Nach langwierigem Hickhack wurde das umstrittene Leistungsschutzrecht verabschiedet und trat am 1. August 2013 in Kraft. Gefordert wurde die Schaffung dieses Rechts von großen Verlegern, darunter Springer, die sich von Google nicht mehr kostenlos "benutzen" lassen wollten.
Google profitiert bei seinen Fundergebnissen unter anderem dadurch, dass Überschriften, Anreißer und Bilder von Beiträgen angezeigt werden. Die Verleger profitieren von diesen Anzeigen dadurch, dass sie eben Verlinkungen sind und Leser von Google zu ihren Beiträgen transportieren.
Die Verleger befürchteten aber, dass Google von den Einblendungen zu sehr profitieren kann und wollten deshalb dafür bezahlt werden (was Google wiederum nicht wollte). Drum wurde das Leistungsschutzrecht geschaffen um Google (und natürlich auch allen anderen Suchmaschinenbetreibern) die ungenehmigte Nutzung selbst nur bruchstückhafter Inhalte zu verbieten.
Das große Einknicken erster betroffener Verleger begann mit Googles Verkündung, deren Inhalte ab 23. Oktober 2014 nur noch sehr eingeschränkt darzustellen, auf Bilder komplett zu verzichten. Einen Tag davor verkündete die vgmedia, dass mehrere von ihr vertretene Presseverlage sich der "überwältigenden Marktmacht Googles" beugen. Sie haben Google notgedrungen eine Gratiseinwilligung erteilt, ihre Inhalte weiterhin nutzen zu dürfen.
Eingeknickt ist jetzt ein weiterer "Mitinitiator" des Leistungsschutzrechts. Der Axel Springer Verlag erklärte seine Rückkehr zu Google mit fatalen Zahlen.
Durch die verschlechterten Suchanzeigen in Google, drohe dem Verlag ein gravierender Schaden. Im Gegensatz zu den anderen Verlagen der vgmedia hat Springer zunächst auf Googles Ultimatum bis zum 23. Oktober nicht reagiert und wurde bei Google entsprechend schlechter präsentiert.
Den vorübergehenden Verzicht zur Erteilung einer Gratis-Lizenz erklärt Springer mit einem bewussten Experiment. Man wollte rauskriegen, wie sich die schlechtere Sichtbarkeit bei Google tatsächlich auswirkt. Das Ergebnis des gerade mal knapp zweiwöchigen Tests: fatal.
Gemessen wurde ein Rückgang des Datenverkehrsaufkommens um fast 40 Prozent, bei "Google News" waren es gar 80 Prozent. Die Auswirkungen auf die betroffenen Springer-Marken sind unterschiedlich. Welt.de würde bei Beibehalt der "Diskriminierung" bei der Rangfolge hinter den Wettbewerbern zurückfallen, Computerbild,.de ihren Platz unter den Top 10 aller AGOF-Angebote in Deutschland einbüßen. Hochgerechnet würde sich auf das Gesamtjahr durch entgangene Vermarktungsumsätze pro Marke ein Verlust im siebenstelligen Bereich ergeben.
Um das zu verhindern erteilt Springer Google ab sofort ebenfalls die Gratis-Lizenz zur Präsentation der Inhalte. Springer betont in der Meldung, dass es sich hier nicht um eine freiwillige Entscheidung handelt. Wegen der Marktbeherrschung Googles und des daraus folgenden wirtschaftlichen Drucks, gäbe es einfach keine andere Möglichkeit.
Dass das Leistungsschutzrecht für den Arsch ist, war vorhersehbar. Und dass es sowieso überflüssig war, hat unter anderem Dieter in seinem Beitrag Das Leistungsschutzrecht und die Lobbyisten... präzise vorgerechnet.
Auch ohne das Leistungsschutzrecht hätten Verlage es Google durch eine Kennzeichnung in ihren Seiten "verbieten" können, dass sie vom "Suchroboter" berücksichtigt werden. Und für Googles Suchecke "Google News" ist sowieso eine explizite manuelle Anmeldung erforderlich.
Spott über das Leistungsschutzrecht ist dennoch fehl am Platz. Es war trotz Sinnlosigkeit nötig um die entscheidende Diskussion anzukurbeln. Und zwar jene um Googles erbarmungslose Übermacht, die Google auch nach Lust und Laune missbrauchen kann, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.
Mit dem erzwungenen Kniefall der Verleger ist das Thema nicht vom Tisch - da wird es sehr bald wieder ordentlich krachen. Und das ist gut!