Die Kommission für Jugendmedienschutz hat 53 aktuelle Klingelton-Werbungen untersucht. Ergebnis: alle 53 verstoßen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Darunter fällt beispielsweise bereits das Vergehen, Werbung zu veröffentlichen, die unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder oder Jugendliche.
Und das war in allen 53 Fällen Sache. Zudem bestätigte die Untersuchung auch die Tatsache, dass die Kaufbedingungen der Klingeltöne zu kurz und zu unlesbar eingeblendet werden. Jetzt sind die betroffenen TV-Sender, bei denen die Klingteltonwerbung läuft, zur Stellungsnahme aufgefordert. Dann kann das Verfahren weitergehen.
Details zur Sache finden sich auch in dieser Nickles-News: Bald Aus für besoffene Elche und Küken?.