Bezüglich der bevorstehenden Internet-Zensur zwecks "Kampf gegen Kinderpornos" hat die FDP dem Deutschen Bundestag 40 Fragen zur Sache gestellt. Die Fragen und Antworten sind inzwischen im Internet aufgetaucht. Die ursprüngliche Anfrage kann beispielsweise hier als PDF abgerufen werden. Das finale PDF mit den Antworten des Deutschen Bundestags gibt es hier: BT-Drucksache: 16/13245.
Erschreckender Gesamteindruck wenn man die Antworten liest: sie wissen nicht was sie tun, fast alles was gelabert wird basiert auf Vermutung, tatsächliche Zahlen beziehungsweise Studien zum Belegen existieren eigentlich nicht.
Die Antworten sind geprägt von Sätzen wie "Die Bundesregierung hat keine Informationen", "Dazu liegen keine gesicherten Erkenntnis vor" oder "Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung". Zwar sind sich die Anhänger von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen also darüber einig, dass Internet-Zensur eine effektive Maßnahme zum Kampf gegen Kinderpornografie ist, belegen können sie es aber nicht.
Auch ergibt sich aus den Antworten, dass sich die "Zensur-Freaks" bislang auch keine Mühe gemacht haben, brauchbare Studien durchzuführen und nicht einmal die elementarsten Fragen zur Sache beantworten können. So besteht beispielsweise keine detaillierte Einschätzung zum kommerziellen Markt für Kinderpornografie in Deutschland. Wissenschaftliche Erkenntnisse, wie Kinderpornos verbreitet werden, existieren ebenfalls nicht. Auch auf die Frage, ob man ausländische Sperrlisten selbst untersucht habe, wird lediglich mit nein beantwortet.
Sehr interessant auch Frage 23. Da geht es drum, warum die "Zwangsverträge", die fünf deutsche Internetanbieter im April 2009 unterzeichnen mussten (siehe Zwangsverträge für Kinderporno-Sperren unterschrieben), nicht veröffentlicht wurden. Antwort: es sei Teil der Vereinbarungen, dass dem so ist. Die Studie endet mit Frage 40:
Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer mittelbaren Beeinträchtigung der Informationsfreiheit darin, dass Internetnutzer aus Furcht, auf eine Stopp-Seite zu gelangen und mithin in Verdacht einer Straftat zu kommen, künftig ihnen unbekannte Links nicht mehr aufrufen werden?
Antwort: "Die Bundesregierung sieht keine solche Gefahr."