Österreich wieder gucken“
Optionen

Wie gehabt, das übliche Hase und Igelspiel.

Dumme Gedanken hat jeder, aber der Weise verschweigt sie.(http://www.z-mj.de)
bei Antwort benachrichtigen
Lukas9Gelöscht Michael Nickles „Zahlungsunwillige Kinofans können in Österreich wieder gucken“
Optionen

Propaganda 3.0 vom Feinsten.

"Raub"kopierer. Haha.

Es ist nicht so, dass Nachfrage nach Gütern (hier Streams) bestand und dadurch Angebote entstanden. Nein, die Angebote waren zuerst da und dadurch hat sich die Nachfrage erst entwickelt. Wir handeln doch alle zu einem Teil als "homo oeconomicus": Die Eigenversorgung sichern. Angebote nutzen. Warum kaufen, wenn Güter zu 0 € angeboten werden?

Die Regierungen müssen einsehen, dass die Streams bedingt durch die Globalisierung (vorallem angetrieben durch das Internet) nicht auf nationaler Ebene geblockt o.Ä. werden können. Für den dummen, naiven Bürger mag zwar eine Barriere errichtet worden sein, der wissende Internetmensch sieht jedoch, mit welchen abscheulichen Mitteln die Contentindustrie versucht, ihr sinkendes Schiff zu retten. Und dann mit solchen Placebomitteln, die (leider) auch die Gerichte überzeugen - vor allem unser national berühmtes LG Hamburg.

Ich will nicht wie ein Kindergartenkind behandelt werden. Wenn ich Ballerspiele spiele, weiß ich: "Das ist Fiktion". Ich als Deutscher will mir nicht sagen lassen: "Dududu, du darfst das nicht! Du bist zwar 18, aber wir müssen dich doch schützen! Kleines putput!"
Im Computerspiel treffe ich einen Menschen tödlich. Na so was! Und solange das Blut grün ist, ist ja auch alles in Butter und CDU/CSU sind zufrieden. Aber wehe, es tritt Realität ins Spiel. Wehe, das Blut ist rot; hier schwingt das Damoklesschwert des §131 StGB... Nein, für sowas sind wir Deutschen einfach zu ängstlich und unvorbereitet. Wir leben ja immerhin noch im Jahre 1871, Preußen gibt den Ton vor und wir sind alle gehörige Staatsleute, genau wie bei Hitler... Bayern muss immer ein Veto einlegen (wir könnten ja ihre Würde verletzen).

Kirche und Staat getrennt? FALSCH! Die CSU ist ein lebendiges Beispiel, dass wir uns immer noch so viel gefallen lassen müssen.
Was sucht die Kirche in der USK? Kirche und Staat getrennt? FALSCH!

Wir alle wissen, dass uns die deutsche Geschichte ein paar verfassungsfeindliche Symbole beschert hat. "Die Lehre, Wissenschaft und Kunst ist frei". Diese Zeichen dürfen in Schulbüchern, im Unterricht, in Filmen und ähnliches gezeigt werden; siehe "Inglourious Basterds".
Aber: Sobald in einem DOS-Spiel in 320x400 irgendwo ein verpixeltes Symbol zu sehen ist, wird das Spiel indiziert, beschlagnahmt und somit verbannt. Gelten Spiele nicht als Kultur wie Film und Buch? Oder können die alten Konservativen (aus Kirche und C?U) nicht damit leben?

Hauptsache ganz Europa vertraut auf seine Erwachsene und behandelt diese auch so.
Deutschland geht mal wieder einen eigenen Weg. Einen egoistischen.

Als ob ich mir keine Spiele importieren könnte. Falsch gedacht, ihr Sturköpfe oben in Regierung und Parteien!

Etwas besseres als den Tod finden wir überall
bei Antwort benachrichtigen
reader Lukas9Gelöscht „Propaganda 3.0 vom Feinsten. Raub kopierer. Haha. Es ist nicht so, dass...“
Optionen

na ja - CDU ist vllt bisshe senil, aber das erschreckende ist - die anderen parteien sind einfach nur irre. also lieber noch das lieb unbeholfene der alten konservativen - man kommt mit schön wenig mühe rum.
wer kein umweg findet, ist wohl tatsächlich vormundbedürftig.

bei Antwort benachrichtigen
Andreas42 Lukas9Gelöscht „Propaganda 3.0 vom Feinsten. Raub kopierer. Haha. Es ist nicht so, dass...“
Optionen

Hi!

Schöner emotionaler Rundumschlag!

Teilweise sehe ich das auch so, teilweise nicht.

Die Streamingangebote, die Filme gegen den Willen der Hersteller ins Netz stellen, betrachte ich als eine Art Hehlerei. Die verdienen halt einfach durch die Werbung und nicht durch den Verkauf der geklauten Ware. Mein Ding ist das nicht. Ich finde das Kino heute auch zu teuer und gehe daher nicht mehr so oft rein, wie früher.
Heute wird oft nach Boykott gerufen und das zurecht - sich dann aber Filme illegal zu ziehen ist bestenfalls Selbstbetrug, kein Boykott.

Der deutsche Jugendschutz ödet mich schon seit etlichen Jahren (meines Erwachsenendaseins) an. Importe nutze ich als Filmfan sowieso, alleine schon der günstigeren Preise im Ausland wegen. Die Filmindustrie hat da wirklich einen an der Waffel.
Indiziert ist zum Glück nicht gleich beschlagnahmt. Als Erwachsener kann ich einen indizierten Film (oder Spiel) ganz normal kaufen (gegen einen Altersnachweis). Das man ein Indiziertes Spiel nicht ebwerben darf, kann ich hingegen nur zum Teil nachvollziehen.

Die Lächerlichkeit von indizierten Uraltspielen ist wirklich wahr. Das geht noch schlimmer: zu C64-Zeiten wurden offenbar Spiele indiziert, die extra zu diesem Zweck geschrieben wurden. da waren Spiele drunter, die nie verkauft wurden...

Die USK ist nach meinem Wissen keine staatliche Behörde. Sie wurde von der Industrie gegründet um der Bundesprüfstelle vorzugreifen (meine Interpretation). Die arbeiten mit den Jugendschutzbehörden der Länder zusammen und seit einer Gesetzesnovelle sind die ehemals unverbindlichen Alterseinstufungen verpflichtend. Das da die Kirchen mit in einem von Unternehmen gegründeten verband sitzen, ist mir neu.

Die Kirchen sitzen offiziell mit im 12er Gremium der Bundesprüfstelle (laut Wikipedia). Das ist die staatliche Behörde, die für Indizierungen und Beschlagnahmungen sorgt und die seit Jahren durch recht blödsinnige Entscheidungen auffällt.
Auf Heise.de befasst man sich regelmässig mit diesem "Problem": http://www.heise.de/tp/artikel/31/31299/1.html

Man hat auch schon versucht ganze Informationsseiten mit dem Argument "Jugendschutz" totzuklagen. Das ging zwar nicht von der Prüfstelle aus (AFAIK), aber es wurde durchgezogen. Betroffen war www.schnittberichte.de die ausführlich über Indizierungen und geschnittene Versionen informierte. Diese Seite verlagerte sich danach ins Auusland (www.schnittberichte.com).

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
bei Antwort benachrichtigen
Lukas9Gelöscht Andreas42 „Hi! Schöner emotionaler Rundumschlag! Teilweise sehe ich das auch so, teilweise...“
Optionen
Indiziert ist zum Glück nicht gleich beschlagnahmt

Soweit ich weiß, werden die von mir gemeinten Spiele mit entsprechender Symbolik aber auf Liste B indiziert und somit die BPjM aktiv, die dann - natürlich - gemäß Gesetzeslage das Spiel beschlagnahmen lässt.

Das man ein Indiziertes Spiel nicht erwerben darf, kann ich hingegen nur zum Teil nachvollziehen.

Hmm, wie meinst du das jetzt? Sowohl Spiele auf Liste A (normal indiziert) als auch die auf Liste B (Handlung des BPjM wird erwartet) können Erwachsene, wenn auch "unter der Ladentheke", erwerben (soweit nicht beschlagnahmt). Die EU bietet da natürlich gewisse Gelegenheiten :)

Die USK ist nach meinem Wissen keine staatliche Behörde.

ACK, sollte vielleicht früher ins Bett gehen ;)

Dass da die Kirchen im Verband sitzen

Habe extra nochmal nachgeschaut, weil ich gerade selber am überlegen war. Leider ja. Siehe Link unter II.c)
http://www.hardwareluxx.de/community/f149/pruefgremien-ubersicht-fsk-usk-bpjm-561140.html
Etwas besseres als den Tod finden wir überall
bei Antwort benachrichtigen
Fridolin5 Lukas9Gelöscht „ Soweit ich weiß, werden die von mir gemeinten Spiele mit entsprechender...“
Optionen

Hallo an alle
Steht es nicht irgendwo, dass man sich für Private Zwecke eine Kopie , ich sage mal von DVDs oder CDs machen darf. Da aber auf den meisten DVDs oder CDs ein Kopierschutz drauf ist muss man den "umgehen". Das läuft doch auch wieder auf Raubkopien raus oder??

bei Antwort benachrichtigen
Andreas42 Fridolin5 „Hallo an alle Steht es nicht irgendwo, dass man sich für Private Zwecke eine...“
Optionen

hI1

Gerade erst gesehen, daher kommt die Antwort etwas später.

Aktuell ist es so, dass wir zwar ein Recht auf Privatkopie haben, aber dies defakto soweit durch Regelungen eingeschränkt wurde, dass man es indirekt abgeschafft hat. Man darf z.B. keine Kopierschutzmassnahmen umgehen und auch keine Kopien aus illegalen Quellen erstellen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Interessanterweise hat der Bundesverband der Verbraucherschützer dazu erst vor wenigen Tagen einen Aufruf an die Politik veröffentlicht, indem gefordert wird, das Recht auf Privatkopie wieder zu stärken.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbraucherschuetzer-machen-sich-fuer-Privatkopie-stark-1242640.html

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
bei Antwort benachrichtigen
darky16111 Fridolin5 „Hallo an alle Steht es nicht irgendwo, dass man sich für Private Zwecke eine...“
Optionen

@Fridolin5 & Andres42: Leider muss ich hier Fridolin5 und Andreas42 recht geben. Ich finde es unverschämt von den Medienkonzernen, das diese hier mit zweierlei maß messen. Wenn sie selbst das Recht auf eine Privatkopie mit dem Trick eines Kopierschutzes umgehen, den zu umgehen ja verboten ist, ist das Ok. Wenn die Bürger sich aber die Möglichkeit schafen wollen sich eine Alternative zu schaffen, sich diese Kopiezu holen ziehen sie gleich vor Gericht.

Wär auch mal interressant ne Studie zu machen wieviel % des Streams neue Kino-filme ausmachen und wieviel alte Filme oder Filme sind die man gar nicht mehr kauffen kann, mal als Anregung.

Desweiteren ist es doch so, das wir auf jede Festplatte, DVD-Brenner, CD, DVD und sogar auf Drucker und Druckerpapier ja sowieso Gema-Gebühren zahlen müssen und die sollen wenn es nach den Medienkonzernen geht sogar noch erhöht werden. Jetzt frage ich mich wofür eigentlich??

Die Konzerne begründen das so "Es KÖNNTEN ja durch diese Geräte oder Medien Urheberrechtlich geschütze Inhalte vervielfältigt werden"

Also wenn wir dafür zahlen, wieso dürfen wir es dann nicht auch nutzen???
Is ja genauso als müßte ich wenn ich mir ein neues Auto kaufe gleich mal pauschal ein paar hundert Euro zahlen muß, könnte ja falsch parken oder zu schnell fahren oder ich sitz gleich mal ein halbes Jahr ein, könnt ja jemanden damit überfahren =)

Das Problem aus meiner Sicht is, das die Konzerne es ok finden wenn wir dafür zahle das ich MÖGLICHERWEISE Urheberrechtlich geschützes Material kopiere, wenn ich dann aber das mache wofür ich ja eigentlich schon gezahlt habe, dann bin ich der böse und habe mich strafbar gemacht?!?!

Wie wärs also wenn wir den Spieß mal umdrehen und von den Medienkonzernen die Milliarden die sie die letzten Jahre von uns abgegriffen haben einfach mal zurückfordern und uns im Gegenzug dazu verpflichten, brav zu sein oder das Geld in legale Angebote zu Investieren ;-) Glaube dann würd ein recht lauter Aufschrei durch die Medien gehen, das dass nicht Fair ist den Konzernen gegenüber!! Und was ist mit uns ????

Und mal abgesehen von den angeblichen Verlusten die ja immer beklagt werden. laut Studien ist es doch so, das im Musikbereich, Künstler, die ihre Werke auf Youtube etc. laufen lasen wesentlich öfter gekauft werden. Schlecht für die Konzerne is nur das man nicht mehr für jeden Schrott zahlen muß um zu wissen das es Schrott is.
Also ich weiss das der Fi8lm gut ist und schau ihn mir deshalb im Kino an, is ja auch ein ganz anderes Erlebnis, oder nicht?!?

Mal ne ganz andere Idee:

Wieso grünen wir Verbraucher nicht einfch eine Stiftung für Kultur und Unterhaltung und sichern uns einfach die Streamingrechte für die Inhalte zu angemessenen Preisen und machen das ganze so legal, funktioniert ja in USA auch!!!

Die Stiftung aus dem Grund damit sich nicht noch mehr Firmen an den nInhalten bereichern können.

Also ich wär bereit dafür auch etwas zu zahlen

Mfg darky16111

bei Antwort benachrichtigen
Andreas42 Lukas9Gelöscht „ Soweit ich weiß, werden die von mir gemeinten Spiele mit entsprechender...“
Optionen

Hi!

"Das man ein Indiziertes Spiel nicht erwerben darf, kann ich hingegen nur zum Teil nachvollziehen."
Hmm, wie meinst du das jetzt?
 

Ich meinte das mir nicht gefällt, dass indizierte Produkte nicht mehr beworben werden dürfen. Indiziert bedeutet ja nicht beschlagnahmt, ergo sollte man auch mitteilen dürfen, dass es das Produkt gibt. Man kann es ja schliesslich problemlos gegen Altersnachweis kaufen. Nur findet man das nirgends, da es nicht beworben werden darf. Das ist eine in sich unschlüssige und schizophrene Regelung (meine Meinung).

Ich habe noch zu DM-Zeiten die damals indizierte Terminator 1 Special Edition DVD gekauft. Sie war indiziert aber nicht beschlagnahmt. Damals hatte ich von einem anderen Filmfan den Tipp bekommen, in einem Laden mit grösserer Abteilung zu fragen, ob diese beschafft werden kann. Es war dann so. (Das war noch vor meiner ersten Internet-Bestellung.)

Bei den Spielen muss ich passen. Da interessieren mich vielleicht ein paar Shooter mit SF-Story (Bioshock&Co die ich mir dann auch lieber ungeschnitten gönne), aber einen echten Überblick habe ich da nicht. Ich finde auch das Ausblenden von Nazisymbolen überflüssig, in Filmen wie Indiana Jones wird da offener mit umgegangen. Da ist das Verhalten bei Spielen nicht nachzuvollziehen. (Ich bin mir da nicht sicher, ob da die Publisher nicht ab&zu zu voreilig sind).

 Dass da die Kirchen im Verband sitzen
 Danke für den Link. Das war mir selbst neu. ich dachte die USK sei eine reine Industrietruppe, die nur "Randkontakte" zu den Landesmedienanstalten hat.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
bei Antwort benachrichtigen