Die neuen Spielkonsolen Xbox One und Playstation 4 sind im Anmarsch und eigentlich könnte man meinen, es sei bereits alles Wichtige dazu gesagt und durchdiskutiert worden. Im Juli erntete Microsoft für die Xbox One in zwei Punkten heftig Kritik: wegen Online-Zwang und weil ein einfaches Weitergeben von Spielen untersagt werden sollte.
Microsoft hat umgehend reagiert und nachgebessert, erklärt, dass der Online-Zwang entfällt und Spiele auch einfach verliehen oder weiterverkauft werden dürfen. Umgehend reagiert auf die Kritik an Microsoft hat auch Konkurrent Sony. Und war mit einem Spott-Spot:
In diesem Anti-Microsoft-Spot hat Sony gezeigt, wie einfach das Tauschen/Weitergeben von Spielen bei der Playstation 4 sein soll: Scheibe weitergeben, fertig.
Jetzt sind die Konsolen kurz vor Verkaufsstart, viele Kunden haben sich entscheiden und vorbestellt.
Eine knappe handvoll Tage vor Verkaufsstart der Playstation 4 hat Sony die Nutzungsbedingungen für die neue Konsole veröffentlicht, in denen auch geklärt wird, wie gekaufte Spiele auf Installationmedien oder Download weitergegeben/weiterverkauft werden dürfen. Als Diskussionssprengstoff erweist sich Abschnitt 6 der Nutzungsbedingungen.
Der nennt sich "Limitations on Your Use Of Software" ("Einschränkungen Ihrer Software-Nutzungsbefugnisse") und lässt bereits erahnen, dass das mit dem stresslosen Weitergeben - wie im Spott-Spot - gezeigt, nicht ganz so funktionieren wird (wie damals noch gemeint). In Abschnitt 6.3 heißt es:
"You must not lease, rent, sublicense, publish, modify, adapt, or translate any portion of the Software."
Also: Man darf die Software (womit wohl Spiele gemeint sind) oder Teile von ihr nicht verleihen, veröffentlichen, modifizieren, übersetzen und dergleichen. Noch schärfer wird es in Abschnitt 7.1, der die Überschrift "Resale" ("Weiterverkauf") trägt. Da steht:
"You must not resell either Disc-based Software or Software Downloads, unless expressly authorised by us and, if the publisher is another company, additionally by the publisher."
Also: Weder Software von Scheibe oder Download darf weiterverkauft werden, insofern Sony dies nicht ausdrücklich zulässt und ein eventuell weiter beteiligtes Unternehmen dies genehmigt.
Update 14.11.2013: Sony hat erklärt, dass es sich um ein Missverständnis handelt, die "juristischen Texte" in den Nutzungsbedingungen falsch interpretiert wurden. Es soll definitiv keine Nutzungseinschränkungen für gebrauchte Spiele geben, berichtet unter anderem gamasutra.
Damit haben Sony-Kunden also praktisch die gleiche Arschkarte, die Sony bei Microsoft zunächst verpottet hat. Lesenswert zur Angelegenheit ist auch der Bericht auf Neowin. Demnach soll der Verzicht auf DRM (Digital Rights Management) bei der Präsentation der Playstation 4 ein zentraler Punkt gewesen sein.
In der ursprünglichen Fassung der Nutzungsbedingung soll es die jetzt aufgetauchten Einschränkungen nicht gegeben haben. Richtig toll ist das nicht, was Sony da jetzt gebaut hat, vemutlich kommendes "Schöngerede" dürfte spannend werden.
Angebracht wäre jetzt auf jeden Fall ein umgehender treffender Spott-Spot von Microsoft.